Die militärische und politische Entwicklung unter der Kanzlerschaft Michaelis
In der Reichstagssitzung vom 19. Juli, in der Herr Michaelis sein Einverständnis mit der Friedensresolution erklärte, konnte er ein Telegramm des Feldmarschalls von Hindenburg vorlesen, in dem dieser über den erfolgreichen Beginn des Gegenstoßes gegen die in Galizien und Wolhynien vorgedrungenen Russen berichtete. In wenigen Tagen wuchs dieser Gegenstoß zu einem großen Siege. Schon am 25. Juli verloren die Russen Tarnopol, das sie ununterbrochen seit den ersten Wochen des Krieges gehalten hatten. Am 3. August wurde Czernowitz zurückerobert. In den folgenden Tagen und Wochen wurden die Russen fast überall über die ehemalige Reichsgrenze zurückgeworfen. So endete die Kerenski-Offensive in einer schweren Niederlage und in einer starken Demoralisation der russischen Südarmee. Durch tatkräftige deutsche Hilfe war abermals eine österreichische Niederlage gutgemacht, und die nordöstlichen Grenzlande unseres Verbündeten waren bis auf schmale Streifen vom Feinde befreit.
In jener Zeit, am 14. August, erschien der Graf Czernin zu Besprechungen über die Lage und die zu fassenden Beschlüsse in Berlin. Er brachte einen neuen Vorschlag zur Beendigung des Krieges mit: Österreich sei bereit, Galizien an Polen zu geben und sich an Gesamtpolen zugunsten Deutschlands zu desinteressieren, in der Weise, daß Deutschland berechtigt sein solle, sich Gesamtpolen politisch, militärisch und wirtschaftlich in jeder uns gut scheinenden Form anzugliedern. Dafür sollte Österreich-Ungarn in Rumänien die Vorhand haben — ein Gedanke, der schon bei den Kreuznacher Besprechungen im Monat Mai eine Rolle gespielt hatte —, und außerdem sollte — darauf lag der Nachdruck — Deutschland zugunsten Frankreichs auf Elsaß-Lothringen verzichten. Jedoch müsse eine solche Abmachung in Rücksicht auf die österreichischen Polen vorläufig streng geheim bleiben.
Sowohl Herr Michaelis wie Herr von Kühlmann lehnten dieses quid pro quo ab. Der Verzicht auf Elsaß-Lothringen erschien bei der damaligen militärischen Lage als eine Ungeheuerlichkeit, für die kein Anlaß vorlag und die dem deutschen Volk nicht zugemutet werden konnte. Auch die polnische Versuchung, die uns Graf Czernin vorführte, konnte uns nicht beeindrucken. Wir alle waren der Überzeugung, daß Polen für uns in keiner Form eine wünschenswerte Erwerbung sein würde. Niemand gelüstete es danach, im Westen altes deutsches Land mit einer fast ausschließlich deutschen Bevölkerung preiszugeben, um dafür im Osten ein Mehrfaches an nichtdeutschem Land mit einer nichtdeutschen Bevölkerung einzutauschen.
Graf Czernin war über die Ablehnung seines Vorschlags enttäuscht. Er richtete am Schlusse dieser Aussprache an uns die Frage, wie Deutschland sich stellen werde, wenn unsere Feinde uns den Status quo anbieten sollten. Der Reichskanzler erklärte seine Bereitwilligkeit, alsbald mit jedem feindlichen Staate in Verhandlungen einzutreten, der seine Forderungen auf deutsche Gebietsteile oder auf Gebietsteile unserer Bundesgenossen fallen lasse. Graf Czernin nahm von dieser Erklärung Akt.
Am Tage der Ankunft des Grafen Czernin in Berlin war dort das vom 1. August 1917 datierte Rundschreiben des Papstes Benedikt XV. an die Staatsoberhäupter der kriegführenden Völker übergeben worden. Das war offenbar die Aktion, wegen der Monsignore Pacelli schon Ende Juni Herrn von Bethmann sondiert hatte.
In diesem Rundschreiben richtete der Papst an „diejenigen, welche die Geschicke der Nationen in ihren Händen halten“, unter Berufung auf seine politische Uninteressiertheit eine dringende Mahnung zum Frieden. Seine Aufforderung beschränkte sich nicht auf allgemeine Wendungen; sie bezeichnete vielmehr bestimmte Punkte, deren Klärung ihm als notwendige Grundlage für einen gerechten und dauerhaften Frieden erschien.
Voran stellte er den Grundgedanken, daß an die Stelle der materiellen Kraft der Waffen die moralische Kraft des Rechtes treten müsse; daraus folge ein billiges Einvernehmen zum Zweck gleichzeitiger und gegenseitiger Verminderung der Rüstungen, ferner die Einführung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Auf Grund dieser Vorherrschaft des Rechts sei jedes Hindernis für den Verkehr der Völker durch Sicherung der Freiheit und Gemeinsamkeit der Meere zu beseitigen. — Von diesem Programm für das künftige Zusammenleben der Völker auf die Beendigung des gegenwärtigen Krieges übergehend, schlug das Rundschreiben vor, in der Frage der Kriegskosten den Grundsatz eines vollständigen und gegenseitigen Verzichts aufzustellen; ferner die beiderseitige Herausgabe der besetzten Gebiete zuzugestehen, was für Deutschland die Herausgabe Belgiens „mit Garantie seiner vollen politischen, militärischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit gegenüber gleichviel welcher Macht“ bedeute, desgleichen die Räumung von Nordfrankreich; ebenso für die anderen kriegführenden Parteien „eine ähnliche Herausgabe der deutschen Kolonien“. Das Rundschreiben wandte sich dann zu den „strittigen territorialen Fragen“, die zwischen Italien und Österreich, Deutschland und Frankreich schwebten; hier sprach es die Hoffnung aus, „daß die streitenden Parteien in Anbetracht der unermeßlichen Vorteile, die ein mit Abrüstung verbundener, dauerhafter Friede bringt, gewillt seien, diese Fragen aus einer versöhnlichen Gesinnung heraus zu prüfen, dabei den Bestrebungen der Völker nach Maßgabe des Gerechten und Möglichen Rechnung zu tragen und die Sonderinteressen dem Allgemeinwohl der großen menschlichen Gemeinschaft einzuordnen“. Derselbe Geist der Billigkeit und Gerechtigkeit werde die Prüfung der anderen territorialen und politischen Fragen leiten müssen, namentlich der armenischen, der balkanischen und der polnischen Frage; insbesondere dem ehemaligen Königreich Polen müßten seine edlen geschichtlichen Überlieferungen und die von ihm während des Krieges erduldeten Leiden gerechterweise das Mitgefühl der Nationen gewinnen.
Das Rundschreiben war gewiß nicht von Parteinahme für den Bund der Mittelmächte eingegeben. Denn die Wiederherstellung des Status quo wurde nur zugunsten der Westmächte in der Forderung der unbedingten und vollständigen Rückgabe des von uns besetzten belgischen und nordfranzösischen Gebietes in vollem Umfang erhoben. Dagegen wurden Elsaß-Lothringen und das von Italien geforderte österreichische Gebiet als „strittige Fragen“ behandelt, in denen ein versöhnliches und versöhnendes Entgegenkommen empfohlen wurde. Auch die polnischen Wünsche, die ohne Beeinträchtigung des österreichischen und auch des deutschen Besitzstandes nicht zu erfüllen waren, erhielten eine vorsichtige, aber unverkennbare Unterstützung. Im übrigen erwähnte das päpstliche Rundschreiben die Ostfragen nicht; das konnte als eine stillschweigende Andeutung aufgefaßt werden, daß Deutschland sich für Opfer im Westen Kompensationen im Osten suchen möchte.