Auch zwischen dem Kanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes auf der einen Seite, der Obersten Heeresleitung auf der anderen Seite war, als am 17. Dezember die Besprechung im Reichskanzlerpalais stattfand, ein festes Einverständnis über die Linie, die bei den Verhandlungen über den Ostfrieden innegehalten werden sollte, noch nicht vorhanden. Kanzler und Staatssekretär reisten am Abend desselben Tages nach dem Großen Hauptquartier, um dort, unmittelbar vor der Abreise des Herrn von Kühlmann nach Brest-Litowsk, noch einmal die wichtigsten Fragen zu besprechen. Ich habe späterhin nicht den Eindruck gewonnen, daß in jener letzten Aussprache vor den Verhandlungen die nötige Klarheit und Einigkeit herbeigeführt worden wäre.
Der Dualismus der Auffassungen und Ziele, der hier fortbestand, kam schon in einer Besonderheit unserer Vertretung bei der Friedenskonferenz in Brest zum Ausdruck. Der Kaiser erteilte dem Reichskanzler das Mandat zum Abschluß der Friedensverhandlungen und bestellte Herrn von Kühlmann zum bevollmächtigten Unterhändler. Neben Herrn von Kühlmann nahm aber an den Verhandlungen als „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ der Chef des Generalstabs des Oberbefehlshabers Ost, Generalmajor Hoffmann, teil, der mitunter ausdrücklich namens der Obersten Heeresleitung in die Verhandlungen eingriff und auch die Verträge als „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ unterzeichnete. Dieses Verhältnis ist sowohl bei den Verhandlungen selbst von dem Chef der russischen Delegation wie auch späterhin im Reichstag beanstandet worden, zweifellos mit Recht; denn bei Friedensverhandlungen zwischen zwei Staaten gibt es als zur Abgabe von Erklärungen und zur Unterzeichnung der Verträge berechtigte Personen nur bevollmächtigte Vertreter der einheitlichen Staatsgewalt. Es hätte nichts im Wege gestanden, daß der Kaiser neben Herrn von Kühlmann den Generalmajor Hoffmann als Unterhändler bevollmächtigt hätte; für einen „Vertreter der Obersten Heeresleitung“ war jedoch bei der Verhandlung und bei der Unterzeichnung der Friedensverträge kein Raum. Aber diese kleine formale Unkorrektheit, infolge deren das Deutsche Reich bei den Verhandlungen in Brest zwiespältig vertreten war, hatte ihren tieferen Grund in der Zwiespältigkeit, die zwischen der politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung nun einmal bestand und deren Ausgleich nicht restlos gelungen war.
Mir blieb nichts übrig, als eindringlich auf die Gefahren des Fehlens einer einheitlichen Linie hinzuweisen. Ich überschritt damit, da die unausgeglichenen Meinungsverschiedenheiten auf politischem und territorialem Gebiet lagen, ohnedies schon den Rahmen meiner auf die wirtschaftlichen Vorbereitungen beschränkten Befugnisse. Zu meiner Sorge mußte ich auch hier wieder die Beobachtung machen, daß der Graf Hertling nicht mehr über die Kraft verfügte, um solcher Situationen Herr zu werden und das von ihm als richtig Erkannte durchzusetzen. Von Herrn von Kühlmann gewann ich den Eindruck, daß er sich zu sehr auf seinen guten Stern verließ und darauf rechnete, es werde sich schließlich doch alles zurechtziehen.
Die erste Phase der Brester Friedensverhandlungen
Am 22. Dezember 1917 fand in Brest die erste Verhandlung über den Frieden statt. Die Leiter der auswärtigen Politik sämtlicher beteiligten Staaten waren, abgesehen von dem russischen Volkskommissar für die auswärtigen Angelegenheiten, der sich durch Herrn Joffe, den späteren russischen „Botschafter“ in Berlin, vertreten ließ, persönlich anwesend.
In seiner Eröffnungsansprache führte Herr von Kühlmann u. a. aus:
„Unsere Verhandlungen werden erfüllt sein von dem Geist versöhnlicher Menschenfreundlichkeit und gegenseitiger Achtung. Sie müssen Rechnung tragen einerseits dem historisch Gegebenen und Gewordenen, um nicht den festen Boden der Tatsachen unter den Füßen zu verlieren, andererseits aber auch getragen sein von jenen neuen und großen Leitgedanken, auf deren Boden die hier Versammelten zusammentreffen.“
Mit dem Hinweis auf das „historisch Gegebene und Gewordene“ waren die Vorbehalte angedeutet, die unsere Unterhändler in der Frage des Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten machen mußten, sobald die praktische Anwendung dieses Prinzips in Frage kam.
Schon in jener ersten Sitzung entwickelte die russische Delegation ihr Programm. Sie schlug vor, folgende sechs Punkte den Verhandlungen zugrundezulegen: