verewigen

Verewigung, die; _

verfahren, vgl. [fahren]

Verfahren, das; _s

Verfangenschaftsrecht, das; _[e]s; Recht, nach welchem das dem überlebenden Ehegatten zufallende Vermögen den Kindern »verfangen« bleibt, d. h. nicht veräußert werden darf

verfänglich

verfärben

Verfassung, die; _, _en

verfeinden

verfeinern