(Beim Bezug durch den Buchhandel 20 Pf. Bestellgeld, durch die Post Porto besonders.)

= K 5.80 h. ö. W. = Frs 6.40 erwachsen dem Mitglied keinerlei Verpflichtungen, dagegen werden ihm folgende große Vorteile geboten:

Die Mitglieder erhalten laut § 5 als Gegenleistung für ihren Jahresbeitrag im Jahre 1914 kostenlos:

I.Die Monatschrift Kosmos, Handweiser für Naturfreunde. Reich illustr. Mit mehreren Beiblättern (siehe S. 3 des Prospektes). Preis für Nichtmitglieder M 2.80.
II.Die ordentlichen Veröffentlichungen. Nichtmitglieder zahlen den Einzelpreis von M 1.— pro Band.
Wilhelm Boelsche, Tierwanderungen in der Urwelt.
Dr. Kurt Floericke, Meeresfische.
Dr. Alexander Lipschütz, Warum wir sterben.
Dr. Fritz Kahn, Die Milchstraße.
Dr. Oskar Nagel, Die Romantik der Chemie.
Änderungen vorbehalten. (Näheres wird im Kosmos-Handweiser bekanntgegeben.)
III.Vergünstigungen beim Bezuge von hervorragendennaturwissenschaftlichen Werken (siehe Seite 7 des Prospektes).

Jede Buchhandlung nimmt Beitrittserklärungen entgegen und besorgt die Zusendung. Gegebenenfalls wende man sich an die Geschäftsstelle des Kosmos in Stuttgart.

Jedermann kann jederzeit Mitglied werden. Bereits Erschienenes wird nachgeliefert.


Satzung

§ 1.Die Gesellschaft Kosmos (eine freie Vereinigung der Naturfreunde auf geschäftlicher Grundlage) will in erster Linie die Kenntnis der Naturwissenschaften und damit die Freude an der Natur und das Verständnis ihrer Erscheinungen in den weitesten Kreisen unseres Volkes verbreiten.
§ 2.Dieses Ziel sucht die Gesellschaft zu erreichen: durch die Herausgabe eines den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellten naturwissenschaftlichen Handweisers (§ 5); durch Herausgabe neuer, von hervorragenden Autoren verfaßter, im guten Sinne gemeinverständlicher Werke naturwissenschaftlichen Inhalts, die sie ihren Mitgliedern unentgeltlich oder zu einem besonders billigen Preise zugänglich macht, usw.
§ 3.Die Gründer der Gesellschaft bilden den geschäftsführenden Ausschuß, den Vorstand usw.
§ 4.Mitglied kann jeder werden, der sich zu einem Jahresbeitrag von M 4.80 = K 5.80 h. ö. W. = Frs 6.40 (exkl. Porto) verpflichtet. Andere Verpflichtungen und Rechte, als in dieser Satzung angegeben sind, erwachsen den Mitgliedern nicht. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen; bereits Erschienenes wird nachgeliefert. Der Austritt ist gegebenenfalls bis 1. Oktober des Jahres anzuzeigen, womit alle weiteren Ansprüche an die Gesellschaft erlöschen.
§ 5.Siehe vorige Seite.
§ 6.Die Geschäftsstelle befindet sich bei der Franckh'schen Verlagshandlung, Stuttgart, Pfizerstraße 5. Alle Zuschriften, Sendungen und Zahlungen (vgl. § 5) sind, soweit sie nicht durch eine Buchhandlung Erledigung finden konnten, dahin zu richten.