Das Biertrinken bildet ein Attribut des Studententums; es gehört gewissermaßen zum Wesen des Studentseins. Der richtige Student trinkt Bier, und wenn er dabei auch gelegentlich über die Schnur haut, so ist dies von gar keiner Bedeutung. Diese Ansicht, so große Verbreitung sie auch noch derzeit besitzt, ist für den nüchtern Denkenden keineswegs ohne Weiteres verständlich. Die Assoziation von Studentsein und Biertrinken ist ja in der Natur der Sache nicht begründet, so daß sie Jedermann einleuchten müßte. Wir wissen, daß bei uns die schwer arbeitenden Klassen das Biertrinken für nötig halten, weil sie den irrtümlichen Glauben hegen, daß sie hierdurch allein die für ihre Arbeit nötige Kraft erlangen können. Wir wissen auch, daß gewisse Berufsarten, z. B. die des Gastwirtes, des Weinhändlers, den Genuß geistiger Getränke sozusagen mit sich bringen. Von etwas derartigem ist bei dem Studenten keine Rede. Es kann niemand behaupten, daß die berufliche Tätigkeit des Studenten, das Studium, besonderen Durst oder überhaupt einen Körperzustand hervorruft, der das Biertrinken nötig macht, oder daß letzteres die geistige Leistungsfähigkeit erhöht und damit das Studieren erleichtert. Man weiß zur Genüge, daß das Gegenteil der Fall ist. Die Assoziation von Studentsein und Biertrinken läßt sich auch nicht auf die Ansicht zurückführen, daß der Student als junger Mann Anspruch auf einen gewissen Lebensgenuß hat und ein solcher ohne Bierkonsum nicht möglich ist. Die Studenten in anderen Ländern, so insbesonders in England und Amerika, sind dem Lebensgenusse gewiß ebensowenig abhold wie die deutschen Studenten und halten hiefür das Biertrinken nicht für erforderlich. Soweit meine Kenntnis reicht, verzichtet auch die allerdings noch nicht sehr erhebliche Anzahl deutscher Studierender, die der Alkoholabstinenz huldigen, keineswegs auf die der Jugend gebührenden Freuden.
Wenn wir zu einer Erklärung der fraglichen Assoziation gelangen wollen, erübrigt uns daher nur, unseren Blick in die Vergangenheit zu wenden, d. h. wir müssen uns etwas mit der Geschichte des Studententums in Deutschland befassen und zusehen, wie sich die noch gegenwärtig in der Studentenwelt herrschenden Trinksitten und die damit zusammenhängenden Anschauungen entwickelt haben. Da ergibt sich nun folgendes:
Die Studenten wurden im Mittelalter, namentlich in den ersten Zeiten nach Gründung der deutschen Universitäten in strenger, fast klösterlicher Zucht gehalten. Unternehmungslustige Magister mieteten mit Erlaubnis der Universitätsbehörden Privathäuser, richteten sie entsprechend ein und warben dafür Scholaren als Mieter, denen sie Wohnung und Verköstigung boten. Alsbald wurde den Scholaren das Wohnen in den Bursen – so wurden die erwähnten Anstalten bezeichnet – sogar durch Universitätsstatut befohlen, und nur ausnahmsweise das Wohnen außerhalb einer Burse gestattet. In den Bursen wurde die Einhaltung einer strengen Hausordnung verlangt; die Studenten mußten sehr früh aufstehen, durften ohne Erlaubnis nicht ausgehen und die Nacht nicht außerhalb der Burse zubringen. Der Wirtshausbesuch war verboten. Die Verpflegung war eine sehr einfache; es wurde auch Bier gereicht, doch kaum in Mengen um Exzesse zu gestatten. Auch die Tracht war genau vorgeschrieben; dieselbe ähnelte der der Kleriker, und durch eine Reihe von Erlassen suchte man immer wieder diese Vorschriften einzuschärfen.
Trotz alledem mangelte es schon im Mittelalter nicht an Klagen über das Verhalten der Studenten, wobei auch Trinkexzesse eine Rolle spielten. Die Bursenvorsteher leisteten in der Überwachung der Scholaren nicht, was ihnen zukam; sie gestatteten aus Gewinnsucht ihren Pensionären, um sich dieselben möglichst zu erhalten, die größten Freiheiten und ließen jede Ungebühr passieren. So kam es, daß die Bursen allgemach einen geradezu verderblichen Einfluß auf das studentische Leben ausübten, und man beispielsweise das Collegium illustre in Tübingen eine Wohnung des Lasters und Müßiggangs nannte. Im 16. Jahrhundert verschwanden unter dem Einflusse der Reformation und des aufblühenden Humanismus die Bursen, die sich offenbar überlebt hatten. An den neugegründeten protestantischen Universitäten verzichtete man auf die Schaffung dieser Anstalten, und an den älteren wurden sie mehr und mehr aufgegeben. Die Studierenden nahmen zumeist bei Professoren eine Art Pension und erlangten das, was man die akademische Freiheit nannte. Allein der Gebrauch, den sie von dieser Freiheit machten, war in manchen Beziehungen, namentlich auch in bezug auf die Trinkgewohnheiten, kein sehr erfreulicher.
Man darf, wenn man das studentische Leben jener Zeit richtig würdigen will, nicht außer acht lassen, daß die Kultur der Gesamtbevölkerung Deutschlands damals noch sehr tief stand. Die Sitten waren roh, die Neigung zum Trinken, das Erbübel der germanischen Rasse, machte sich namentlich in Norddeutschland in ungezügelter Weise geltend, und Luther hatte wohl recht, wenn er den Ausspruch tat, daß derjenige, der das Bierbrauen erfand, ille fuit pestis Germaniae.
An einer besseren, gebildeten Gesellschaft, der sich die Studenten hätten anschließen können, mangelte es noch gänzlich, und so begreift es sich, daß die Studenten, die auf sich angewiesen waren, in ihren Sitten sehr verwilderten und sich dies insbesonders im Konsum geistiger Getränke äußerte. Während aber anfänglich jeder im Trinken seiner Neigung folgen konnte, trat schon im 16. und noch mehr im 17. Jahrhundert in den studentischen Trinkgebräuchen eine folgenschwere Änderung ein, deren Überreste noch heutzutage nicht überwunden sind. Es entwickelten sich gewisse Trinkmanieren, die sich zu einer Art Zechgesetz, einem Trink- oder Saufkomment ausbildeten, der in der Folge die geselligen Zusammenkünfte der Studenten beherrschte. Hiebei spielte das Zutrinken und Volltrinken eine solche Rolle, daß weltliche und geistliche Fürsten, sowie die akademischen Obrigkeiten Mandate dagegen erließen, was jedoch dem Unwesen wenig Einhalt tat.
Die älteste der Urkunden, die wir über die studentischen Trinkkomments besitzen, bildet das Jus potandi des Blasius Multibibus vom Jahre 1616. Darnach trank man schon damals »totales und partiales«, man trank sich zu und mußte mit demselben Quantum Bescheid tun. Man trank auf Brüderschaft und ließ einen ungeheuren Becher »das römische Reich« die Runde machen; dazu wurden Kneiplieder gesungen. Diese Gestaltung nahmen die studentischen Trinksitten erst im 17. Jahrhundert an. Bier war der gewöhnliche Stoff, der bei den studentischen Gelagen konsumiert wurde, und daß es dabei an Uebermaß nicht fehlte, hiefür spricht nur zu deutlich eine Äußerung Abels »wohlerfahrener Leibmedikus derer Studenten«: »Jetztund währet das Saufen bis in die finstere Nacht; da trinket man erstlich aus Durst, darnach aus Wollust, dann zur Trunkenheit, und endlich bis alle Vernunft gebrochen und man ganz toll worden, ja dem unvernünftigen Vieh gleich.«
Bemerkenswert ist, daß, während die akademischen Behörden vielfach gegen die Trinkunsitten eiferten, einzelne Professoren dieselben aus Habsucht begünstigten, ja die bei ihnen in Pension sich befindenden Studenten zum Trinken sogar verleiteten. Insbesonders wurde hierüber in Jena geklagt. Dort hatten die Professoren das Recht, im Kollegienbrauhause das für ihre Familie und Hausgenossen nötige Bierquantum tranksteuerfrei herzustellen. Dies benützten einzelne Professoren dazu, daß sie neben ihrer akademischen Lehrtätigkeit das Gewerbe eines Schankwirtes ausübten und förmliche Zechstuben für die Studenten hielten. Selbst in den Hörsälen wurden geistige Getränke verabreicht und ein Wittenberger Visitationsdekret von 1616 lautet dahin, »daß aller Bier- und Weinschank im Juristenkolleg als einer uns an der Tranksteuer, daneben der Jugend und Bürgerschaft schädlicher Steuerung wieder abgeschafft und der Universität unter den Lektionen im großen Churfürstenkollegium Gäste zu setzen, keineswegs nachgelassen werden soll.« Es scheint demnach, daß man gelegentlich Hörsäle auch als Trinkstuben benützte. Auch das Branntweintrinken nahm allmählich unter den Studenten überhand.