Oder jedenfalls dürfte sie nur unbedeutend bestraft werden, sagt die Frau Lensmann. Selbstverständlich sind wir alle darüber einig, daß das Leben des Kindes erhalten bleiben muß, sagte sie, aber sollte denn von allen Gesetzen der Menschlichkeit gar kein einziges auch für die unglückliche Mutter gelten? Stellen Sie sich doch einmal vor, was sie alles während der Schwangerschaft durchgemacht hat, welche Qualen sie erduldet hat, um ihren Zustand zu verbergen, und wie sie keinen Ausweg mehr wußte weder für sich selbst, noch für ihr Kind. Darein kann sich überhaupt kein Mensch versetzen, sagte sie. Das Kind stirbt jedenfalls eines wohlgemeinten Todes. Die Mutter wünscht weder sich selbst noch diesem lieben Kinde etwas so Böses, daß es leben soll, die Schande ist ihr zu schwer zu tragen, und indessen reift der Plan in ihr, das Kind zu töten. So gebiert sie im geheimen, und vierundzwanzig Stunden lang ist sie so von Sinnen, daß sie bei der Tat unzurechnungsfähig ist. Sie hat sie sozusagen gar nicht wirklich verübt, so von Sinnen ist sie. Während ihr noch von der Niederkunft jeder Knochen und jeder Muskel im Leibe weh tut, muß sie das Kind umbringen und die Leiche wegschaffen — stellen Sie sich einmal die Willensanspannung vor, die zu dieser Arbeit gehört! Aber natürlich wünschen wir alle, daß die Kinder am Leben bleiben, und es ist schwer zu beklagen, daß das Leben von einigen ausgelöscht wird. Aber das ist einzig und allein die Schuld der menschlichen Gesellschaft, dieser hoffnungslosen, unbarmherzigen, verleumderischen, verfolgungswütigen, boshaften Gesellschaft, die allzeit auf der Wacht steht, um die ledige Mutter mit allen Mitteln zu erdrosseln!
Aber selbst nach dieser Behandlung seitens der Gesellschaft können sich die mißhandelten Mütter wieder erheben. Sehr oft fangen gerade diese Mädchen nach ihrem gesellschaftlichen Fehltritt an, ihre besten und edelsten Eigenschaften zu entwickeln. Das Gericht könnte sich ja einmal bei den Vorsteherinnen der Asyle, in denen Mutter und Kind aufgenommen werden, erkundigen, ob das nicht wahr ist! Und es ist erfahrungsgemäß erwiesen, daß gerade die Mädchen, die — ja, die von der Gesellschaft gezwungen worden sind, ihr Kind zu töten, ausgezeichnete Kindermädchen werden. Das sollte doch jedermann Stoff zum Nachdenken geben.
Eine andere Seite der Sache ist die: Warum soll der Mann straffrei ausgehen? Die Mutter, die einen Kindsmord begangen hat, wird gepeinigt und ins Gefängnis geworfen, er jedoch, der Vater des Kindes, der Verführer, dem geschieht nichts. Aber solange er der Urheber des Kindes ist, hat er auch teil an dem Morde, und zwar den größeren Anteil, ohne ihn wäre das Unglück überhaupt nicht geschehen. Warum geht er frank und frei aus? Weil die Gesetze von den Männern gemacht werden, das ist die Antwort. Man sollte laut den Himmel um Schutz gegen diese Männergesetze ausrufen! Und das wird niemals besser, solange wir Frauen nicht bei den Wahlen und in den gesetzgebenden Versammlungen ein Wort mitzureden haben.
Aber, sagt die Frau Lensmann, wenn nun dieses grausame Gesetz die schuldige — oder mehr oder minder schuldige — unverheiratete Mutter trifft, die einen Kindsmord begeht, was sollen wir dann von der unschuldigen sagen, die nur des Mordes verdächtigt wird und gar keinen Kindsmord begangen hat? Welche Genugtuung gibt die Gesellschaft diesem ihrem Opfer? Keinerlei Genugtuung! Ich bezeuge, daß ich das hier sitzende angeklagte Mädchen kenne, seit es ein Kind gewesen ist; sie war in meinen Diensten, ihr Vater ist meines Mannes Amtsdiener. Wir Frauen erlauben uns, gerade entgegengesetzt zu denken und zu fühlen als die Männer mit ihren Anklagen und Verfolgungen, wir erlauben uns, eine Ansicht über die Dinge zu haben. Das Mädchen hier ist verhaftet und ihrer Freiheit beraubt, verdächtigt, erstens einmal im geheimen geboren und zweitens ihr Kind umgebracht zu haben. Sie hat — daran zweifle ich durchaus nicht — beides nicht getan. Das Gericht wird selbst zu dieser sonnenklaren Schlußfolgerung kommen. Im geheimen? Sie hat am hellen Tag geboren. Wohl ist sie allein gewesen, aber wer hätte bei ihr sein sollen? Sie wohnte weit droben im Ödland, der einzige Mensch außer ihr selbst, der zur Stelle war, das war ein Mann; hätte sie einen solchen in diesem Augenblick zur Hilfe rufen sollen? Wir Frauen empören uns schon allein bei diesem Gedanken, wir schlagen schamvoll die Augen nieder. — Und dann soll sie das Kind getötet haben? Es wurde in einem Bach geboren, sie lag da in dem eiskalten Wasser, als sie gebar. Wie ist sie in den Bach gekommen? Sie ist ein Dienstmädchen, also eine Sklavin, sie hat ihre täglichen Pflichten zu erfüllen, sie wollte in den Wald, um Wacholder zum Scheuern ihres Melkeimers zu holen. Als sie durch den Bach watet, gleitet sie aus und fällt. Sie bleibt liegen, das Kind wird geboren und erstickt im Wasser.
Die Frau Lensmann hält inne. Sie konnte es den Richtern und den Zuhörern ansehen, daß sie wunderbar gut gesprochen hatte, es war mäuschenstill im Saal, und nur Barbro trocknete sich von Zeit zu Zeit die Augen vor Rührung. Dann schließt die Frau Lensmann: Wir Frauen haben ein Herz; ich habe meine eigenen Kinder fremden Händen anvertraut, um hierherreisen, um für das unglückliche Mädchen, das hier sitzt, Zeugnis ablegen zu können. Männergesetze können einer Frau nicht verbieten zu denken: ich denke, daß das Mädchen hier ausreichend dafür bestraft ist, überhaupt nichts Böses getan zu haben. Sprechen Sie die Angeklagte frei, dann werde ich sie mit nach Hause nehmen, und sie wird das ausgezeichnetste Kindermädchen werden, das ich je gehabt habe.
Die Frau Lensmann ist zu Ende.
Der Vorsitzende bemerkt: Ja, aber wären es nun nach der Rede der Frau Lensmann nicht eigentlich die Kindsmörderinnen, die die ausgezeichneten Kindermädchen geben sollen? Oh, aber der Vorsitzende war nicht uneinig mit Frau Lensmann Heyerdahl, ganz im Gegenteil, auch er fühlte menschlich, ganz priesterlich mild. Während der Staatsanwalt dann noch ein paar Fragen an die Frau Lensmann richtete, saß der Vorsitzende ruhig auf seinem Stuhl und schrieb sich Anmerkungen auf.
Es war nicht viel mehr als eine Vormittagsverhandlung, da nur sehr wenige Zeugen zu verhören waren und die Sache ja auch ganz klar lag. Axel Ström saß da und hoffte das Beste, da schienen sich indes plötzlich der Staatsanwalt und die Frau Lensmann zu vereinigen, um ihn in Ungelegenheiten zu bringen, weil er die Kindsleiche begraben hatte, statt den Todesfall zu melden. Er wurde mit Strenge verhört und hätte vielleicht diesen Punkt nicht allzu gut erklären können, wenn er nicht hinten im Saal Geißler wahrgenommen hätte. Ganz richtig, da saß Geißler! Das gab Axel eine Art Stütze, er fühlte sich nicht mehr einsam und verlassen der Obrigkeit gegenüber, die ihm zu Leibe wollte; Geißler nickte ihm zu.
Jawohl, Geißler war in die Stadt gekommen. Er hatte sich zwar nicht als Zeuge gemeldet, aber er war doch zur Stelle. Er hatte auch vor Beginn der Verhandlung einige Tage dazu verwendet, sich Einsicht in den Fall zu verschaffen und das aufzuschreiben, was er noch von Axels Bericht auf Maaneland wußte. Die meisten der vorliegenden Dokumente waren in Geißlers Augen nur Wische; dieser Lensmann Heyerdahl war ein sehr beschränkter Mensch, er hatte es bei seiner Untersuchung von Anfang an darauf angelegt, Axel zum Mitwisser an dem Kindsmord zu stempeln. Dieser Esel, dieser Dummkopf, er verstand nicht das mindeste vom Leben im Ödland, er sah nicht ein, daß dieses Kind gerade das Band war, das die weibliche Hilfskraft an Axels Hof fesseln sollte.
Geißler redete mit dem Staatsanwalt, aber er gewann den Eindruck, daß dies gar nicht nötig gewesen wäre. Er wollte Axel dazu verhelfen, daß er wieder auf seinen Hof im Ödland kam, aber Axel brauchte gar keine Hilfe. Nein, denn es sah ja sogar ganz vielversprechend für Barbro selbst aus, und wenn sie freigesprochen wurde, fiel Axels Mitschuld von selbst weg. Es kam nur noch auf die Zeugenaussagen an.