Was die „Obszönitäten” und den Nachweis betrifft, daß sie nicht von mir stammen, so habe ich diesen Gegenstand im nächsten Kapitel zu behandeln, doch sei hier eine mir notwendig erscheinende Bemerkung vorausgeschickt. Nämlich nicht ich habe zu beweisen, daß diese unsittlichen Stellen nicht von mir stammen, sondern man hat mir zu beweisen, daß ich ihr Verfasser bin. Das ist so selbstverständlich wie richtig. Es wird keinem jetzigen Richter einfallen, mich in die Zeit der Daumenschrauben und der spanischen Jungfrau zurückzuschleppen, in welcher der Ankläger keinen Beweis zu erbringen hatte, wohl aber der Angeschuldigte gezwungen war, nachzuweisen, daß er unschuldig sei. Das konnte nicht anders als in den meisten Fällen unmöglich sein. Man hat mich aus prozessualen Gründen fälschlicher Weise beschuldigt, für Münchmeyer das „Buch der Liebe” geschrieben zu haben. Wie kann ich beweisen, daß dies unwahr ist? Gesetzt den Fall, es wäre dem Münchmeyerschen Rechtsanwalt der wahnsinnige Gedanke gekommen, vor Gericht zu behaupten, daß Peter Rosegger den berüchtigten „Venustempel” geschrieben habe. Würde Rosegger den Beweis antreten, daß dies eine Lüge sei? Oder würde er sagen, daß man die Wahrheit dieser Behauptung ihm zu beweisen habe? Ich bin überzeugt, das Letztere. Und so thue [sic] auch ich. Ich verlange die Vorlegung meiner Originalmanuskripte. Einen andern Beweis kann es nicht geben.

Was nun die von Peter Rosegger erwähnten Plagiate betrifft, so hat es mit ihnen folgende Bewandtnis: Der Benediktinermönch Pater Pöllmann hat eine Reihe von Artikeln gegen mich und meine Werke geschrieben und ihnen die Drohung vorangeschickt, daß er mir mit ihnen einen Strick drehen werde, um mich „aus dem Tempel der deutschen Kunst hinauszupeitschen”. Er hat sich da des richtigen Bildes bedient, denn jede seiner Behauptungen, mit denen er mich hierauf überschüttete, war nichts weiter als ein Peitschenknall, spitz, scharf, hart, lieblos und tierquälerisch, darum die Leser empörend und ohne Wirkung in die Luft verklatschend. Ein leerer Knall mit der Knabenpeitsche war es auch, als er mich des Plagiates bezichtigte und sich erfolglose Mühe gab, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen. Er sprach da wie ein Unwissender und konnte darum auch weiter nichts als die wohlbekannte Wirkung der Unwissenheit erreichen. Die „Grazer Tagespost” schreibt hierüber:

„Pater Pöllmann, ein bekannter Herr, der sich unlängst in echt christlicher Demut selbst das schmückende Beiwort eines „anerkannten Kritikers” beilegte, hat die moralische Niederlage, die er in seiner Schimpfschlacht gegen den Reiseschriftsteller Karl May erlitt, sehr bald vergessen, denn er nahm kürzlich den Mund wieder voll usw. usw.”

Ich hatte nämlich in einigen meiner allerersten, ältesten Reiseerzählungen, bei deren Abfassung ich noch nicht die nötige Erfahrung besaß, die Ereignisse, die ich schilderte, vor einem geographischen Hintergrunde spielen lassen, den ich bekannten, Jedermann zugänglichen Werken entnahm. Das ist nicht nur erlaubt, sondern es geschieht sehr häufig. Sich Ortsbeschreibungen anzupassen, kann niemals Diebstahl sein. Literarischer Diebstahl, also Plagiat, liegt nur dann vor, wenn man sich wesentliche Bestandteile eines Gedankenwerkes aneignet und diese in der Art verwendet, daß sie dann wesentliche Bestandteile des Werkes des Plagiators bilden und dabei als seine eigenen Gedanken erscheinen. So Etwas habe ich aber nie getan und werde es auch nie tun. Geographische Werke können, besonders wenn sie geistiges Allgemeingut geworden sind, ganz unbedenklich benutzt werden, sofern es sich nicht um das Abschreiben ganzer Druckbogen oder Seitenfolgen handelt und das Werk des Nachschriftstellers trotz des Abschreibens eine selbständige geistige Arbeit bleibt. In der Einleitung zum Voigtländerschen „Urheber- und Verlagsrecht” heißt es:

„Kein Mensch schafft seine Gedankenwelt allein aus sich selbst heraus. Er erbaut sie sich auf dem, was Andere vor ihm oder mit ihm erdacht, gesagt, geschrieben haben. Dann erst, im besten Falle, beginnt seine ureigene Schöpfung. Selbst die am meisten schöpferische Tätigkeit, die des Dichters, steht dann am höchsten, erreicht dann ihre größten Erfolge, wenn sie die Weihe der künstlerischen Form dem gibt, was mit dem Dichter zugleich sein Volk denkt und fühlt. Und nicht einmal die Form ist ganz des Dichters Eigentum, denn die Form wird von der gebildeten Sprache geliefert, „die für dich dichtet und denkt”, und die Manchem, der sich Dichter zu sein dünkt, mehr als die Form, die ihm auch Gedanken oder deren Schein leiht. Kurz, der Schriftsteller und Künstler steht mit seinem Wissen und Können inmitten und auf der Kulturarbeit von Jahrtausenden. Goethe, auf einer einsamen Insel aufgewachsen, wäre nicht Goethe geworden. Ist aber Jemand mit Geistesgaben so begnadet, daß er die Kulturarbeit der Menschheit um einen Schritt hat weiter bringen können, weil er an das von den Vorfahren Geleistete anknüpfen durfte, dann ist es nicht mehr als billig, daß sein Werk zur gegebenen Zeit wieder Andern zu zwangslosem Gebrauche diene, nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form.

So sagt der Herausgeber des Gesetzbuches, und ihm ist nicht zu widerstreiten. Ich, der ich nicht einmal begangen habe, was er hier gestattet, bin also vollständig gerechtfertigt. Ein anderer schreibt: „Alles ist mehr oder weniger Plagiat an errungener Kultur-, Geistes- oder Phantasieproduktion. Der Intellektadel, die obern Träger der Bildung und Kultur schöpfen ja doch alle mehr oder minder aus einem Reservoir, welches von den Leistungen Anderer, Früherer, Größerer gespeist worden ist.”

In Nr. 268 der „Feder”, der Halbmonatsschrift für Schriftsteller und Journalisten, steht geschrieben: „Aus den Fingern kann sich der popularwissenschaftliche [sic] Schriftsteller nun einmal nichts saugen, und bis zu einem gewissen Grade muß deshalb auch Jeder ein Plagiator sein. Wenn das eigentliche Gedankengebäude neu ist, dann ist man wohl berechtigt, passende Zierformen von schon Bestehendem zu gebrauchen. Nach Emmerson ist der größte Genius zugleich auch der größte Entlehner. Es kommt da ganz auf das Wie an. Man darf das Gute nehmen, wo man es findet, wenn man einen großen Zweck damit erreichen will; aber man darf es sich nicht merken lassen; man muß mit dem Entlehnten etwas wirklich Neues hervorbringen.”

Es ist bekannt, daß Maeterlinck in einem seiner Schauspiele drei Szenen von Paul Heyse rein abgeschrieben hat. Heyse verbat sich das; Maeterlinck aber lachte ihn aus und ließ das Stück ruhig unter seinem Namen erscheinen. Ebenso bekannt ist, daß das populäre Lied aus dem Freischütz: „Wir winden dir den Jungfernkranz” nicht von Weber, sondern von einem fast ganz unbekannten Gothaer Musikdirektor ist. Weber hörte es und nahm es in seinen Freischütz auf, ohne sich etwas aus der Gefahr zu machen, als Plagiator und Dieb bezeichnet zu werden. Shakespeare war bekanntlich der größte literarische Entwender, den wir kennen. Wenn es nach Pater Pöllmannschen Grundsätzen ginge, würden sogar verschiedene Verfasser biblischer Bücher als literarische Diebe bezeichnet werden müssen. So könnte ich noch eine ganze, lange Reihe von Beispielen weiterführen, will mich aber damit begnügen, nur noch unsern Allergrößten, den Altmeister Goethe und den erfolgreichsten Romanzier der Neuzeit, Alexander Dumas anzuführen. Dumas entlehnte außerordentlich viel. Er konnte ohne fremde Hilfe nicht bestehen und ging damit sehr weit über das Maß des literarisch Erlaubten hinaus. So ist es bekannt, daß er die Erzählung von Edgar Poe „Der Goldkäfer” zu den spannendsten Stellen in seinem „Grafen Monte Christo” ausgebeutet hat. Und was Goethe betrifft, so zitiere ich einen kurzen Artikel, der kürzlich unter der Ueberschrift „Goethe über das Plagiat” durch die Zeitungen ging:

„Für einen Plagiator gehalten zu werden, ist heutzutage sehr leicht. Es darf ein Autor bloß versäumen, absichtlich oder unabsichtlich, die Quelle zu zitieren, der er diese oder jene Stelle entnommen hat. Einen lieben Freund hat Jedermann, der den glücklich entdeckten Plagiator an den vermeintlichen Pranger stellt. Richard von Kralik ist unlängst des Plagiates beschuldigt worden, weil er -- ohne seine Schuld -- mangelhaft zitiert worden ist. Solchen Plagiatschnüfflern möchten wir die Ansicht Goethes über das Plagiat in das Gedächtnis rufen. Der Gegenstand des Gespräches zwischen ihm und Eckermann am 18. Januar 1825 waren Lord Byrons angebliche Plagiate. Siehe „Eckermanns Gespräche mit Goethe”, 3. Auflage Band I S. 133. Da sagte Goethe: „Byron weiß sich auch gegen dergleichen, ihn selbst betreffende unverständige Angriffe seiner eigenen Nation nicht zu helfen; er hätte sich stärker dagegen ausdrücken sollen. Was da ist, das ist mein, hätte er sagen sollen. Ob ich es aus dem Leben oder aus dem Buche genommen habe, das ist gleichviel; es kam bloß darauf an, daß ich es richtig gebrauchte! Walter Scott brauchte eine Szene aus meinem „Egmont”, und er hatte ein Recht dazu, und weil es mit Verstand geschah, so ist er zu loben. So hat er auch den Charakter meiner „Mignon” in einem seiner Romane nachgebildet, ob aber mit ebenso viel Weisheit, ist eine andere Frage. Lord Byrons „verwandelter Teufel” ist ein fortgesetzter Mephistopheles, und das ist recht. Hätte er aus origineller Grille ausweichen wollen, so hätte er es schlechter machen müssen. So singt mein Mephistopheles ein Lied von Shakespeare, und warum sollte er das nicht? Warum sollte ich mir die Mühe geben, ein eigenes zu erfinden, wenn das von Shakespeare eben recht war und eben das sagte, was es sollte? Hat daher auch die Exposition meines „Faust” mit der des „Hiob” einige Aehnlichkeit, so ist das wiederum ganz recht, und ich bin deswegen eher zu loben als zu tadeln.”

Soweit diese kurze Auswahl von Gewährsnamen. Was haben unsere Berühmtesten getan, ohne daß man sie beschimpfte? Und was habe ich getan, daß man mich als den niedrigsten aller Betrüger und Diebe behandelt? Ich habe, ohne mir etwas dabei zu denken, einige meiner kleinen, asiatischen Erzählungen mit ganz nebensächlichen geographischen und ethnographischen Arabesken verziert, welche ich in Büchern fand, die längst der Allgemeinheit angehören. Das ist erlaubt. Das ist sogar mein gutes Recht. Was aber sagt Pater Pöllmann dazu? Er beschimpft mich öffentlich als einen „Freibeuter auf schriftstellerischem Gebiete, für ewige Zeiten das Musterbeispiel eines literarischen Diebes! Emerson, der Berühmtesten und Edelsten einer in Amerika, sagt: „Der größte Genius ist zugleich auch der größte Entlehner”. Und Goethe sagt: „Was da ist, das ist mein. Ob ich es aus dem Leben oder aus dem Buche nehme, das ist gleich!” Wie hätte da wohl das entsprechende Urteil Pater Pöllmanns über diese beiden Heroen zu lauten? Sie hätten für ihn „für ewige Zeiten die schlimmsten aller literarischen Bestien” zu sein, stinkend vor Raubgier und Verworfenheit! Eine Kritik, die so unwissend, so unerfahren, so selbstüberhebend und so wenig maßhaltend ist wie diese hier, die bildet eine Gefahr nicht nur für die Literatur, sondern für das ganze Volk.