Sie bilden keine durch gleiche Arbeitsbedingungen gekennzeichnete Masse, sie gliedern sich vielmehr in zwei Kategorien von Arbeitern: die kontraktlich gebundenen und die freien, und in eine ganze Anzahl von Unterabteilungen beider. Zu den ersteren gehören zunächst die in festem Jahreslohn stehenden Mägde, die Wohnung und Nahrung von der Herrschaft empfangen und deren Arbeit eine teils häusliche, teils landwirtschaftliche ist. Zu ihnen gehören ferner im ostelbischen Deutschland die Instleute, die vom Gutsherrn Wohnung und ein Stück Land, außerdem einen gewissen Anteil am Ertrage des Gutes erhalten, dafür aber nicht nur ihre eigene und die Arbeitskraft ihrer Frau in seinen Dienst stellen, sondern auch eine Anzahl, gewöhnlich zwei, andere Arbeiter für den Gutsherrn halten müssen; es sind das die Scharwerker, meist Angehörige des Instmanns, seine Töchter und Söhne, auch seine Mutter oder sein Enkelkind, sehr oft aber auch fremde Mägde und Knechte, die der Instmann zu dem Zweck dingt.729 Im Westen Deutschlands nehmen die Heuerleute eine ähnliche Stellung ein, nur daß ihnen Wohnung und Land nicht geliefert wird, sondern daß sie es gegen geringes Entgelt pachten müssen, dafür aber verpflichtet sind, für eine bestimmte Reihe von Tagen um die Hälfte des ortsüblichen Lohns für den Besitzer Arbeit zu leisten.730 Eine breite Schicht der Landarbeiter sind in Ostelbien auch noch die Deputanten, die neben dem Lohn rohe Lebensmittel geliefert bekommen. Im übrigen Deutschland wiederholt sich häufig den Tagelöhnern gegenüber eine gleiche Art der Entlohnung. Neben diesen Arbeiterkategorien finden sich noch die Tagelöhner mit selbständigem Landbesitz, von dessen Ertrag sie jedoch nicht leben können, so daß sie gezwungen sind Lohnarbeit zu suchen. Sie gehören ebenso zweifellos zu den Proletariern, wie ihre Frauen, obwohl diesen zumeist die Bearbeitung und Bestellung der eigenen kleinen Landwirtschaft obliegt. Auch der Bauer und die Bäuerin, die keine Lohnarbeiter beschäftigen, sondern sich von früh bis spät allein abrackern, um sich vom Ertrage ihrer Mühen zu ernähren, sind, trotzdem sie auf eigenem Grund und Boden stehen, nichts anderes als Proletarier.731
Die eigenartigste Klasse unter dem ländlichen Proletariat ist die der Wanderarbeiter. Unter dem Namen Sachsengänger begegnen wir ihnen in Deutschland; in England war es das Gangsystem, das ihre Beschäftigung beförderte; in Frankreich sind es zum großen Teil belgische Arbeiter, die sich saisonweise verdingen; auch in Amerika zeigt sich je nach den Erfordernissen der landwirtschaftlichen Betriebe eine innere Wanderung der Arbeiter. Während das landwirtschaftliche Gesinde und die Instleute die älteste Art der Landarbeiter, gewissermaßen die Nachkommen der Hörigen und Leibeignen, darstellen, repräsentieren die Wanderarbeiter die modernisierte Landwirtschaft. Sie nimmt durch das Eindringen der Maschinen, besonders der Dreschmaschinen, die in kurzer Zeit eine Arbeit verrichten, durch die sonst wochenlang viele Arbeiter Beschäftigung fanden, mehr und mehr den Charakter des Saisongewerbes an. Die intensivere Kultur der landwirtschaftlichen Betriebe,—dabei sei nur an die Molkereien und an die Zuckerrübenpflanzungen erinnert,—zu der die zu geschäftlichen Unternehmern sich umwandelnden Landwirte notwendig gedrängt werden, unterstützt gleichfalls die allmähliche Umwandlung des ländlichen Proletariats.732 In England, das zwar im allgemeinen noch alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt: mit eigenem Land, mit Allotment, mit Haus- und Gartenüberlassung oder mit bestimmtem Deputat, hat sich diese Umwandlung besonders im Osten, wo nur mit wöchentlich oder täglich engagierten freien Tagelöhnern gearbeitet wird, schon vollzogen.733 Bezeichnend dafür ist, daß der Begriff des Landarbeiters im modernen Sinn erst im 19. Jahrhundert entstand, denn der Bedarf an Landarbeitern wurde früher durch die zum Dienst verpflichteten Bauern, in Preußen auch durch die zum Zwangsgesindedienst genötigten Bauernkinder734, in außereuropäischen Ländern, besonders in Amerika, durch die Sklaven gedeckt.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sehr schwierig ist, die Einnahmen der Landarbeiter festzustellen, die sich aus Geld und Naturallohn, aus freier oder pachtweiser Ueberlassung von Wohnung und Land, aus Anteilen am allgemeinen Gutsertrag zusammensetzen. Was zunächst das ländliche Gesinde betrifft, so variiert allein in Deutschland sein Jahreslohn ungemein. Er ist am niedrigsten, wo die Frauenarbeit am stärksten ist; je weiter nach Osten, desto tiefer sinkt er. In Ostpreußen kamen Mägdelöhne von 50 Mk. vor; Kuhmägde pflegen 75 bis 80 Mk. jährlich zu verdienen, sogenannte Leuteköchinnen 90 Mk. Im Westen und Süden, z.B. in Oldenburg, Hannover, Hessen und Württemberg, variieren die Frauenlöhne zwischen 50 und 150, 75 und 150, 60 und 100, 50 und 150 Mk.735 Die höchsten Lohnsätze finden sich in Schleswig-Holstein und im Jeverlande, wo der Mangel an Mägden schon zu einer großen Kalamität geworden ist. Hier beträgt der niedrigste Lohn 90 Mk., die Großmägde kommen zu einem Verdienst von 200 bis 230 Mk., Löhne von 250 Mk. werden auch zuweilen gezahlt.736 Neben diesem Geldlohn wird Verpflegung und Wohnung selten berechnet; für Württemberg werden die Ausgaben für eine Magd einschließlich des Versicherungsgeldes und der Geschenke mit 120 bis 230 Mk. angegeben, so daß ihre Gesamteinnahme 295 bis höchstens 400 Mk. jährlich beträgt.737 So begegnet uns hier wieder die beinahe typische Jahreseinnahme aller schlecht gestellten Proletarierinnen. Die französischen Landmägde stehen sich, was den Lohn betrifft, der 150 bis 200 fr. zu betragen pflegt, noch schlechter, ihre Beköstigung dagegen wird im allgemeinen höher veranschlagt werden dürfen.738
Bedeutend schwieriger ist es, die Jahreseinnahme der ostelbischen Instleute und ihrer Scharwerker, und der westdeutschen Heuerlinge festzustellen, da sie von der Beschaffenheit dessen, was ihnen geliefert wird, von ihrer eigenen Geschicklichkeit, etwa im Aufziehen und Verkaufen von Vieh und Geflügel, und von dem jeweiligen Anteil an dem Ertrag des Gutes abhängig ist. Der Geldlohn der Frauen beträgt gewöhnlich im Sommer 30 bis 50, im Winter 20 bis 35 Pf. täglich. Dieser Lohn wird jedoch niemals der Frau direkt, sondern stets dem Instmann, als dem Familienoberhaupt, mit dem der Arbeitsvertrag zugleich für seine Frau und seine Scharwerker abgeschlossen wurde739, ausgezahlt. Für seine Frau, noch mehr aber für die Scharwerksmädchen, die er natürlich bei der eigenen Armut nur auf das notdürftigste unterhält, bedeutet das eine große Benachteiligung. Ihr sauer verdienter Lohn fließt nur zu oft in die Tasche des Schankwirts. Kein Wunder daher, wenn nur sehr niedrig stehende, physisch oder moralisch herabgekommene Mädchen sich zum Scharwerksdienst verstehen wollen. Weit besser ist die Lage der westdeutschen Heuerlingsfrauen, obwohl auch sie von den Männern vollständig abhängig sind. Sie sind jedoch nur zu einem geringeren Maß von Arbeit verpflichtet und ihre Pachtung wirft ihnen mehr ab, als der dürftige Boden des ostelbischen Instmanns. Die bevorzugteste Schicht der kontraktlich gebundenen Landarbeiter sind aber diejenigen, die nicht wie die Instleute zum großen Teil abhängig sind von den schwankenden Erträgnissen des herrschaftlichen Gutes, noch wie die Heuerlinge von denen der eigenen Pachtung, sondern die neben dem Lohn ein festes Deputat erhalten. Da aber auch dieses ein Familieneinkommen darstellt, so ist damit auch die Frau zur Arbeit verpflichtet. In allen drei Fällen, bei den Instleuten, einschließlich der Scharwerker, den Heuerlingen und den Deputanten, wiederholt sich demnach dasselbe eigentümliche Bild einer völligen Abhängigkeit auch der arbeitenden Frau von ihrem Ehemann. Die Stellung einer selbständigen Lohnarbeiterin ist für sie nur ein toter Begriff, sie ist nichts als der dritte Arm des Mannes, von einem bestimmten ihr zufallenden Lohn kann nicht gesprochen werden.
Eine Stufe höherer Entwicklung in Bezug auf die Selbständigkeit des weiblichen Landarbeiters bedeutet daher die freie Tagelöhnerarbeit. Auch sie wird teils nur durch Geld, teils durch Geld und Beköstigung entlohnt, und zwar ist der Lohn nicht nur niedriger als der des Mannes,—obwohl die Arbeitsteilung nicht immer dazu berechtigt,—sehr häufig wird den Frauen auch eine geringere Menge an Nahrung gewährt, wodurch die Ersparnis des Gutsbesitzers durch weibliche Arbeit noch erhöht wird. Ueber die Lohnverhältnisse in Deutschland giebt folgende Tabelle einige Aufklärung:740
Land
ohne Kost Pf.
mit Kost Pf.
Posen
30- 50
--
Regierungsbezirk Magdeburg
60-130
40- 90
Regierungsbezirk Merseburg
60-125
40- 90
Regierungsbezirk Erfurt
70-130
50-120