Deutschland war territorial nicht interessiert. Dagegen war es für uns von Wichtigkeit, uns sowohl für die Fortdauer des Krieges mit den Westmächten und Amerika, wie auch für die Eventualität eines „Wirtschaftskrieges nach dem Kriege“ den Bezug von Getreide und Futtermitteln sowie von Petroleum aus Rumänien nach jeder Möglichkeit zu sichern. Außerdem mußte unserem Interesse an den durch Rumänien nach der Levante führenden Verkehrswegen, sowohl an den Eisenbahnen wie an dem Donauwege, Rechnung getragen werden. Die Frage der Bahn von Cernavoda nach Constantza und der dem Zug dieser Bahn folgenden Röhrenleitung für Petroleum, ebenso die Frage des Hafens von Constantza waren in dieser Beziehung besonders wichtig, und zwar sowohl für Deutschland und Österreich-Ungarn als auch für Rumänien. Denn wenn die Dobrudscha, wie Bulgarien dies wünschte, an Bulgarien kam, beherrschte dieses die gesamten Eisenbahnwege der Mittelmächte nach dem Schwarzen Meer und war Rumänien von jeder eigenen Bahnverbindung nach dem Meere abgeschlossen. Es mußten deshalb hier besondere Abmachungen zur Sicherung des Verkehrsinteresses der Mittelmächte und Rumäniens vorgesehen werden.
Österreich-Ungarn war an den rumänischen Verkehrswegen sowie an der Sicherung des Bezugs von rumänischem Getreide in ähnlicher Weise interessiert wie wir. In der Petroleumfrage war die Position der Donaumonarchie insofern von der unsrigen verschieden, als Österreich-Ungarn in Galizien über eigene große Petroleumvorkommen verfügte, die mit den rumänischen in Konkurrenz standen, und als österreichisch-ungarisches Kapital in der rumänischen Petroleumindustrie, in der große deutsche Kapitalien investiert waren, bisher nicht interessiert war. Aber die österreichisch-ungarische Regierung suchte die Friedensverhandlungen zu benutzen, um auch ihrerseits einen starken Einfluß in der Gewinnung und Verwertung des rumänischen Petroleums zu gewinnen. Ihre Wünsche und Interessen und diejenigen Deutschlands gingen in nicht unwesentlichen Punkten auseinander. Außerdem aber erschien Österreich-Ungarn, dessen Staatsmänner Deutschland gegenüber nie genug Enthaltsamkeit predigen konnten, mit sehr erheblichen territorialen Wünschen auf dem Plan. Die ungarische Regierung, das ungarische Parlament und die ungarische öffentliche Meinung verlangten, angeblich aus strategischen Gründen, sehr umfangreiche „Grenzrektifikationen“, durch die eine Anzahl von Städten, wie Turn-Severin, Sinaia und Ocna, außerdem wertvolle Erdölgebiete in der Moldau an Ungarn gekommen wären. Graf Czernin erhob zwar gegen diese außerordentlich weitgehenden Forderungen Widerspruch, sah sich aber infolge des starken ungarischen Druckes genötigt, diese Forderungen zu präsentieren und zu vertreten. Erst nachdem Marghiloman, der vorher dem Grafen Czernin befriedigende Zusagen über seine Politik gegenüber der Donaumonarchie gegeben hatte, an die Spitze der rumänischen Regierung getreten war, ließ Czernin einen großen Teil seiner territorialen Forderungen gegen das Zugeständnis des immer noch erheblichen Restes fallen. Für dieses Zugeständnis sicherte Graf Czernin der rumänischen Regierung seine diplomatische Unterstützung der rumänischen Wünsche auf Bessarabien zu.
Bulgariens Forderungen gingen auf Angliederung der ganzen Dobrudscha. Zugesagt worden war Bulgarien von den beiden Mittelmächten vor seinem Eintritt in den Krieg gegen Rumänien, daß es den ihm von Rumänien im zweiten Balkankrieg abgenommenen südlichen Teil der Dobrudscha mit einer Grenzberichtigung zurückerhalten solle. Deutschland und Österreich-Ungarn waren nun bereit, für die Überlassung der ganzen Dobrudscha an Bulgarien einzutreten; die deutsche Regierung knüpfte jedoch daran die Bedingung, daß eine befriedigende Einigung über die Eisenbahn Cernavoda-Constantza und den Häfen Constantza erfolge, sowie daß die deutschen wirtschaftlichen Interessen in den Bulgarien auf Kosten Serbiens zufallenden Gebieten berücksichtigt und sichergestellt würden.
Durch den Anspruch Bulgariens auf die Dobrudscha entstanden ferner erhebliche Schwierigkeiten mit der Türkei. Die Türkei hatte ein nicht unbeträchtliches Kontingent zu der Armee gestellt, die im Laufe des rumänischen Feldzuges die Dobrudscha erobert hatte. Darauf gestützt, verlangte die türkische Regierung für den Fall der Überlassung der Dobrudscha an Bulgarien nicht nur die Rückgabe des Gebietes, das sie im Jahre 1915 an Bulgarien als Preis für dessen Eintreten in den Krieg hatte herausgeben müssen, sondern darüber hinaus noch einen Teil der Bezirke, die sie in den Balkankriegen an Bulgarien verloren hatte. Bulgarien seinerseits setzte diesen Forderungen den stärksten Widerstand entgegen.
Diese Lage barg so starke und gefährliche Konfliktsmöglichkeiten, daß mir angesichts des Fortganges des Krieges mit der Koalition unserer Feinde, die auch nach dem Ausscheiden Rußlands und Rumäniens eine erdrückende Übermacht darstellte, die rasche und glatte Beilegung der rumänischen Fragen als eine zwingende Notwendigkeit erschien. Dazu kam, daß einmal die Oberste Heeresleitung die noch an der rumänischen Front stehenden Truppen für die Durchführung der von ihr im Westen geplanten Offensive dringend benötigte und auf einen raschen Abschluß mit Rumänien hindrängte; daß ferner die Vorteile, die man sich für Deutschland und namentlich auch für Österreich-Ungarn auf dem Gebiet der Volksernährung von dem Friedensschluß mit der Ukraine versprach, nur dann voll ausgenutzt werden konnten, wenn durch den Friedensschluß mit Rumänien der Weg über die Moldau nach den wichtigsten ukrainischen Getreidebezirken freigemacht wurde.
Außerdem schien es mir geboten, den Frieden so zu gestalten, daß für die Zukunft ein gutes Verhältnis zwischen Deutschland und Rumänien wieder möglich gemacht würde. Wir hatten, wenn erst der Friede wiederhergestellt war, mangels direkter Grenzen mit Rumänien keine Möglichkeit, mit militärischen Machtmitteln auf Rumänien zu drücken, und waren deshalb, mehr als Österreich-Ungarn, darauf angewiesen, die Sicherung unserer großen wirtschaftlichen und auch politischen Interessen in Rumänien in der Herstellung von Beziehungen zu suchen, bei denen auch Rumänien seinen Vorteil finden konnte.
Mit diesen Gesichtspunkten schien mir ein erheblicher Teil der Forderungen, die für die Friedensverhandlungen mit Rumänien aufgestellt worden waren, nicht in Einklang zu stehen. Vor allem schienen mir die teilweise von dem Auswärtigen Amt, teilweise von der Obersten Heeresleitung ausgearbeiteten Vertragsbestimmungen über die Petroleumfrage und das Eisenbahnwesen über das Ziel hinauszuschießen. Der Entwurf der handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes verlangte nichts weniger als die Überlassung des gesamten Bergregals, natürlich einschließlich der Schürf- und Ausbeuteberechtigungen auf Petroleum, an das Deutsche Reich. Außerdem sollte Rumänien sein ganzes Eisenbahnnetz an eine von Deutschland zu kontrollierende Gesellschaft abtreten. Wenn daneben die Oberste Heeresleitung die heikle Frage der Bahn Cernavoda-Constantza und des Hafens Constantza durch den territorialen Erwerb der Bahn und des Hafens und eines Geländestreifens zu beiden Seiten der Bahn regeln wollte, so mußte das einen schweren Konflikt mit Bulgarien und, wenn wir für den Augenblick diese Forderung durchsetzten, eine dauernd schwere Belastung unseres Verhältnisses zu diesem Balkanstaat bilden.
Nachdem ich mir eine Übersicht über die Wünsche der einzelnen deutschen Stellen hinsichtlich des rumänischen Friedens verschafft hatte, veranlaßte ich deshalb den Reichskanzler, die Ressortchefs zu einer Besprechung der beim Friedensschluß mit Rumänien zu verfolgenden Richtlinien einzuladen. Ich erklärte in dieser Besprechung, die mir übertragene Aufgabe der einheitlichen Zusammenfassung der Vorarbeiten für den wirtschaftlichen Teil der Verhandlungen nicht durchführen zu können, wenn nicht der Reichskanzler eine klare Parole ausgebe. Meinerseits sprach ich mich mit den oben angedeuteten Gründen für eine billige Verständigung unter Vermeidung jeder überflüssigen Härte aus.
Der Reichskanzler schloß sich meinem Standpunkt an. Infolgedessen wurden die Absichten, Rumänien seine Bodenschätze und seine Eisenbahnen wegzunehmen und den Verkehrsweg Cernavoda-Constantza mit dem Hafen Constantza durch eine territoriale Erwerbung zu sichern, aufgegeben und vereinbart, daß die Sicherung unserer sehr wichtigen Petroleuminteressen durch ein Petroleumhandelsmonopol erfolgen solle, an dem die rumänische Regierung uns eine maßgebende Mitwirkung und Beteiligung zuzugestehen hätte; daß hinsichtlich der rumänischen Eisenbahnen lediglich vertragsmäßige Abmachungen über die Tarifpolitik usw. getroffen werden sollten; daß schließlich der Hafen von Constantza zum Freihafen gemacht und der Betrieb dieses Freihafens sowie der Betrieb der Eisenbahn Cernavoda-Constantza an eine das Durchfuhrinteresse der Mittelmächte und Rumäniens sichernde Betriebsgesellschaft übertragen werden sollte.