Der deutschen Arbeiterinnenbewegung gebührt der Ruhm, sich zuerst und mit aller Entschiedenheit der Sozialdemokratie angeschlossen zu haben. Daß es in so unzweideutiger Weise geschah, war nicht zum wenigsten den polizeilichen Verfolgungen und Vereinsauflösungen zu verdanken, die, wie wir gesehen haben, die ersten, zunächst rein wirtschaftlichen Bestrebungen der Arbeiterinnen gewaltsam zu unterdrücken suchten. Die Frauen sahen sich gradezu gezwungen, da sie keine Vereine mehr hatten und selbst öffentliche Frauenversammlungen verboten wurden, an der allgemeinen Arbeiterbewegung teil zu nehmen. Sie fanden hier ihre natürlichen Bundesgenossen. Schon 1869, auf dem Arbeiterkongreß in Eisenach, kam es zu einer längeren Erörterung der Frauenarbeit, und die damals noch allgemein herrschende Feindschaft der Männer gegen die weiblichen Konkurrenten äußerte sich in einem Antrag, der die Abschaffung der Frauenarbeit zum Programmpunkt der Partei machen wollte. Er wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, daß das Ziel, das er im Auge habe, nicht erreicht werden könne, und jede Unterdrückung der Frauenarbeit die auf den Erwerb angewiesenen Frauen nur scharenweise der Prostitution in die Arme treiben würde. Die gefährliche Konkurrenz der Frauen aber ließe sich beseitigen: durch ihre Organisation mit den Männern, durch die Erweckung des Klassenbewußtseins in ihnen und die Erhebung des Weibes zur gleichstehenden Genossin. Diesen Grundsätzen ist die Partei treu geblieben; ihre Befestigung aber und ihr Ausbau ist wesentlich der Teilnahme der Frauen an ihrer Thätigkeit und ihrer Entwicklung zu verdanken.

Die ersten Arbeiterinnenvereine, die noch in völliger Unkenntnis der Handhabung der Gesetze ihnen gegenüber sich ziemlich eng an die Partei anschlossen, entstanden Anfang der siebziger Jahre. Ihre Mitglieder waren zugleich die ersten Frauen Deutschlands, die sich 1874 an der Wahlbewegung durch unermüdliche, opferfreudige Agitation beteiligten. Die Behörden beantworteten ihr Vorgehen mit der Auflösung sämtlicher Vereine, die sozialdemokratische Partei, die ihre wachsende Stärke auch ihnen zu verdanken hatte, mit dem ersten ausführlichen Antrag zur Abänderung der Gewerbeordnung, den sie 1877 im Reichstag einbrachte, und der zur Hebung der Lage der Arbeiterinnen Beschränkung der Arbeitszeit, Schutz der Wöchnerinnen und Schwangeren, Verbot der Nachtarbeit, der Arbeit unter Tage, auf Hochbauten und an im Gange befindlichen Maschinen forderte.883 Die sozialdemokratischen Frauen erweiterten diese Vorschläge, indem sie die zuerst von ihnen allein aufrecht erhaltene Forderung der Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren erhoben. Die Reichstagsfraktion ihrer Partei machte sie zu der ihren und verlangte demgemäß 1884 die Hinzuziehung weiblicher Beamten zur Gewerbeaufsicht. Das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten war ein ferneres Ziel der Arbeiterinnenbewegung. Als im Jahre 1890 die Regierung einen Gesetzentwurf zur Abänderung der Gewerbeordnung dem Reichstag vorlegte, stellte die sozialdemokratische Partei ihm einen anderen gegenüber, der für die Frauen das Wahlrecht zu den von ihr geplanten Arbeitskammern in Aussicht nahm. Nach der Ablehnung ihres Entwurfs beantragte sie noch in derselben Session, daß den Arbeiterinnen das aktive und das passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten zuerkannt werde.

Eines der bedeutsamsten Ereignisse aber, das geeignet war, den sozialistischen Charakter der deutschen Arbeiterinnenbewegung zu befestigen, war das Erscheinen von August Bebels Buch "Die Frau und der Sozialismus". An der Hand der Entwicklungsgeschichte und der Statistik wurde hier zum erstenmal der notwendige Zusammenhang der Frauenfrage mit der sozialen Frage dargestellt und bewiesen, daß erst die wirtschaftliche Befreiung der Frau ihre Emanzipation vollenden könne. Die Wirkung dieses Buchs ging bald über Deutschlands Grenzen weit hinaus und hat nicht nur die Frauenfrage in ein neues Licht gerückt, sondern allmählich die Ansichten über ihre Lösung von Grund aus umwandeln helfen.

Die durch alle diese Einflüsse immer mehr erstarkende Arbeiterinnenbewegung bedurfte nun auch einer Organisation, da sie an dem politischen Vereinsleben der Männer infolge der gesetzlichen Beschränkungen nicht teilnehmen konnte. So wurden 1891 allerorten sogenannte Agitationskommissionen gegründet, deren Aufgabe es war, die Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu einer einheitlichen und planmäßigen zu gestalten. In der "Arbeiterin" erstand im selben Jahre der Bewegung ein Organ, das zuerst von Frau Emma Ihrer geleitet wurde und später unter dem Titel "Die Gleichheit" in die Hände von Frau Klara Zetkin überging. Der steigende Einfluß der Frauen drückte sich in den Beschlüssen des Erfurter Parteitags aus. In dem Programm, das er aufstellte, und das bis jetzt die Richtschnur der Partei geblieben ist, wurde die Frauenfrage eingehend behandelt. Neben die alten Forderungen für den Arbeiterinnenschutz traten die neuen der Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich-und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen und die freie Meinungsäußerung und das Recht der Vereinigung und Versammlung einschränken oder unterdrücken, der rechtlichen Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern, der Abschaffung der Gesindeordnungen. Gleichsam ein Echo dieser Beschlüsse war es, wenn im selben Jahre seitens der Behörden eine wahre Razzia unter den neu entstandenen Arbeiterinnenvereinen abgehalten wurde; in Frankfurt und in Halle wurden sie zuerst aufgelöst. Das war jedoch nur ein Vorspiel zu dem, was noch kommen sollte. Die Arbeiterinnenbewegung, die ganz dazu angethan war, revolutionierende Ideen bis in den Schoß der Familie zu tragen, war den Behörden ein Dorn im Auge. Sie sahen, wie die Frauen mehr und mehr allen politischen Tagesfragen gegenüber Stellung nahmen, wie sie 1893 bei Gelegenheit der Neuwahlen, die unter dem Zeichen der Militärvorlage standen, eine fast fieberhafte Thätigkeit entfalteten. Jeder Arbeiterinnenverein erschien ihnen verdächtig, am verdächtigsten aber die Agitationskommissionen. Im Jahre 1895 wurden sie und sämtliche Vereine aufgelöst, ihre Leiterinnen unter Anklage gestellt und bestraft. Die Antwort auf diese neue Verfolgung war eine über ganz Deutschland sich erstreckende Agitation für die Reform des Vereins- und Versammlungsrechts, das für die Frauen, soweit sie sozialistischer Gesinnung verdächtig sind, nichts als ein großes Unrecht ist. Die politischen Vertreter der Partei waren auch jetzt die Vertreter der Arbeiterinnen, indem sie im Reichstag die volle Koalitionsfreiheit für die Frauen forderten.

Um die Arbeiterinnenbewegung nicht völlig dem Zufall zu überlassen, kam man nach der Vernichtung der Agitationskommissionen zu dem Ausweg, weibliche Vertrauenspersonen zu wählen, die nunmehr die Leitung und das systematische Vorgehen bei der Agitation in Händen haben. Es stehen ihnen eine Anzahl weiblicher Agitatoren, zumeist aus den Kreisen der Arbeiterinnen selbst zur Verfügung, die mit großer Ausdauer fast ständig auf Reisen sind, um bis in die fernsten und kleinsten Winkel des Reichs die Ideen des Sozialismus zu tragen. Der im Kampf ums Dasein abgehärtete Körper, der von einer oft wahrhaft apostolischen Begeisterung für ihre Sache erfüllte Geist hebt sie über alle Chikanen und Verfolgungen der Behörden, über alle Gehässigkeit und alle Verachtung der bürgerlichen Gesellschaft hinweg. Weniger als früher haben ihre Reden allgemeine politische Tagesfragen zum Inhalt. In der richtigen Erkenntnis, daß es gilt, alle Kräfte auf bestimmte Punkte zu konzentrieren, wenn etwas erreicht werden soll, haben die Parteitage zu Hannover 1899 und der zu Mainz 1900 der Frauenagitation den Weg vorgeschrieben. Die Arbeiterinnenbewegung hat sich dabei als nächste Aufgabe den Arbeiterinnenschutz zum Inhalt gegeben. Die in Hannover aufgestellten Forderungen sind im Hinblick hierauf die folgenden884:

1) Absolutes Verbot der Nachtarbeit für Frauen. 2) Verbot der Verwendung von Frauen bei allen Beschäftigungsarten, welche dem weiblichen Organismus besonders schädlich sind. 3) Einführung des gesetzlichen Achtstundentages für die Arbeiterinnen. 4) Freigabe des Sonnabendnachmittags für die Arbeiterinnen. 5) Ausdehnung der Schutzbestimmungen für Schwangere und Wöchnerinnen auf mindestens einen Monat vor und zwei Monate nach der Entbindung; Beseitigung der Ausnahmebewilligungen von diesen Bestimmungen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses. 6) Ausdehnung der gesetzlichen Schutzbestimmungen auf die Hausindustrie. 7) Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren. 8) Sicherung völliger Koalitionsfreiheit für die Arbeiterinnen. 9) Aktives und passives Wahlrecht der Arbeiterinnen zu den Gewerbegerichten.

In der Frauenkonferenz, die im Anschluß an den Mainzer Parteitag stattfand, wurde diesen Beschlüssen noch der hinzugefügt, neben der mündlichen, auch eine schriftliche Agitation für den Arbeiterinnenschutz durch Flugblätter und Broschüren zu entfalten. In derselben Versammlung wurde das System der Vertrauenspersonen, an deren Spitze eine Zentralvertrauensperson mit dem Sitz in Berlin steht, durch Bestimmungen über die Art ihrer Thätigkeit noch einheitlicher ausgebaut und der wichtige Beschluß gefaßt, daß überall dort, wo die Vereinsgesetze dem nicht entgegenstehen, die weiblichen Vertrauenspersonen von den Organen der allgemeinen Bewegung zu allen Arbeiten und Sitzungen hinzuzuziehen sind.885

Fragen wir nach den Erfolgen der politischen Seite der deutschen Arbeiterinnenbewegung, so läßt sich eine zahlenmäßige Antwort, wie bei der Erörterung ihrer gewerkschaftlichen Seite nicht geben. Sie kann weder die ihren Ideen gewonnenen Frauen zählen, wie die bürgerliche Frauenbewegung die Mitglieder ihrer Vereine, noch wie die männlichen Genossen durch die bei der Reichstagwahl abgegebenen Stimmen. Der einzig richtige Maßstab, an dem sie gemessen werden können, ist die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung. Dabei sei zunächst an folgende Thatsachen erinnert: das erste energische Auftreten der Arbeiterinnenbewegung war der Kampf gegen den Nähgarnzoll; die Regierungsvorlage wurde abgelehnt, und infolge der durch die Arbeiterinnen und ihre Presse aufgedeckten traurigen Zustände in der Konfektion, jene amtliche Enquete veranstaltet, die zur Verschärfung der Truckgesetze führte. Wenige Jahre später leiteten Berliner Sozialdemokratinnen die erste Kellnerinnenbewegung. Das allgemeine Entsetzen über das was sie zu Tage förderte, führte zu der sich durch Jahre hinziehenden Untersuchung der Lage der Gastwirtsgehilfen durch die Kommission für Arbeiterstatistik, und zu den jetzt zur Beratung stehenden Vorschlägen für eine Schutzgesetzgebung. Der große Konfektionsarbeiterstreik 1896, der die bürgerliche Gesellschaft zwang, in Tiefen des Elends einen Blick zu thun, über die sie bisher achtlos fortgeschritten war, nötigte abermals zu eingehenden Untersuchungen und zu dem ersten Versuch gesetzlicher Regelung der Hausindustrie. Aber mehr noch: da die Arbeiterinnenbewegung Deutschlands durchaus identisch ist mit der Arbeiterbewegung und ihr Einfluß auf die Haltung der sozialdemokratischen Partei unverkennbar ist, so sind die Fortschritte gesetzlichen Arbeiterschutzes, so gering sie auch sein mögen, mit ein Erfolg ihrer agitatorischen Thätigkeit. Die Anträge, die die Fraktion 1877 nach dieser Richtung stellte und die mit überwältigender Majorität abgelehnt wurden, erschienen 13 Jahre später zum großen Teil in der Regierungsvorlage wieder, die zur Annahme gelangte. Wenn Fürst Bismarck gesagt hat, daß wir ohne die Sozialdemokratie auch das bißchen Sozialreform nicht hätten, was wir besitzen, so können wir hinzufügen, daß wir einen Teil von ihr ohne die Mitarbeit der Frauen auch nicht haben würden.

Diese Erfolge aber schrumpfen bedenklich zusammen, wenn wir sie der Lage der Arbeiterinnen gegenüberstellen: sie erscheinen nicht viel anders wie ein schwaches Kerzenlicht in der Dachkammer eines ungeheuren dunklen Schlosses. Und vergegenwärtigen wir uns weiter, welch eine Macht die Millionen proletarischer Arbeiterinnen ausüben könnten, wie sie im stande wären, in die Nacht ihrer Existenz das helle Licht des Tages zu tragen, wenn sie alle einig unter einem Banner zusammen stünden,—so erkennen wir, daß wir überhaupt erst am Anfang der Bewegung stehen, und es drängt sich uns die Frage auf, welche Mittel sie zu ergreifen hat, um vorwärts zu kommen. Es sind sowohl solche negativer, als positiver Art. Betrachten wir zunächst die negativen.

Es bedeutet in jeder Beziehung eine Selbstaufgabe, wenn die Arbeiterinnenbewegung den Charakter der Frauenbewegung im bürgerlichen Sinne annimmt. Soweit sie eine selbständige Existenz neben der Arbeiterbewegung besitzt, ist es keine, aus der Entwicklung der Frauenarbeit sich ergebende Notwendigkeit, wie in der bürgerlichen Welt, sondern nur ein Notbehelf, zu dem sie vielfach durch die rechtliche Stellung, besonders der deutschen Frau, gezwungen wird. Wo ein direkter Zwang nicht vorliegt, ist jede Nur-Frauenorganisation in der Arbeiterinnenbewegung vom Uebel. Dahin gehören z.B. die vielen in Deutschland und Oesterreich entstandenen Arbeiterinnen-Bildungsvereine, dahin gehören die selbständigen sozialistischen Frauenkongresse, wie sie in Belgien schon zweimal abgehalten wurden, dahin gehören vor allem die Frauengewerkschaften, wie sie neuerdings besonders von den radikalen französischen Frauenrechtlerinnen angestrebt werden. Eine sich ihrer Grundlagen und ihrer Ziele klar bewußte Arbeiterinnenbewegung hat diese Art der Organisierung nur da zu gestatten, wo es sich bei Gewerkschaften um ausschließliche Frauenberufe, oder bei Bildungsvereinen um solche Orte handelt, wo überhaupt gar kein anderer, den Arbeiterinnen zugänglicher Verein besteht. Grundsätzlich aber sollte sie sich ihnen gegenüber stets ablehnend verhalten, denn sie können am letzten Ende nur verwirrend wirken und jenen einseitigen Frauenstandpunkt groß ziehen, der das Solidaritätsgefühl zwischen Arbeiter und Arbeiterin, die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf des Proletariats, nicht aufkommen läßt. Die selbstverständliche Konsequenz dieses Standpunktes ist natürlich auch die Ablehnung jeder gemeinsamen Arbeit mit der bürgerlichen Frauenbewegung. Darunter verstehe ich den Eintritt in oder den Zusammenschluß mit bürgerlichen Frauenvereinen einerseits, oder die Zulassung bürgerlicher Frauenrechtler in Arbeiterinnenvereine andererseits. Wie reaktionär beides wirkt, dafür liefert England und Frankreich Beispiele genug: die zahlreichen, von Damen der bürgerlichen Gesellschaft geleiteten Arbeiterinnenklubs, Ferienkolonien und dergl. sind zweifellos eine der Ursachen für die politische Rückständigkeit der englischen Arbeiterinnen, ebenso wie die Einmischung der französischen Frauenrechtler in die Arbeiterinnenbewegung fast einer Zerstörung gleichkommt. Völlig abzulehnen ist daher auch die Thätigkeit bürgerlicher Frauen in Gewerkschaften, die man vielfach selbst in Arbeiterkreisen für unbedenklich hält. Sie wird fast immer in Bevormundung ausarten. Die deutsche Arbeiterinnenbewegung hat die Gemeinschaft mit der bürgerlichen Frauenbewegung stets am schroffsten abgelehnt. Aber weder deren Feindseligkeit gegenüber den sozialdemokratischen Arbeiterinnen, wie sie sich bei Gelegenheit der Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine dokumentierte, noch ihre Gleichgültigkeit, die am drastischsten in dem Auflösungsjahr 1895 hervortrat, wo es niemandem einfiel die behauptete Solidarität mit den "ärmeren Schwestern" in der Form energischer Proteste einmal durch die That zu beweisen, bot die Veranlassung dazu, sondern vielmehr die klare Erkenntnis der völligen Differenz der beiden Bewegungen zu Grunde liegenden Weltanschauungen, die Verschiedenheit ihrer Ausgangspunkte, sowohl wie ihrer Ziele.886 Diese Differenz fand in einer auf dem Parteitag zu Gotha angenommenen Resolution ihren prägnanten Ausdruck, in der es unter anderem heißt887: