Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit. Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt.42 Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter und Krieger bethätigen. Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß des Reichtums Schranken setzen. Seine Gattin dagegen, der die Führung des Hausstandes, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte dem Staat gegenüber weder Rechte noch Pflichten und daher kein Verständnis für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse an Kunst und Wissenschaft. Reichtum und Langeweile trieb die römische Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die arme Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die Reihen der Prostituierten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen kam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die wüstesten Orgien aus ihm machten.43
Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während der Punischen Kriege das Oppische Gesetz, wonach ihr Besitz an Gold und Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren. Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat zum erstenmal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem Zusammenlauf der Römerinnen erklärte er, daß jede Menschenart gefährlich sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu beratschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu beherrschen suchen.44 Diese Philippika des strengen Römers,—der es übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von ihm sie zu heiraten wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser sie nicht mehr mochte—hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als 100000 Sestertien (ca. 15000 Mk.) annehmen dürfe. Der damals achtzigjährige Cato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht seines Ansehens und seiner Beredsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen, indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.45
Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch dieses keine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern, die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen.46 Sie versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen, indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der Vormundschaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volks, dem sie angehören, und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie entsprangen weder der Not, noch dem Bildungsdrang, noch dem Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinn konnte es nicht geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichtum moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Scharen der Sklavinnen durch die furchtbare Not und harte Arbeit zu stumpf und vertiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine Spur von dem Kampf der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte, sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein.
Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituierten eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.47
Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar empfahlen.48 Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu heiraten nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse,49 damit der Staat nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine der ersten Bürgerpflichten hervorhob,—durch eine zahlreiche Nachkommenschaft dem Vaterland zu nutzen,—das hat die römische erst spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die Bezeichnung Kinderzeuger—proletarius—lange Zeit ein Ehrenname gewesen; erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ihrer Vergnügungslust empfunden. Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr angehäufter Reichtum nicht zersplittert würde. Infolgedessen drohte die Kinderlosigkeit verhängnisvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder bedeutende Privilegien genießen sollten.50 Aber der beabsichtigte Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in sein Gegenteil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen teilzunehmen.
Immer tiefer sanken die Frauen. Die begabteren unter ihnen, die ein Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnte, versuchten durch Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie besaßen—das vor Gericht zu plaidieren—, um ihrem leeren Leben dadurch Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch ihre Freimütigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten, vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in ihrem Ansehen schädigten,—wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein einzelnes Vorkommnis, wie das von dem Valerius Maximus erzählt, die Ursache sein konnte, um den Frauen das Recht zu plaidieren, gesetzlich abzuerkennen. Der römische Historiker berichtet nämlich,51 daß die Gattin des Senators Buccion, Afrania oder Cafrania, wie man sie später nannte, mit Leidenschaft Prozesse führte und stets ihr eigener Anwalt war. Dabei soll sie sich so skandalös benommen haben, daß der Prätor sofort ein Edikt gegen das Auftreten von Frauen vor Gericht erließ, weil sie sich entgegen "der ihrem Geschlecht zukommenden schamhaften Zurückhaltung" in anderer Leute Angelegenheiten gemengt und männliche Tugenden ausgeübt hätten.52 Die spätere Justinianische Gesetzgebung setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte:53 "Frauen sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht auftreten." Die Begründung für dieses Verbot lautete: "Es wird allgemein angenommen, daß Frauen und Sklaven öffentliche Aemter nicht auszufüllen vermögen."54 Durch den Vellejanischen Senatsschluß wurden sie schließlich auch in privater Beziehung völlig rechtlos, da sie für unfähig erklärt wurden, Bürgschaften irgend welcher Art zu übernehmen.55
Das Bild der Frauenwelt Roms zu Beginn unserer Zeitrechnung ist das dunkelste, das die Sittengeschichte bis dahin aufzuweisen hatte. Kaum ein Lichtstrahl erhellte es, denn selbst die Dichter, die sonst die Frauen immer zu preisen pflegen, überhäuften ihre Zeitgenossinnen mit Hohn und Spott, oder besangen nur die Dirnen unter ihnen, von denen keine die geistige Höhe griechischer Hetären erreicht hatte. Nur vereinzelt und beinahe schüchtern versuchten einige Schriftsteller der allgemeinen Meinung entgegenzutreten. So sprach sich Cicero nicht, wie man infolge einer mißverständlichen Auffassung des Textes oft meint, für die Abschaffung der Vormundschaft der Frauen, sondern vielmehr dafür aus, daß jene Art Sittenpolizei, die über die Aufführung und den Luxus der Frauen in Griechenland zu wachen hatte, nicht in Rom eingeführt werde; statt ihrer sollte "nur ein Censor da sein, der die Männer lehre, ihre Weiber gehörig zu leiten".56
Und Cornelius Nepos spricht in der Vorrede zu seinen Biographieen seine Zustimmung zu nichts anderem aus, als dazu, daß die Römerin im Gegensatz zur Griechin an Gastmählern teilnehme, Besuche empfange und nicht wie jene im Frauenhaus eingesperrt sei.57 Wichtiger, als diese kurzen Bemerkungen, die nur deshalb erwähnenswert sind, weil ihre Bedeutung leicht überschätzt und Cicero zuweilen als Vorkämpfer der Frauenemanzipationgefeiert wird, ist die Schrift Plutarchs über die Tugenden der Weiber. Er erzählt darin von einer ganzen Anzahl edler und heldenmütiger Frauen und erklärt in der Einleitung, durch diese historische Beweisführung den Satz bewahrheiten zu wollen, daß die Tugend des Mannes und die des Weibes gleich sei.58 Aber auch er ist weit entfernt davon, den Schluß auf die Notwendigkeit gleicher Rechte daraus zu ziehen.
Weit mehr als diesen zweifelhaften "Vorkämpfern" der Sache der Frauen ging einem anderen, geistig und moralisch höher stehenden römischen Schriftsteller—Tacitus—die Not seiner Zeit, die unwürdige Stellung seiner weiblichen Landsleute zu Herzen, und mit tieferem Ernst als sie suchte er dagegen anzukämpfen. Er entwarf von dem Volk der Germanen ein schattenloses Bild und der Gedanke liegt nahe, er habe es hauptsächlich geschrieben, damit Rom an dieser schlichten Reinheit seine eigene Verworfenheit erkennen möge. Er glaubte an die Wirkung des guten Beispiels mehr als an die wohlgemeinter Predigten und zog dabei nicht in Betracht, daß gute Sitten sich nicht durch den guten Willen verpflanzen lassen, sondern von selbst aus dem gesunden Boden der Volksnatur hervorwachsen müssen.
In allen Völkern, deren Entwicklungsstufe dem Urzustand am nächsten steht, die den schroffen Gegensatz von arm und reich, frei und unfrei noch nicht kennen, ist die Lage der Frauen eine verhältnismäßig günstige, weil die für die ganze Familie notwendig auszuführende Arbeit allein in ihren Händen ruht, weil die Bildung der beiden Geschlechter eine gleiche ist, und die uralte göttliche Verehrung der Mutterschaft ihren Glorienschein noch auf das Weib zurückwirft. Die germanische Frau erschien Tacitus in ihrer Keuschheit, ihrem Fleiß, ihrer Einfachheit als das gerade Widerspiel der sittenlosen, faulen, verschwenderischen Römerin. Mit dem Tode wurde der Ehebruch bestraft, mit Peitschenhieben vertrieb man die Dirne aus dem Heerbann; "verführen und verführt werden nennt man nicht Zeitgeist, und mehr wirken dort gute Sitten als anderswo gute Gesetze."59 Die Mühseligkeiten mondelanger Wanderungen mit Kindern und Hausgerät, die Schrecken der Fehden und Kriege teilten die Weiber mit den Männern. Das Klima ihrer Heimat und die Strapazen ihres Lebens hatten sie widerstandsfähiger und kräftiger werden lassen als andere ihres Geschlechts. Trotz alledem war die Germanin nicht der Typus der glücklichen, freien, gleichberechtigten Frau, wie sie einem Tacitus auf den ersten flüchtigen Blick erscheinen mochte. Auch sie war nur des Mannes willenloses Eigentum; alle Arbeit, auch die des Feldes, lag allein in ihren Händen, während der Mann im Frieden auf der Bärenhaut lag. Sie mußte den Pflug führen und auf schweren Handmühlen das Getreide mahlen, sie mußte die Hütte aufrichten, backen, Meth brauen, spinnen und weben; sie blieb auch dann noch überlastet, als nach den großen Wanderungen auch die Männer Ackerbauer geworden waren, denn das Gebiet ihrer Thätigkeit umspannte, außer der häuslichen Wirtschaft, die Viehzucht, die Schafschur, die Flachsbereitung und nicht zum mindesten die aufmerksame Bedienung des Mannes.60