verewigen
Verewigung, die; _
verfahren, vgl. [fahren]
Verfahren, das; _s
Verfangenschaftsrecht, das; _[e]s; Recht, nach welchem das dem überlebenden Ehegatten zufallende Vermögen den Kindern »verfangen« bleibt, d. h. nicht veräußert werden darf
verfänglich
verfärben
Verfassung, die; _, _en
verfeinden
verfeinern