»Ich bin kein Sihdi; du hast mich Dschenabin-iz oder Hazretin-iz, also Euer Gnaden oder Euer Hoheit zu nennen! Deine Verbrechen sind folgende: du hast erstens zwei Rechtgläubige verführt, dir zu dienen, macht fünfzehn Stockschläge; du hast zweitens es gewagt, mich in meinem Kef zu stören, macht wieder fünfzehn Stockschläge; du hast drittens an meinem Gedächtnisse gezweifelt, macht zwanzig Stockschläge; zusammen also fünfzig Hiebe auf die Fußsohle. Und da es mein Recht ist, für jeden Richterspruch das Wergi, die Abgabe, zu verlangen, so wird alles, was du besitzest und bei dir trägst, von jetzt an mir gehören; ich konfisziere es.«
»O, großer Dschenabin-iz, ich bewundere dich; deine Gerechtigkeit ist erhaben, deine Weisheit ganz erhaben, deine Gnade noch erhabener und deine Klugheit und Schlauheit am allererhabensten! Aber ich bitte dich, edler Bei von Kbilli, laß uns deinen Gast sehen, ehe wir die Streiche erhalten.«
»Was willst du von ihm?«
»Ich vermute, daß er ein Bekannter von mir ist, und möchte mich an seinem Anblick weiden.«
»Er ist kein Bekannter von dir. Denn er ist ein großer Krieger, ein edler Sohn des Sultans und ein strenger Anhänger des Kuran; er ist also nie der Bekannte eines Ungläubigen gewesen. Aber damit er sehe, wie der Wekil von Kbilli Verbrechen bestraft, werde ich ihn kommen lassen. Nicht du sollst dich an seinem Anblick weiden, sondern er soll sich an den Hieben ergötzen, welche ihr erhaltet. Er wußte, daß ihr kommen würdet.«
»Ah! Woher wußte er es?«
»Ihr seid vorhin an ihm vorübergegangen, ohne ihn zu sehen, und er hat euch sofort bei mir angezeigt. Wäret ihr nicht von selbst gekommen, so hätte ich euch holen lassen.«
»Er hat uns angezeigt? Weshalb?«
»Das werdet ihr noch hören. Ihr sollt dann eine zweite Strafe erhalten, die noch größer ist als diejenige, welche ich euch vorhin diktiert habe.«
Das war nun allerdings ein eigentümlicher, wunderlicher Verlauf, den unsere Audienz bei diesem Beamten nahm. Ein Wekil mit zehn Stück Soldaten in einer so vorgeschobenen, vergessenen Oase – er war jedenfalls einmal nichts anderes gewesen, als höchstens Tschausch oder Mülasim[20], und man weiß ja, was man von einem türkischen Lieutenant zu halten hat. Diese Subalternen sind oder waren nichts anderes, als die Stiefelputzer und Pfeifenstopfer der höheren Chargen. Man hatte den guten Mann nach Kbilli gesetzt, um ihm Gelegenheit zu geben, für sich selbst zu sorgen, und dann jedenfalls niemals wieder an ihn gedacht, denn der Bei von Tunis hatte bereits alle türkischen Soldaten aus dem Lande gejagt, und die Beduinenstämme standen nur in der Weise unter dem Schutze des Großherrn, daß er ihren Häuptlingen jährlich die ausbedungenen Ehrenburnusse schickte, während sie sich ihm dadurch dankbar erwiesen, daß sie gar nicht mehr an ihn dachten. Der brave Wekil war also in Beziehung auf seinen Unterhalt auf Erpressung angewiesen, und da dies den Eingebornen gegenüber immer eine gefährliche Sache war, so mußte ihm ein Fremder wie ich ganz gelegen kommen. Er wußte nichts von Deutschland; er kannte nicht die Bedeutung der Konsulate; er wohnte unter räuberischen Nomaden, glaubte mich schutzlos und nahm also an, ungestraft thun zu können, was ihm beliebte.