[166] B.: Wechsler, Abwechslung; vgl. »[Drechsler]«.

[167] B. nur: weitläufig, W. zieht diese Schreibung vor.

[168] P. hat nur »Wiederhall«; nach dieser Schreibung bedeutet das Wort »was noch einmal (wieder) hallt«; B. und W. haben nur »Widerhall«; nach dieser Schreibung bedeutet das Wort »was einem entgegen (wider einen) hallt«; S. hat beide Schreibungen als gleichberechtigt. An sich sind beide Auffassungen, also auch beide Schreibungen, zulässig und zwar um so mehr, als wieder und wider ursprünglich dasselbe Wort sind, welches beide Bedeutungen (»noch einmal« und »entgegen«) in sich vereinigte.

[169] Vgl. [vorstehende Anmerkung] zu »Wiederhall«.

[170] Die Schreibungen »wohlsein« und »wohlthun« werden zwar in den amtlichen Verzeichnissen nicht angegeben, sind aber so üblich, daß wir glauben, sie als gleichberechtigt aufnehmen zu sollen. Vgl. übrigens: »Du wirst wohl thun, wenn du ..« mit: »Du wirst uns wohlthun, wenn du ..« etc.

[171] P. u. S. haben in erster Linie Ceder, gestatten aber auch, B. u. W. nur: Zeder.

[172] B. u. W. nur: Zeitläufte.

[173] B. u. W. gestatten nur: Zement, Zensur, Zentner, Zeremonie; P. u. S. ziehen zwar die Schreibungen mit C vor, gestatten aber auch die mit Z.

[174] B.: Zimmt; vgl. [Sammt].

[175] P. und S. gestatten, B. und W. haben nur: ziselieren, Zivil.