Die Sozialdemokraten und Fortschrittler hatten zwar die Zusage des gleichen Wahlrechts und die Friedensresolution durchgesetzt, aber der neue Kanzler stand ihren außen- und innerpolitischen Auffassungen wesentlich ferner als Herr von Bethmann.
Die Nationalliberalen, die Rechtsparteien und die Oberste Heeresleitung waren zwar mit dem Kanzlerwechsel zufrieden; aber die Nationalliberalen hatten infolge der Friedensresolution den Anschluß an den sich bildenden Block der Mehrheitsparteien nicht erreicht, die Rechtsparteien waren in den beiden Fragen des Wahlrechts und der Friedensresolution unterlegen, und die Oberste Heeresleitung mußte schließlich nicht nur die von ihr als schädlich erachtete Friedensresolution in Kauf nehmen, sondern mehr als das: die Bildung des in der Friedensresolution sein Glaubensbekenntnis findenden Mehrheitsblocks, der von nun an den Reichstag bis zu seinem wenig ruhmvollen Ende am 9. November 1918 beherrschen und den Gegensatz zwischen Heeresleitung und Reichskanzler mehr und mehr durch den Gegensatz zwischen Heeresleitung und Reichstagsmehrheit ersetzen sollte.
Die Krisis hatte also nur eine Scheinlösung gefunden; die ihr zugrunde liegenden Gegensätze waren nicht ausgeglichen worden. Die Krisis war beendigt, aber der kritische Zustand dauerte fort.
Die Kanzlerschaft des Herrn Michaelis
Die Friedensresolution des Reichstags und ihre Wirkungen
Die Friedensresolution des Reichstags, mit deren Annahme Herr Michaelis das Kanzleramt antrat, lautete:
„Wie am 4. August 1914 gilt für das deutsche Volk auch an der Schwelle des vierten Kriegsjahres das Wort der Thronrede: >Uns treibt nicht Eroberungssucht.< Zur Verteidigung seiner Freiheit und Selbständigkeit, für die Unversehrtheit seines territorialen Besitzstandes hat Deutschland die Waffen ergriffen.