Was die Versart der Urschrift betrifft, die sich der Uebersetzer bemüht hat so genau als möglich nachzubilden, so darf man nicht vergeßen, daß in den Nibelungen weder wie bei uns heutzutage die Verse nach Füßen gemeßen, noch wie bei unsern Nachbarn die Sylben gezählt werden. Vielmehr zählt man bloß die Hebungen, deren in jedem Halbvers drei, in der zweiten Hälfte des vierten Verses jeder Strophe aber gewöhnlich vier vorkommen, ohne daß ihnen eine gleiche Anzahl von Senkungen zu entsprechen brauchte. Es geschieht daher häufig, daß die Hebungen in aufeinander folgende Sylben zu stehen kommen, wie dieß gleich im zweiten Verse der Uebersetzung

Von préiswérthen Helden, von kühnem Wágespiel

der Fall ist, obgleich sich dieselbe Erscheinung im Original erst in der ändern Hälfte des Verses zeigt. Dagegen hat gleich der fünfte Vers:

Es wúchs in Búrgónden ein édel Mägdelein

die Hebungen auf derselben Stelle wie das Original nebeneinander. Wie groß daher der Unterschied des eigentlichen Nibelungenverses von dem sei, was man gewöhnlich dafür ausgiebt, und wie sehr dieses an Wohllaut und Mannigfaltigkeit von jenem übertroffen wird, kann die Vergleichung des zweiten der in der "Einleitung" mitgetheilten Gedichte mit der "Weihe" lehren. Am Schluß der Verse bloß männliche Reime zu gestatten, wie der Urtext nur "stumpfe" zuläßt und die "klingenden" ausschließt, war nicht thunlich, weil die Pflicht, so viel als mit der neuhochdeutschen Sprache verträglich von dem Urtext zu retten, manche Schlußreime des Originals beizubehalten gebot, diese aber wegen des kurzen Vocals in der ersten Sylbe, welcher die erste stumm macht, nach mittelhochdeutscher Verskunst für stumpfe (männliche) Reime galten, während sie nach den unsrigen für weibliche, oder wenn man so sagen soll, für klingende gehalten werden.

Hinsichtlich des Textes bedarf es bloß der Angabe, daß ich in der Regel dem Lachmannschen gefolgt bin, auf welchen sich auch die Strophenzahlen beziehen; daß ich aber auch weniger alte und verbürgte Strophen anderer Ausgaben aufgenommen, jedoch mit einem Sternchen bezeichnet habe.

Man wird mir schwerlich vorwerfen können, allzufrei übertragen zu haben. Worttreue ist keine Pflicht: sie gleicht der Treue Eulenspiegels zu seinem Meister dem Schneider. Wie vieler Verbeßerungen aber die Uebersetzung noch fähig wäre, fühlt Niemand lebhafter als ich, der, obgleich ich das Manuscript kurz vor dem Drucke einer nochmaligen strengen Durchsicht unterwarf, schon jetzt an dem mir vorliegenden ersten Aushängebogen wieder Tausenderlei auszustellen hätte ohne darum an dem Unternehmen irre zu werden; denn wann dürfte bei einem solchen Werke die kritische Feile ruhn? Die Aufnahme, die diesem ersten Versuche seitens des großen Publicums zu Theil werden wird, und die Nachhülfe, die ich von belehrenden Kritiken sachkundiger Männer erwarte, mögen darüber entscheiden, ob ich ihn dereinst in vollendeterer Gestalt der Welt vorlegen werde. Möchte der Leser nur einen Theil des Genußes empfinden, welchen die Arbeit dem Uebersetzer gewährte!

Berlin, den 12. December 1826.

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Weihe