Der Mißbrauch des Alkohols hat aber auch noch andere Gefahren für Gesundheit und Leben im Gefolge. Er spielt unter den Ursachen der Unfälle eine ganz hervorragende Rolle. Wie häufig Angetrunkene durch Unvorsichtigkeit schwere Verletzungen sich zuziehen, selbst ums Leben kommen, ist bekannt. Allein auch die Nachwirkungen von Alkoholexzessen führen oft zu einer Vernachlässigung von Vorsichtsmaßregeln und damit zu Unfällen, und darauf ist es zurückzuführen, daß in industriellen Etablissements an Montagen die Zahl der Unfälle am größten ist. Auch der sogenannte mäßige Genuß geistiger Getränke ist nicht ohne Einfluß auf die Herbeiführung von Unfällen, und unsere Verkehrsverwaltung hat sicher weise gehandelt, indem sie dem Zugpersonale den Konsum geistiger Getränke während der Fahrzeit untersagte. Könnte man den Schaden, den der Alkohol direkt und indirekt an Gesundheit und Leben herbeiführt, genauer umgrenzen, es würde sich ein Tatbestand ergeben, der auch viele Alkoholfreunde erschrecken müßte. Und dabei ist noch besonders bedauerlich, daß der Alkohol nicht lediglich in den unteren Volksklassen, der Masse der Ungebildeten, seine Opfer findet. Auch in den Kreisen der intellektuell Höherstehenden und Gebildeten, bei denen man mehr Einsicht und Selbstzucht erwarten sollte, führt der unglückliche Hang für Alkoholfreuden, die Liebhaberei für feucht-fröhliche Geselligkeit keineswegs selten zu Siechtum und Tod. Dazu kommt nun noch, daß der gesundheitliche Schaden, den der Trinker sich zufügt, sich nicht auf seine Person beschränkt. Es ist zur Genüge bekannt, daß die Nachkommenschaft der Trinker zum großen Teile mit körperlichen und geistigen Defekten behaftet, schwächlich, kränklich und einem frühen Untergange geweiht ist. Selbst ein einmaliger Rausch kann für den in diesem Zustand erzeugten Sprößling verhängnisvoll werden.
Einen anderen Abschnitt in dem Verzeichnisse des Elends, das der Alkohol der Menschheit beschert, bildet der Anteil desselben an der Kriminalität. Ich kann mich in bezug auf diesen Punkt kurz fassen. Man hat berechnet, daß bei etwa ⅓ aller Straftaten, die im Deutschen Reiche alljährlich zur Verurteilung gelangen, das ist bei etwa 180000 Delikten, der Alkohol eine Rolle spielte. Was diese Verurteilungen an materiellem und moralischem Schaden für die betreffenden Individuen und ihre Familien bedeuten, bedarf keiner weiteren Ausführung. Besonders prägnant zeigt sich der Einfluß des Alkohols bei den schweren Körperverletzungen, und man darf getrost behaupten, daß diese zum größten Teile mit Alkoholexzessen in Zusammenhang stehen. Der Anteil der Studentenschaft an der Kriminalität ist erfreulicherweise ein geringer, wenn man von nächtlichen Ruhestörungen, Sachbeschädigungen &c. absieht, die ja auch nicht selten recht unliebsame Folgen haben. Dafür kommt jedoch bei der Studentenschaft ein anderes sehr bedauerliches Moment in Betracht – das sind die Ehrenhändel mit ihrem Gefolge von Duellen, die sicher weit überwiegend auf Angetrunkenheit des einen oder beider Beteiligten zurückzuführen sind.
An die Verbrechen, die dem Einflusse des Alkohols zuzuschreiben sind, reihen sich die von unseren Strafgesetzen nicht erreichbaren unmoralischen Handlungen der Trinker an, unter deren Folgen die Angehörigen derselben zu leiden haben. Der Trinker vernachlässigt seinen Beruf, seine Arbeit, vergeudet seinen Verdienst oder sein Einkommen in Spirituosen, während er seine Familie darben läßt, mißhandelt Frau und Kinder, eignet sich nicht selten sogar den Verdienst der Frau an, um seinem Laster zu fröhnen. Unsagbar ist das Elend, das über viele Arbeiterfamilien durch die Trunksucht des Ehemanns heraufbeschworen wird. Aber auch in den besser situierten Klassen führt die Unmäßigkeit des Familienoberhauptes gewöhnlich zu den traurigsten Verhältnissen; das Gleiche gilt natürlich für die Trunksucht der Frau.
Sie können hier nun einwenden: über die traurigen Folgen der Unmäßigkeit in alcoholicis besteht allerdings kein Zweifel, damit ist jedoch bezüglich des mäßigen Alkoholgenusses nichts bewiesen. Sie können ferner darauf hinweisen, daß eine sehr große Anzahl von Personen beider Geschlechter bei mäßigem Alkoholgenuß ein sehr hohes Alter erreicht und Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bis in das Alter hinein sich erhalten hat. Sie können ferner in bezug auf die geistige Arbeitskraft noch erwähnen, daß die hervorragendsten Männer unserer Nation Luther, Schiller, Goethe, Kant, Schopenhauer, Bismarck keine Anhänger der Alkoholabstinenz waren. Hieraus könnte anscheinend gefolgert werden, daß die Abstinenz in alcoholicis gegenüber der andauernden Mäßigkeit in bezug auf Gesundheit und Arbeitskraft keinen Vorteil biete. Doch wäre diese Folgerung ein Irrtum. Zunächst haben wir zu berücksichtigen, daß man eine genaue Definition dessen, was man unter mäßigem Alkoholgenuß zu verstehen hat, nicht geben kann, weil die individuelle Widerstandsfähigkeit gegen die Einwirkungen des Alkohols zu verschieden ist. Der Eine mag durch den Konsum von 2–3 Glas Bier bereits in einen Zustand von Angeheitertheit geraten, der bei einem Anderen (einem Trinkfesten) nach dem Konsum des vierfachen dieses Quantums noch nicht eintritt. Die vulgäre Anschauung geht dahin, daß die Unmäßigkeit erst da beginnt, wo das »Zuviel«, d. h. das Berauschtsein mehr oder minder deutlich sich geltend macht, oder auch ganz außergewöhnlich große Alkoholmengen gewohnheitsmäßig konsumiert werden. Soll nun der, von 2–3 Glas Bier Angeheiterte als unmäßig, der nach Genuß von 12 Glas Bier noch nüchtern Scheinende als mäßig gelten? Die unselige Idee, daß man dasjenige Quantum, welches noch keine deutlichen Zeichen von Berauschung hervorruft, ob es größer oder kleiner ist, noch als mäßig und deshalb als hygienisch harmlos betrachtet, hat die Folge, daß zahllose Menschen sich durch ihre alkoholischen Gewohnheiten gesundheitlich schädigen, ohne daran zu denken, daß bei ihnen etwas derartiges vorliegt. Wenn wir für die Bestimmung der Mäßigkeit an Stelle des Nüchternbleibens einen anderen Gesichtspunkt, die Vermeidung gesundheitlicher Nachteile verwerten wollen, so stoßen wir auf ähnliche Schwierigkeiten. Der gewohnheitsmäßige Gebrauch kann lange Jahre hindurch scheinbar ohne nachteiligen Einfluß auf den Organismus bleiben, und dann kommt es doch noch zur Entwicklung von Krankheiten, die auf den Alkoholgenuß allein oder neben anderen Momenten zurück zu führen sind. Dies gilt insbesonders für die Erkrankungen des Herzens und der Gefäße, der Nieren, die Gicht und die Fettsucht. Das gleiche Quantum, das in dem einen Falle bis in die 60er und 70er Jahre ohne erkennbaren gesundheitlichen Schaden konsumiert wird, führt in einem anderen Falle schon in den 50er Jahren, wenn nicht früher zu einer Erkrankung oder begünstigt die Entwicklung einer solchen.
Sie sind nun in der Lage zu beurteilen, was man von dem Erwerb einer gewissen Trinkfestigkeit zu halten hat, die man namentlich in korpsstudentischen Kreisen als nötig erachtet, damit der Student in jeder Gesellschaft seinen Mann stellen kann und auch bei größerem Alkoholkonsum seiner Direktion nicht verlustig geht. Die Trinkfestigkeit bedeutet nicht eine erhöhte Widerstandsfähigkeit des ganzen Organismus gegen Alkoholeinwirkung, sondern lediglich eine gewisse Angewöhnung des Gehirns an größere Alkoholmengen. Bei der ausgesprochensten Trinkfestigkeit kann aber der Organismus durch den habituellen Alkoholkonsum den schwersten Schaden erleiden. Ein recht bezeichnendes und lehrreiches Beispiel liefern die Arbeiter im Braugewerbe und die ihnen nahestehenden Geschäftsleute. Die hiesigen Braugehilfen erhielten in meiner Jugendzeit noch 16 bis 18 l Bier täglich, und tranken dieses Quantum jedenfalls zum größten Teile. Sie waren selbstverständlich sehr trinkfeste Leute, und dabei auch gewöhnlich von Haus aus von robuster Konstitution, da man schwächliche Individuen im Braugewerbe kaum verwenden kann. Und doch hat die Erfahrung gelehrt, daß ein großer Teil dieser kräftigen Menschen bereits in den 40er Jahren zu Grunde ging, und zwar namentlich an Herzleiden, die zweifellos durch den täglichen Bierkonsum der Betreffenden verursacht wurden.[2]
Ich selbst hatte Gelegenheit, einen Bierwirt zu behandeln, der während eines Zeitraums von 20 Jahren täglich 18–20 l Bier ohne irgendwelche Berauschung zu sich genommen hatte. Er starb ebenfalls Ende der 40er Jahre und es fand sich bei ihm das Münchener Bierherz in ausgeprägtester Form. Diese Herzerkrankung entsteht nicht über Nacht, sie entwickelt sich in schleichender Form. Die Aufnahme so großer Flüssigkeitsmengen, wie sie der frühere tägliche Bierkonsum der hiesigen Braugehilfen mit sich brachte, bedingt eine bedeutende Vermehrung der Herzarbeit. Diese verursacht zunächst eine Hypertrophie der muskulösen Wandungen des Organs, die bei Fortdauer der enormen Flüssigkeitszufuhr unter dem toxischen Einflusse des Alkohols allmählich in Entartung übergeht, einen Zustand, der früher oder später zur Erlahmung des Herzens führt.
In schleichender Weise entwickeln sich auch die sogenannte Arterienverkalkung, die Leber- und Nierenleiden der trinkfesten Trinker. In beklagenswerter Verblendung fahren diese mit ihren alkoholischen Gewohnheiten fort, bis ein Stadium der Erkrankung eintritt, das keinen Zweifel mehr über die schädigende Wirkung ihrer Trinkgewohnheiten läßt. Die Einsicht, die damit gewonnen wird, und die Einschränkung des Alkoholgenusses oder gänzlicher Verzicht auf denselben hält aber dann oft den schlimmen Ausgang des Leidens nur wenig auf.
Wir sind also nicht in der Lage, anzugeben, welches Quantum Alkohol, wenn wir von ganz kleinen Mengen absehen, bei andauerndem täglichem Genusse sicher ohne schädigenden Einfluß auf den Organismus bleibt, und deßhalb ist die Abstinenz vom hygienischen Standpunkte aus, der Mäßigkeit in alcoholicis entschieden vorzuziehen. Dies ergibt sich auch aus den Tatsachen, welche mehrere englische Lebensversicherungsgesellschaften bezüglich der Lebensdauer und der Häufigkeit der Erkrankungen bei Abstinenten und mäßigen Trinkern ermittelt haben. So ergab sich bei der englischen Lebensversicherungsgesellschaft Sceptre, daß bei den von ihr versicherten Abstinenten in einem Zeitraum von 5 Jahren nahezu 19% weniger Todesfälle vorkamen als bei den versicherten Nichtabstinenten, obwohl auch diese sich zum großen Teile aus Personen zusammensetzten, bei denen man entschiedene Mäßigkeit voraussetzen kann.