So fanden die Bukarester Verhandlungen ihren Ausklang in einer offenkundigen Erschütterung der bulgarischen Bundesfreundschaft, die für den Ausgang des Krieges verhängnisvoll werden sollte.
Ergebnis und Folgen der östlichen Friedensschlüsse
Die Friedensverträge mit der ukrainischen Volksrepublik vom 9. Februar 1918, mit Rußland vom 3. März 1918 und mit Rumänien vom 7. Mai 1918, die durch einen am 7. März 1918 zu Berlin unterzeichneten Friedensvertrag mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung des Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.
Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die vertragschließenden Nationen fortan miteinander „in Frieden und Freundschaft“ leben wollten. Sie trafen Bestimmung über die Demobilmachung der feindlichen Streitkräfte, über die Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der durch den Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge, über die Wiederherstellung der während des Krieges aufgehobenen oder beeinträchtigten Privatrechte, über die Herausgabe der während des Krieges in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten. Sie stellten fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten der Krieg auch auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen sein Ende gefunden habe, untersagten jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme des Handelsverkehrs. Um diesem eine feste Grundlage zu geben, wurden die alten Handelsverträge mit gewissen Änderungen und Ergänzungen wiederhergestellt, und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland für eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher üblichen Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über Warenaustausch und Warenlieferung getroffen, durch die uns gegenüber dem Wirtschaftskrieg der Entente eine Erleichterung verschafft werden sollte. Hierher gehörten insbesondere die von der ukrainischen Volksrepublik in dem Geheimabkommen übernommene Verpflichtung, an die Mittelmächte bis Ende Juli 1918 mindestens eine Million Tonnen Getreide zu liefern, ferner einige wichtige Bestimmungen in dem Friedensvertrag mit Rumänien, die uns die Verfügung über die rumänische Petroleumproduktion und die rumänischen Überschüsse der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln geben sollten. Abmachungen über die Verkehrsmittel (Eisenbahnen, Post und Telegraph, Donauschiffahrt usw.) ergänzten die handelspolitischen Vereinbarungen.
Von einer eigentlichen Kriegskostenentschädigung wurde abgesehen. Die Frage der Kriegsschäden wurde verschieden behandelt. Mit der Ukraine, Rußland und Finnland wurde neben dem Verzicht auf den Ersatz der Kriegskosten auch ein gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz der Kriegsschäden vereinbart, wobei die Kriegsschäden als solche Schäden definiert wurden, die den kriegführenden Staaten und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Vorbehalten blieb jedoch einmal die Erstattung der Kosten des Unterhalts der Kriegsgefangenen; ferner der Ersatz der Schäden, die den beiderseitigen Angehörigen aus der Durchführung von Kriegsgesetzen erwachsen waren; desgleichen der Schäden, die Zivilangehörigen jedes Teiles während des Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltakte an Leben, Gesundheit oder Vermögen zugefügt worden waren. Rußland gegenüber wurde außerdem eine weitere Vereinbarung über den Ersatz der deutschen Vermögenswerte, die nicht durch Kriegsgesetze, sondern durch revolutionäre Enteignungsgesetze geschädigt worden waren, ausdrücklich vorbehalten. Während der grundsätzliche Verzicht auf Erstattung der Kriegskosten und Kriegsschäden gegenüber der Ukraine, Rußland und Finnland ein gegenseitiger war, verzichtete Rumänien im Bukarester Frieden einseitig auf den Ersatz der auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen der Gegenpartei mit Einschluß aller Requisitionen und Kontributionen verursachten Schäden, während es sich gleichzeitig verpflichtete, den Angehörigen der anderen Parteien alle Schäden zu ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen eines der kriegführenden Staaten entstanden waren. Ebenso übernahm Rumänien die Einlösung der Noten der Banca Generala Romana, deren Ausgabe in der Hauptsache durch die in Rumänien zu deckenden Bedürfnisse der Operations- und Besetzungstruppen notwendig geworden war.
Über die territorialen Fragen habe ich bereits bei der Darstellung der Friedensverhandlungen ausführlich gesprochen.
Rumänien mußte Österreich-Ungarn eine nicht unerhebliche „Grenzregulierung“ zugestehen und verlor die ganze Dobrudscha; dafür suchte es Ersatz durch die Angliederung Bessarabiens, deren Förderung ihm bei den Friedensverhandlungen von den Mittelmächten in Aussicht gestellt worden war.
Aber diese Gebietsveränderung trat in den Hintergrund gegenüber dem gewaltigen Ereignis des Auseinanderbrechens des in mehrhundertjähriger Politik und Kriegführung aufgebauten russischen Kolosses. Es ist nicht der Brester Friede, der den russischen Koloß zerschlagen hat. Das ursächliche Verhältnis ist umgekehrt: Der Brester Friede ist in seinen die territorialen Fragen behandelnden Teilen erst möglich geworden und in seinem wichtigsten Inhalt bestimmt worden durch das Auseinanderfallen des Russenreiches. Und dieser Zerfall hat sich von innen heraus vollzogen als Wirkung der Revolution. Wenn irgendein staatliches Gebilde, dann war das Rußland, wie es bis zum März 1917 bestand, ein Gebilde der Autokratie und des Militarismus, deren eiserne Reifen alle die Rand- und Fremdvölker, die den großrussischen Kern umgeben, mit schwerem Druck zusammenhielten. Die Revolution, die das zaristische Selbstherrschertum zertrümmerte und das unter den deutschen Schlägen zusammenbrechende russische Heer vollends auflöste, hat die zentrifugalen Kräfte freigemacht, die der russische Reichskörper trotz aller zusammenhaltenden geographischen Momente in sich barg. Der Sieg des Bolschewismus in Petersburg und Moskau hat die zentrifugalen Kräfte um einen wichtigen Faktor vermehrt: um die Auflehnung der nicht großrussischen Reichsteile gegen das bolschewistische Gewalt- und Schreckensregiment. Die bolschewistische Herrschaft in Großrußland erwies sich als das stärkste Hindernis für den Neuaufbau des Russischen Reiches auf föderativer Grundlage. Ein solcher Neuaufbau lag ursprünglich ebensosehr in der Absicht der bolschewistischen Machthaber in Petersburg und Moskau, wie in der Absicht wichtiger Reichsteile, insbesondere der ukrainischen Volksrepublik. Aber die terroristische Unduldsamkeit des großrussischen Bolschewismus, der trotz aller schönen Redensarten von der „Selbstbestimmung der Völker bis zur völligen Absonderung“ überall gewaltsam die „Diktatur des Proletariats“, in Wirklichkeit die Gewaltherrschaft bolschewistischer Minderheiten, aufzurichten suchte, dazu die Zerstörung der wirtschaftlichen Organisation und der wirtschaftlichen Arbeit, die sich aus der Anwendung der bolschewistischen Grundsätze ergab, haben den föderativen Gedanken im Keim erstickt, vielleicht nicht für alle Zeiten, aber jedenfalls für den Zeitraum, mit dem wir für die Fortsetzung und Beendigung des Krieges zu rechnen hatten.
Wir haben gesehen, wie die ukrainische Zentralrada, die ursprünglich den bundesstaatlichen Zusammenschluß der auf dem Boden des früheren russischen Kaiserreichs entstandenen Freistaaten angestrebt hatte, während der Brester Verhandlungen in der Gegenwehr gegen die bolschewistischen Machenschaften sich zur völligen Lossagung von Großrußland und zur Proklamation ihrer uneingeschränkten staatlichen Selbständigkeit entschloß.
Ein ähnlicher Prozeß spielte sich in Finnland ab. Die Unabhängigkeit Finnlands wurde von seiner Volksvertretung im Dezember 1917 proklamiert und zunächst auch von der bolschewistischen Regierung in Petersburg formell anerkannt; in Wirklichkeit aber griff die Petersburger Regierung alsbald in die inneren Verhältnisse Finnlands ein und suchte mit militärischer Gewalt den Bolschewismus auch dort zur Herrschaft zu bringen mit dem Erfolg, daß in Finnland selbst Bürgerkrieg und Anarchie genährt wurden und daß zwischen der sich auf die Mehrheit der Volksvertretung stützenden finnischen Regierung und Sowjetrußland der Kriegszustand eintrat.