Dann am 27. August:

„Werter Herr Dittrich!
Meine Frau kommt am 1. September zu Herrn Dr. Klenke, einen kleinen Betrag zu kassieren. Bei dieser Gelegenheit gibt sie Ihnen Ihr Honorar. Sie haben meine schriftliche Zusage, daß ich Ihnen 1 Prozent von dem Gelde gebe, welches Sie mir von H. V. oder Dr. M. (May) vermitteln. Sie erhalten das Geld sofort . . . .
Freundlichen Gruß

Lebius.”

Er war nämlich Herrn Max Dittrich ein Honorar von 37 Mark 45 Pfennigen schuldig, welches er trotz der Kleinheit dieses Betrages nicht bezahlen konnte. Es wurde ihm daraufhin ein Spiegel gerichtlich abgepfändet. Als er von Dittrich, anstatt der 10 000 Mark von mir, eine Mahnung um diese 37 Mark 45 Pfennig bekam, schrieb er ihm am 3. September:

„Geehrter Herr Dittrich!
Ich habe Herrn Dr. med. Klenke ersucht, Ihnen 40 Mk. zu meinen Lasten gutzuschreiben. Ihr Verhalten mir gegenüber finde ich höchst sonderbar, um nicht zu sagen beleidigend.
Achtungsvoll

R. Lebius.”

Diesem Dr. Klenke fiel es aber auch nicht ein, die Schulden des Herrn Lebius zu bezahlen, und so kam in logischer Folgerichtigkeit am 7. September in Form einer Postkarte folgende Drohung bei mir an:

„Werter Herr!
Ein gewisser Herr Lebius, Redakteur der „Sachsenstimme”, erzählte einem Herrn, daß er einen Artikel gegen Sie schreibt. Ich habe es im Lokal gerade gehört. Es warnt Sie ein Freund vor dem Manne.

B.”

Ueber den Verfasser und den Zweck dieser Karte war ich mir natürlich sofort im Klaren. Auch das Gutachten der vereideten Sachverständigen lautet dahin, daß sie unbedingt von Lebius selbst geschrieben ist. Jedenfalls erwartete er ganz bestimmt, daß ich auf diese Erpressung hin die 10 000 Mark zahlen werde. Gab ich sie nicht, so waren mir nicht nur der jetzt angedrohte, sondern noch weitere Racheartikel sicher und auch noch anderes dazu, was mich in Besorgnis setzen mußte. Aber ich ließ auch jetzt nichts von mir hören und sah mit gutem Gewissen dem unvermeidlichen Artikel entgegen, der am 11. September 1904 in Nummer 33 des Lebiusschen Blattes, der „Sachsenstimme” erschien und die dreifache Ueberschrift hatte: