Die "Kreuzigung des Fleisches" wurde gleichbedeutend mit der Flucht vor dem Weibe. Auf dem Konzil zu Mâcon entschied sich die Majorität dafür, dem Klerus zu befehlen, die Frauen zu fliehen. Das Konzil zu Metz verschärfte diesen Befehl, indem es den Priestern sogar den Umgang mit Mutter und Schwester verbot. Während sich in der ersten Zeit des Christentums nur die Mönche dem Gebot der Keuschheit unterworfen hatten, wurde es nun für den gesamten Klerus obligatorisch. Die Folgen des Cölibats einer großen Zahl von Männern—meist der geistig hervorragendsten ihrer Zeit—waren von weittragender Bedeutung. Wohl hat sich die Kirche in ihnen eine Armee hingebender Kämpfer geschaffen, die durch keinerlei Familieninteressen von ihren Pflichten ihr gegenüber abgelenkt wurden, aber wenn sie glaubte durch die Verherrlichung der Keuschheit, durch die erzwungene Abtötung der geschlechtlichen Triebe im Dienste einer höheren Sittlichkeit zu handeln, so hatte sie nur mit abstrakten Theorieen, nicht aber mit der lebendigen Natur gerechnet. Sie erreichte nicht nur das Gegenteil von dem, was sie bezweckte, denn neben dem außerehelichen Geschlechtsverkehr und der raschen Zunahme der Prostitution wuchsen besonders in den Klöstern die widernatürlichen Laster empor, sie fügte dem ganzen sittlichen Leben des Volkes einen Schaden zu, an dem es noch heute krankt, und durch den das weibliche Geschlecht am schwersten getroffen wird. Sie degradierte die natürlichsten Beziehungen der Geschlechter zu einander und suchte sie als etwas, dessen sich der Mensch schämen müsse, zu verhüllen; die Ehe war für sie in erster Linie eine "Vereinigung der Seelen", selbst die Geschlechtsliebe in der Ehe galt für sündhaft oder besten Falls für einen Tribut, den der Mensch seiner sittlichen Schwachheit, seiner Gottentfremdung bringen müsse.80 Die äußere Heiligung der Ehe durch ihre Erhebung zum Sakrament und die Erklärung ihrer Unauflöslichkeit hat die innere Zerstörung, der die tiefste Beziehung der Menschen zu einander durch die Kirche ausgesetzt wurde, nicht aufzuhalten vermocht. Heuchelei, Prüderie, Unterdrückung der besten Gefühle durch eine falsche Moralität sind die Folgen davon und ein großer Teil der psychologischen und sittlichen Seite der Frauenfrage ist auf die durch die römische Kirche dem Volksbewußtsein eingeimpfte Meinung von Liebe und Ehe zurückzuführen.
Aber auch nach anderer Richtung hin wurde die Entstehung der Frauenfrage durch die Kirche beeinflußt: der wachsenden Zahl der ehelosen Geistlichen und Mönche stand eine gleiche Zahl alleinstehender Frauen gegenüber. Die Gründung der Nonnenklöster war eine notwendige Folge davon. In Massen strömten die Frauen in ihre schützenden Mauern. Es blieb ihnen nur die Wahl zwischen dem Kloster und dem Frauenhaus und wenn auch viele nur Nahrung und Obdach suchten, so wurde doch auch die Zahl derer immer größer, die sich vor den Unbilden des rauhen Lebens draußen in der Welt nach einer Stätte friedlicher Arbeit und geistiger Vertiefung sehnten. In den Klöstern wurde den Frauen eine im Vergleich zur allgemeinen Bildung ihres Geschlechts hohe Gelehrsamkeit zu teil. Sie lernten die klassischen Sprachen und gewisse Zweige der Wissenschaften und manche weise Klosterfrau wurde die Beraterin von Päpsten und Königen. Eine solche war Hildegard von Bockelheim, die Aebtissin des Klosters Rupprechtshausen, die im 11. Jahrhundert neben Heiligengeschichten eine Reihe physikalischer und zoologischer Werke schrieb.81 Auf derselben Stufe der Bildung stand die vielbewunderte "nordische Seherin" Brigitta von Schweden82 und Hrotswith, die lateinische Dichterin der Ottonenzeit. Viele gelehrte Nonnen beschäftigten sich mit dem Abschreiben alter Werke, dem Malen von Initialen und Miniaturen, während andere als Lehrerinnen in den Mädchenschulen ihrer Klöster, als Krankenpflegerinnen, Stickerinnen, Weberinnen und Wäscherinnen thätig waren. So lösten die Klöster zum Teil die mittelalterliche Frauenfrage, indem sie nicht nur der großen Menge alleinstehender Frauen eine Zuflucht gewährten, sondern sie auch geistig auf eine höhere Stufe erhoben und ihnen selbständige Berufe eröffneten. Freilich darf nicht vergessen werden, daß ihre Bedeutung für die Hebung des weiblichen Geschlechts nur ein paar Jahrhunderte lang geltend blieb, denn schon mit dem 11. und 12. Jahrhundert begann ihr sittlicher Verfall. Die bedenklichen, sich immer häufiger wiederholenden Gründungen von Doppelklöstern,—Mönchs- und Nonnenklöster dicht nebeneinander,—gaben mit den Anlaß dazu. Die Natur ließ ihrer nicht spotten; sie siegte über einen asketischen Fanatismus, der die unfruchtbaren "Gottesbräute" heilig sprach und die Mütter vor ihnen erniedrigte. Aus Orten der Gelehrsamkeit und des Fleißes wurden die Klöster Orte des geistigen Stumpfsinns und der Trägheit, aus Stätten frommer Andacht und reiner Sitte, Stätten lüsterner Freuden und wilder Unzucht. Die Reformation fegte sie fort, und es ist nicht zu verwundern, daß die Reformatoren in ihrem blinden Eifer vergaßen, den Weizen von der Spreu zu sondern. Sie schadeten dadurch dem weiblichen Geschlecht um so mehr, als es in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges und dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang Zufluchtsstätten dringend nötig hatte und in ihrer Ermangelung der Prostitution mehr denn je in die Arme getrieben wurde.
Auch die Ansicht, die die Reformatoren vom Weibe hatten, war nicht geeignet, es aus seiner gedrückten physischen und moralischen Lage zu befreien. In schroffem Gegensatz zu der katholischen Predigt von der Kreuzigung des Fleisches und der Verherrlichung des Cölibats hielten sie das eheliche Leben für das eines Christen allein würdige,83 aber nicht als eine "Vereinigung der Seelen", sondern ausdrücklich als ein "weltlich Geschäft", eine Vereinigung von Mann und Weib zur Befriedigung natürlicher Bedürfnisse. Luther ging soweit, zu erklären, daß der Mann das Recht habe mit der Magd sich einzulassen, oder sein Weib zu verstoßen, wenn es ihm nicht zu Willen sei84 und er gestattete sogar dem Landgrafen Philipp von Hessen, eine zweite Ehe neben der ersten zu schließen, weil er eine Doppelehe für sittlicher hielt, als eine Mätressenwirtschaft und von der Unterdrückung sinnlicher Leidenschaft nichts wissen wollte. Nach ihm war die Frau ausschließlich für den Mann geschaffen; um Haushaltung und Kinderwartung allein hatte sie sich zu kümmern,85 eine Ansicht, die sich in der orthodoxen protestantischen Kirche bis in die Neuzeit hinein erhalten hat.86 Dem, übrigens sagenhaften Streit der katholischen Priester zu Mâcon, ob die Frau eine Seele habe, können die einundfünfzig Thesen der Wittenberger Protestanten, welche beweisen sollten, daß die Weiber keine Menschen seien, würdig zur Seite gestellt werden.
Das Christentum, dem die Frauen so begeistert wie einem Befreier entgegenkamen, für das sie glaubensmutig den Märtyrertod starben, hat ihre Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch als aus den direkten Beziehungen der Kirche zu den Frauen, tritt diese Thatsache aus der allgemeinen Lage des weiblichen Geschlechts in rechtlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung während der geschichtlichen Entwicklung der früheren Jahrhunderte hervor.
Das germanische Recht, dem das Gefühl der Hochachtung für die Frau und Mutter zu Grunde lag, machte mehr und mehr jenem Rechte Platz, das dem heidnischen und dem christlichen Rom zusammen seinen Ursprung verdankte, und daher für das weibliche Geschlecht nur nachteilig sein konnte. Wie es im allgemeinen sein Grundzug war, die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Privateigentums scharf zu betonen, so trat diese Tendenz besonders in Bezug auf die Frau hervor, die als des Mannes unumschränktes Eigentum angesehen wurde. Der Vater konnte seine Tochter vermählen, mit wem er wollte; der Vormund hatte volles Verfügungsrecht über sein Mündel. Der Mann konnte sein Weib verschenken, ja bis ins 13. Jahrhundert herein war es ihm im Notfall sogar gestattet, es zu verkaufen.87 Seine Witwe konnte er einem anderen vermachen, wie jedes Stück seines Vermögens; und charakteristisch für die Rechtsanschauung der Zeit war es, daß nur die Frau die Ehe brechen konnte,88 denn sie beging dadurch ein Verbrechen an des Mannes Eigentum; dagegen war er unbeschränkt in der Freiheit, neben der Ehe im Konkubinat zu leben, niemand nahm Aergernis daran. Aber auch ihrem Kinde gegenüber befand sich die Frau, sofern es männlichen Geschlechts war, in untergeordneter Stellung. Nur während der ersten Kindheit hatte die Mutter rechtliche Gewalt über den Sohn. Mit dem siebenten Jahre schon war er ihr entwachsen89 und konnte sich z.B. in Friesland, falls sein Vater nicht mehr am Leben war, selbst für mündig erklären und der Vormund der eigenen Mutter werden.
Wie in der Familie, so war die Frau natürlich auch sonst überall rechtlos. Sie konnte keinerlei Geschäfte selbständig abschließen; es war genau vorgeschrieben, für welche Summe die Hausfrau, ohne die Einwilligung des Hausherrn einzuholen, Einkäufe machen durfte. Nach päpstlichem Recht konnte sie nicht als Zeugin auftreten, da ihr Zeugnis stets für unzuverlässig galt.90 Wo das Landesrecht es ihr gestattete, wie z.B. im Kanton Bern, hatte nur die Aussage zweier Frauen die Beweiskraft der eines Mannes.91
Hinter all diesen Vorschriften standen die höchsten Autoritäten: Staat und Kirche. Gehorsam, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit, Selbstlosigkeit—das waren die Tugenden, die den Frauen von früh an gepriesen wurden und die sie mit allen Unfreien gemeinsam hatten. Die Gleichwertigkeit aller Menschen,—der Herren und Knechte, der Männer und Weiber,—war ein Begriff, der mit dem primitiven Christentum wieder verschwunden war.
3. Die wirtschaftliche Lage der Frauen.
Es giebt nur wenige Thatsachen, die gegen die Behauptung, daß das Fortschreiten der Menschheit zu höherer Kultur von sittlichen Ideen und moralischen Reformen in erster Linie abhängig sei, so schwer ins Gewicht fallen, als die Entwicklung ethischer Religionen, wie z.B. die des Christentums. Solange sie sich auf einen kleinen Kreis Gläubiger beschränkten, blieben sie auf ihrer sittlichen Höhe, je mehr sie sich jedoch ausbreiteten, desto mehr mußten sie sich den äußeren Verhältnissen anbequemen, desto mehr sahen sie sich, wenn sie nicht ganz untergehen wollten, gezwungen, ihnen ein Ideal nach dem anderen zu opfern. So hatten auch die Grundforderungen des Urchristentums der wirtschaftlichen Entwicklung, die zu Beginn des Mittelalters einen Stand unfreier, gehorsamer, demütiger Arbeiter kategorisch forderte, weichen müssen.
Jeder Hof, jede Burg waren mit ihren Feldern und Wäldern ein wirtschaftliches Zentrum für sich, in dem aller Bedarf der Einwohner von ihnen selbst geschaffen werden mußte. Der Herr des Landes war zugleich ihr Herr, dem sie leibeigen waren, dem ihre Arbeitskraft, dem ihr Leben selbst gehörte. "Er ist mein eigen, ich mag ihn sieden oder braten", lautet ein altes Sprichwort, das der Freie dem Unfreien gegenüber gebrauchte. Drastisch schilderte der englische Rechtsspiegel des 13. Jahrhunderts die Lage der Hörigen, indem er sagt: "Diese können nichts erwerben, es sei denn für ihre Herren; sie wissen am Abend nicht, welche Dienste ihrer am Morgen warten; sie können von ihren Herren geschlagen, gestoßen, gefangen werden ... Sie haben keinen Willen ohne ihre Herren, und wenn sie im Eigentum ihrer Herren wohnen, so geschieht dies aus Gnade, ohne Sicherheit, von einem Tage zum anderen."92 Die Hörigkeit war an Stelle der Sklaverei getreten und wies ihr gegenüber kaum nennenswerte rechtliche und sittliche Fortschritte auf, sodaß ein hoher Grad von Selbstbetrug dazu gehört, wenn die christliche Kirche behauptet, sie habe die Sklaverei abgeschafft, und sei thatsächlich, ihrem Ursprung getreu, ein Hort der Armen und Unterdrückten geworden. Ihre Organe, die Priester und Aebte, übten dieselben Herrenrechte aus, wie die Fürsten und weltlichen Machthaber. Das Los der Hörigen der Klöster war kein besseres, als das derer, die im Dienste der Ritter standen. Da sie nicht, wie die Sklaven, gekauft werden konnten, und es für ihre Herren bei der Ausdehnung von Landbau und Industrie wichtig war, eine genügende Zahl Arbeiter zu besitzen, galt es, sie zu züchten, wie das vierfüßige Eigentum. Die Klöster, deren Macht auf ihrem Reichtum beruhte, hatten strenge Vorschriften in Bezug auf die Heirat unter ihren Hörigen. Klöster desselben Ordens pflegten sie untereinander auszutauschen, um eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter herbeizuführen und, durch Vermeidung der Ehen unter Verwandten, einen kräftigen Nachwuchs zu erzielen. Jeder Herr hatte das Recht, die Heirat einer hörigen Frau mit dem Hörigen eines anderen Herrn zu verbieten,93 oder sie nur dann zu gestatten, wenn statt der ihm verloren gehenden Arbeitskraft eine andere geliefert wurde. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine bestimmte Abgabe, die eine Art Loskaufgeld darstellte. Unter den Karolingern konnte der Herr die hörige Frau, falls ihm nichts gezahlt und kein Ersatz für sie gestellt worden war, gewaltsam ihrem Gatten entreißen,94 was meist dann geschah, wenn sie mehrere Kinder geboren hatte, die er zur Hälfte mit der Mutter in seine Dienstbarkeit zwingen durfte. Die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe wurde nur insoweit anerkannt, als die Heiligkeit des Eigentums dadurch keinerlei Schaden litt.