In hervorragender Weise beteiligten sich insbesondere englische Frauen an der Armenpflege. Und ihrer unermüdlichen Agitation ist ihre Reorganisation und die große Rolle, die die Frauen in ihr spielen, zu verdanken; aber sie schufen zugleich eine Schule für soziale Arbeit. Den meisten Bestrebungen, die mit diesem Namen bezeichnet werden können, klebt allerdings bis heute die Erinnerung an ihre Herkunft an: es sind immer noch Wohlthaten, die von selten der Begüterten den Armen freiwillig gespendet werden. Hierher gehören z.B. die Speisehäuser und Kinderhorte und die zahlreichen, von Frauen der Bourgeoisie gegründeten und geleiteten Arbeiterinnen-Klubs. Sie bieten den Alleinstehenden ein Heim, Unterhaltung und Belehrung und sind zweifellos von größtem Nutzen für sie, aber ebenso zweifellos ist es, daß sie ein gewisses Abhängigkeits- und Unterthänigkeitsgefühl befestigen oder großziehen, das das Klassenbewußtsein der Arbeiterin unterdrückt und ihren Befreiungskampf aufhält. In viel höherem Maße gilt das noch für die vielen in allen Kulturländern bestehenden, meist von kirchlichen Kreisen gegründeten und erhaltenen Mädchen- und Arbeiterinnenheime, die für wenig Geld Wohnung und Nahrung bieten, die geistige und physische Freiheit der Bewohner aber in jeder Weise beschränken. Nur wenige unabhängige Heime, so z.B. eins in Berlin, das mehr den englischen Klubs nachgeahmt ist und die Selbständigkeit der Arbeiterin möglichst zu wahren sucht, bilden eine Ausnahme von dieser Regel. Die Settlements, jene Niederlassungen bürgerlicher Männer und Frauen inmitten der Arbeiterviertel, wie sie Amerika und England in beträchtlicher Zahl aufweist, stehen schon eine Stufe höher, weil diejenigen, die ihr Geld, ihre Zeit und ihre Kraft den Proletariern zur Verfügung stellen, auch mit ihnen leben, wodurch die Stellung des Wohlthäters gegenüber dem Beschenkten vielfach ganz verwischt wird. Was hier geboten wird, erniedrigt den Empfänger nicht: es ist Teilnahme, Rat, Bildung. Die zahlreichen Vereine zum Schutz junger Mädchen, die Stellenvermittlungen und Rechtsbeistände gehören hierher. Auch jener erste deutsche Arbeiterinnenverein, den Luise Otto-Peters in Berlin 1869 gründete892, lediglich zu dem Zweck, die Arbeiterinnen durch unterhaltende und belehrende Vorträge auf eine höhere geistige Stufe zu heben, und die versuchte Einführung des unentgeltlichen Rechtsschutzes für Arbeiterinnen durch den Allgemeinen deutschen Frauenverein in den achtziger Jahren893 können in das Gebiet sozialer Hilfsthätigkeit,—wie man die Erweiterung oder Wohlthätigkeit mit Recht benennt,—gerechnet werden.894 In dieselbe Kategorie gehört die Universitäts-Ausdehnungs-Bewegung, die in England ihren Ausgang nahm und sich in Amerika, Frankreich, Oesterreich, Deutschland, Dänemark, Finland mit mehr oder weniger Erfolg ausbreitete, gehören die dänischen Volkshochschulen, die der vernachlässigten Landbevölkerung Bildung zutragen, gehört die aufopfernde Thätigkeit der russischen Lehrerinnen, die die Fackel der Aufklärung in das Dunkel geistigen und physischen Elends tragen. Aber auch hier lauert die Schlange unter den Rosen: wie die Almosen materieller Natur niemals die Armut selbst überwinden konnten, sondern nur einzelne ihrer Symptome, so sind auch die geistigen Almosen—eben nur Almosen! Das Gebotene ist Stückwerk und muß Stückwerk bleiben; es vermittelt einzelne Kenntnisse, aber die Vorbildung fehlt, um sie untereinander in Harmonie zu bringen, zu verarbeiten und befriedigende Resultate zu erzielen. Vor allem aber erreicht es immer nur die besser Gestellten, denn es vermag den Aermsten und Ausgebeutetsten,—dazu gehören, wie wir wissen, die Masse der Arbeiterinnen,—nicht die Zeit und die physischen und geistigen Voraussetzungen zu schaffen, die zum Empfang solcher Gaben nötig sind. Der Bankerotterklärung,—d.h. dem Eingeständnis der Unfähigkeit, die Masse der Proletarier in nennenswerter Weise aus materieller und geistiger Not zu befreien,—der materiellen Wohlthätigkeit wird daher die der ideellen folgen müssen.

Mit all diesen Bestrebungen, die im einzelnen und in all ihren zahlreichen Variationen darzustellen, nicht Aufgabe dieser Untersuchung sein kann, weil sie nichts mit der Frauenfrage zu thun haben und nur insofern für uns von Interesse sind, als sie die Stellung der bürgerlichen Frauen gegenüber der Arbeiterinnenfrage kennzeichnen, ist aber auch die selbständige aktive Teilnahme dieser Frauen an dem Los ihrer "ärmeren Schwestern",—wie sie mit so viel sentimentalem Pathos zu sagen pflegen,—fast erschöpft. Sobald das Gebiet der Wohlthätigkeit im weiteren Sinn verlassen und das des Rechts betreten wurde, lehnten sich die Frauen der Bourgeoisie teils an eine der politischen Parteien und deren Anschauungsweisen an, teils übertrugen sie, rein mechanisch, in naiver Unkenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, die Theorien der bürgerlichen Frauenbewegung auf die Arbeiterinnenfrage.

So stand die englische Frauenbewegung unter dem tiefgreifenden Einfluß jenes Liberalismus, von dem wir auf dem Kontinent nur immer eine schwache Kopie gesehen haben, dessen die öffentliche Meinung beherrschende Stellung aber um so stärker auf die Frauen wirkte, als ihre Interessen schon seit langem im wesentlichen politische waren. Sein Einfluß bestimmte auch ihre Stellung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. Die Prinzipien der individuellen Freiheit verbunden mit dem frauenrechtlerischen Losungswort von der Gleichheit der Geschlechter beherrschten sie nach dieser Richtung vollkommen: infolgedessen kämpften sie mit einer Heftigkeit, die jetzt erst nachzulassen beginnt, gegen jede gesetzliche Beschränkung der Frauenarbeit. Was für die bürgerlichen Frauen vollste Berechtigung hatte, die den Arbeitsplatz neben dem Mann sich erst erringen mußten, das sollte auch für die Proletarierinnen gelten, die längst schon Seite an Seite mit den männlichen Arbeitsgenossen sich körperlich und geistig zu Grunde richteten. Die liberalen Frauen gingen dabei von der Ansicht aus, daß jede gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit, die nur auf das weibliche Geschlecht allein Anwendung findet, jeder Ausschluß der Frauen aus bestimmten Arbeitszweigen die Arbeitsmöglichkeit für sie beschränkt und sie den Männern gegenüber benachteiligt. In naivem Unverständnis für die thatsächlichen Verhältnisse, befangen durch abstrakte Theorien, zogen sie im Namen der persönlichen Freiheit die Ausbeutung der Arbeiterin dem gesetzlichen Schutze vor. Ihre Ansichten gewannen um so größere Bedeutung, seit sie offiziell durch die Women's Liberal Federation vertreten wurden, die mit der liberalen Partei Hand in Hand arbeitet, und über 100000 Mitglieder zählt. Im Jahre 1893 erhob die Generalversammlung des Verbandes den Widerstand gegen den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz und die Forderung eines völlig gleichen Schutzes für Männer und Frauen zum Beschluß,—ein Beweis, wie die Idee der rein mechanischen Gleichstellung der Geschlechter die Köpfe verwirrt hatte. Als die Regierung dann 1895 dem Parlament Abänderungen des Fabrikgesetzes und Zusätze dazu vorlegte, die eine Erweiterung des Arbeiterinnenschutzes zum Ziele hatten, entfaltete der Verband eine fieberhafte Agitation dagegen, die selbst davor nicht zurückscheute, die Ausdehnung der Schutzzeit für Schwangere und Wöchnerinnen zu bekämpfen, und nicht nur gegen den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen im besonderen, sondern gegen den Arbeiterschutz im allgemeinen Stellung nahm.895 Die Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung fanden in diesem Vorgehen einen starken Rückhalt, und es gelang den vereinten Kräften der Frauen, die für Freiheit und Gleichheit einzutreten meinten, und der Männer, die rein egoistische Unternehmerinteressen vertraten, eine Anzahl wichtiger Bestimmungen zwar nicht zu Fall zu bringen, wohl aber bedeutend abzuschwächen. Indessen ist nach und nach ein leiser Umschwung in den Ansichten des Verbandes eingetreten, der dadurch zum Ausdruck kam, daß er in seiner Generalversammlung im Jahre 1899 zwar abermals gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz sich aussprach, aber nur mit einer schwachen Majorität von 33 Stimmen. Seitdem verficht die Zeitschrift English Women's Review mit verdoppeltem Eifer den alten frauenrechtlerischen Standpunkt und sucht ihn wesentlich dadurch zu stützen, daß sie alle diejenigen Fälle ihren Lesern vorführt, aus denen hervorgeht, daß der gesetzliche Arbeiterinnenschutz auf die Erwerbsverhältnisse nachteilig gewirkt hat. Daß solche Fälle in Zeiten des Uebergangs zahlreich sind, daß es Arbeiterinnen infolge der Beschränkung der Arbeitszeit, des Verbots der Nachtarbeit oder gar des Ausschlusses aus bestimmten gesundheitsschädlichen Berufen schwer fällt, neue Stellungen sich zu verschaffen, ist zweifellos. Und es ist eine aus der ganzen Erziehung, vor allem aber aus der intensiven Beschäftigung mit der Wohlthätigkeit erklärliche Eigenschaft der Frauen, über der Härte des Einzelfalls den Vorteil für das Ganze vollständig zu übersehen. Sie sind gewohnt, den Kindern, den Kranken, den Arbeitsunfähigen, kurz den Schwachen helfend und schützend zur Seite zu stehen und sie schrecken, ganz vom Gefühlsstandpunkt beherrscht, vor dem grausamen aber leider unvermeidlichen Weg zurück, um der Gesamtheit willen das Schicksal Einzelner zu gefährden. So verwirft ein sehr großer Teil frei denkender Engländerinnen unter dem tönenden Kampfruf "Free Labour Defense" den Arbeiterinnenschutz, weil die arme Witwe nicht mehr ins Endlose arbeiten kann, und es ihren Kindern daher an Brot mangelt, weil das Fabrikmädchen aus der Bleifabrik keine Arbeit mehr findet und der Schande in die Arme fällt. Um so erstaunlicher war es, daß der liberale Frauenverband sich prinzipiell für einen gesetzlichen Schutz der Heimarbeit erklärte. Begreiflich wird das nur, wenn man sich klar macht, daß es sich dabei nicht um den Ausdruck erweiterter Erkenntnis, sondern im wesentlichen um einen Akt der Selbstverteidigung und des persönlichen Interesses handelt. Nicht der Schutz der Arbeiterin vor Ausbeutung steht im Vordergrunde, sondern der Schutz der Konsumenten vor gesundheitlichen Gefahren. Wir haben gesehen, wie groß diese thatsächlich sind, und sowohl in England wie in Amerika wird der Kampf gegen die Hausindustrie, von bürgerlichen Kreisen ausgehend, von diesem Gesichtspunkt aus geführt.

Die Ideen des Rechts auf Arbeit, der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Erwerbsmöglichkeiten sind es auch, die die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage beeinflussen. Im Jahre 1867 richtete der Allgemeine deutsche Frauenverein an den Kongreß der volkswirtschaftlichen Vereine, der in Hamburg tagte, eine Eingabe, in der verlangt wurde, daß darauf hingewirkt werden möge, "die weibliche Arbeitskraft von der Verkümmerung, in der sie sich gegenwärtig befindet, zu retten und zu einem nutzenbringenden Faktor im Staatshaushalt heranzuziehen", und an den Arbeitertag in Gera, der im selben Jahre zusammentrat, wurde gleichfalls eine Zuschrift gesandt, die eine Unterstützung der Frauenarbeit forderte.896 Der Gedanke des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes mußte in jener Zeit den Frauen um so ferner liegen, als thatsächlich überall der Eintritt der Arbeiterinnen in die Industrie durch die Arbeiter mit allen Mitteln bekämpft wurde. Was damals aber begreiflich war, erscheint nach Jahrzehnten, während deren alle Schranken vor der vordringenden weiblichen Arbeiterschaft fielen, nur als ein Ausfluß blinder Prinzipienreiterei und mangelhafter Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse. So allein ist es zu erklären, daß die französische Frauenbewegung durch den zweiten internationalen Kongreß im Jahre 1900,—der seiner ganzen Zusammensetzung nach weit mehr ein nationaler war,—mit großem Nachdruck gegen jeden besonderen Arbeiterinnenschutz Stellung nahm. Immerhin bedeutet die Art wie es geschah einen Fortschritt.

In den letzten dreißig Jahren des 19. Jahrhunderts war jene große Bewegung siegreich durch die Welt gezogen, an deren Spitze Marx, Engels und Lassalle standen. Der Sozialismus, wütend bekämpft von der bürgerlichen Gesellschaft, drang trotzdem, wie die Luft, die wir atmen, durch geschlossene und verbarrikadierte Thüren und Fenster hinein. In vielen seiner Züge war er geradezu prädestiniert, die Frauen zu gewinnen; wie einst das Christentum zahllose Jüngerinnen an sich zog, weil es an das Gefühl appellierte, weil es den "Mühseligen und Beladenen" zu helfen versprach, so ist es die Gefühlsseite des Sozialismus, die heute so stark auf die Frauen wirkt, oft ohne daß sie es wissen und meist ohne daß sie es eingestehen wollen. Wo es sich um bürgerliche Frauen handelt, hört ihr Verständnis und ihre Zustimmung meist da auf, wo der Sozialismus als Wissenschaft der Wurzel des gesellschaftlichen Uebels kritisch zu Leibe geht, sie haben weder den Mut noch die logische Konsequenz, den Weg bis zu Ende zu verfolgen. Aber ihre Gefühlswelt ist durch ihn befangen; kürzere Arbeitszeit, höherer Lohn, Schutz den Frauen und Kindern—das sind Ideen, die ihnen, denen die Armut in jeder Gestalt so leicht zu Herzen geht, sympathisch sein müssen. Auch die Form der Beschlüsse des französischen Kongresses von 1900 ist auf den wachsenden Einfluß des französischen Sozialismus zurückzuführen. Sie lehnen zwar den gesetzlichen Schutz für weibliche Arbeiter ab,—eine Reminiszenz an die Frauenrechtelei,—aber sie verlangen ihn in ausgedehntem Maße für beide Geschlechter, indem sie die grundlegende Forderung der organisierten Arbeiterschaft,—den Achtstundentag,—an die Spitze stellen.897

Am interessantesten und nachhaltigsten jedoch dokumentiert sich der Einfluß der Arbeiterbewegung auf die Haltung der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung gegenüber der Arbeiterinnenfrage. daß es ihr möglich war, mit bestimmten ihrer Ideen in ihr Fuß zu fassen, ist die natürliche Folge der völligen Vernachlässigung der Frauenfrage durch die bürgerlichen Parteien Deutschlands. Indem der englische Liberalismus die Forderungen der Frauen nicht nur ernst nahm, sondern auch vielfach acceptierte, und er ebenso wie die konservative Partei den Drang der Frauen zu politischer Thätigkeit geschickt für sich ausnutzte, sie gewissermaßen vor ihren Wagen spannten, zeigten sie eine kluge Voraussicht, die den Deutschen ganz abging: die Frauen hatten einen Rückhalt, eine Stütze an ihnen, während die deutschen Frauen bis vor kurzem von allen bürgerlichen Parteien gleichmäßig geächtet waren.

Das Eindringen sozialer Ideen in die deutsche bürgerliche Frauenbewegung vollzog sich natürlich außerordentlich langsam und setzte äußerlich bemerkbar erst dann ein, als der Bannfluch, der mit dem Sozialistengesetz den Sozialismus und seine Vertreter in den Augen der bürgerlichen Welt getroffen hatte, von ihm genommen war. Noch 1872 erklärte Fräulein Auguste Schmidt, die eigentliche Führerin des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, der damals fast allein die Frauenbewegung repräsentierte, die Bildung für den eigentlichen Kern- und Schwerpunkt der Frauenfrage.898 Wenige Jahre später, angesichts des Sozialistengesetzes, hielt sie sich für verpflichtet, die deutsche Frauenbewegung gegen jeden Verdacht revolutionärer Bestrebungen öffentlich zu verwahren.899 Erst 1881, zum ersten Male wieder seit der Gründung des längst eingegangenen Arbeiterinnenvereins im Jahre 1869 durch Luise Otto, beschäftigte sich die Generalversammlung des Vereins, infolge eines Referats von Fräulein Marianne Menzzer, mit der traurigen Lage der Arbeiterinnen. Ihre Forderung: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", die in England und Frankreich längst aufgestellt worden war und durchaus frauenrechtlerischen Ursprungs ist, fand lebhaften Widerhall.900 Als dann zwei Jahre später dieselbe Frage zur Beratung stand, zeigte sich die ganze Einsichtslosigkeit der Versammlung darin, daß sie in erster Linie vorschlug, die Lage der Arbeiterinnen durch die moralische Beeinflussung der Fabrikanten und dadurch zu unterstützen, daß die Frauen sich verpflichten sollten, nur in solchen Geschäften zu kaufen, deren Arbeiterinnen guten Lohn erhalten. Ein Fortschritt jedoch trat damals schon hervor: einige wenige Frauen, unter Leitung von Frau Guillaume-Schack, befürworteten statt dessen die Gründung von Arbeiterinnen- und Gewerkvereinen,901 Frau Guillaume-Schack war die erste ausgesprochene Sozialistin in der bürgerlichen Frauenbewegung. Als sie mit ihren Ansichten nicht durchdringen konnte und der bürgerlichen Frauenbewegung den Rücken wandte, schien es, als ob damit das Interesse an der Arbeiterinnenfrage wieder versiegt sei. Im Stillen aber wirkte es fort, besonders in den zahlreichen, neu entstehenden Vereinen, unter denen der Verein "Frauenwohl" in Berlin sich nach und nach unter Leitung von Frau Minna Cauer und unter dem Einfluß von Frau Jeanette Schwerin zu dem radikalsten entwickelte. Von ihr ging die Agitation für Anstellung weiblicher Gewerbeinspektoren aus, sie versuchte mit aller Energie die Frauenbewegung aus der Bahn der Wohlthätigkeit in die sozialer Hilfsarbeit hineinzulenken. Dieser ganzen Strömung entstand im Jahre 1894 ein Organ in der durch mich und Frau Minna Cauer gegründeten "Frauenbewegung".

Wie sehr es aber noch Eclaireur-Dienste waren, die hier geleistet wurden, wie tief die Angst vor dem Sozialismus der bürgerlichen Frauenbewegung noch in allen Gliedern lag, so daß selbst die ruhige Vernunft dadurch unterdrückt wurde, das beweist die in demselben Jahr erfolgte Gründung des Bundes deutscher Frauenvereine.902 Seine Entstehung verdankte er der Anregung einiger Frauen, die gelegentlich des internationalen Frauenkongresses in Chicago 1893 den amerikanischen nationalen Frauenbund kennen gelernt hatten. Sein Zweck war von vornherein kein propagandistischer, sondern ein vereinigender, der die Frauenvereine aller Richtungen zusammenfassen und "den Einfluß aller Frauen solchen allgemeinen Arbeitsgebieten" zuwenden wollte, "zu denen alle von Herzen ihre Zustimmung geben können".903 Von, diesem Bündnis nun, das gar keiner bestimmten Richtung zu dienen vorgab, wurden, nach dem Ausspruch der Vorsitzenden der Gründungsversammlung, Fräulein Auguste Schmidt, "die sozialistischen Arbeiterinnenvereine selbstverständlich" ausgeschlossen, und in diesem Sinne stimmte die überwiegende Majorität der Anwesenden. Unter den 34 Delegierten, die an der Sitzung teilnahmen, fanden sich nur fünf, die auf meine Initiative hin gegen diese engherzige, die ganze Gründung von vornherein brandmarkende Auffassung öffentlichen Protest erhoben. Als Rechtfertigung, nicht etwa als Entschuldigung seines Vorgehens erklärte der Bund wiederholt und noch zuletzt in einer seiner offiziellen Schriften904, daß die betreffenden Vereine zum Beitritt nicht hätten aufgefordert werden können, weil das Gesetz das in Verbindung treten politischer Vereine, und als solche seien die Arbeiterinnenvereine anzusehen, unmöglich mache. Das Gesetz aber verbietet noch heute in den meisten Staaten Deutschlands die Gründung politischer Vereine durch Frauen und die Teilnahme der Frauen an solchen. Es gab demnach in diesem Sinn überhaupt keine "sozialistischen" Arbeiterinnenvereine und die ganze Beweisführung des Bundes soll nur noch heute die Angst, sich öffentlich zu kompromittieren, verschleiern. Thatsächlich haben inzwischen soziale Reformbestrebungen in keiner anderen Organisation der bürgerlichen Frauenbewegung mehr an Einfluß gewonnen, als im deutschen Bunde. Schüchtern setzten sie ein mit der Forderung an die Kommunen, Kinderhorte einzurichten und an die Regierungen, weibliche Gewerbeinspektoren anzustellen, und innerhalb sechs Jahren haben sie sich soweit entwickelt, daß der Bund von sich sagen kann: "In der Frage des Arbeiterinnenschutzes vertritt der Bund denselben Standpunkt wie die organisierten deutschen Arbeiterinnen"905, d.h. wie die Sozialdemokratie. In rascher Folge, mit jenem jugendlichen Ungestüm aller derer, die eine Wahrheit plötzlich erkannt haben, petitionierte er bei den Volksvertretungen und Regierungen um die Ausdehnung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zu den Gewerbegerichten auf weibliche Arbeitgeber und Arbeiter, um den Achtuhrladenschluß, zweistündige Mittags-, je eine viertelstündige Frühstücks- und Vesperpause, den achtstündigen Arbeitstag und den Fortbildungszwang für jugendliche Angestellte im Handelsgewerbe, um die Ausdehnung der Arbeiterinnenschutzbestimmungen auf die Hausindustrie, um die Einführung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen, um die Schaffung eines einheitlichen Reichsvereins- und Versammlungsrechts und Gewährung gleicher Rechte für die Frauen wie für die Männer. Zugleich regte die 1899 gegründete Kommission für Arbeiterinnenschutz an, Enquêten der Lage der Heimarbeiterinnen zu unternehmen. Dementsprechend hat in Leipzig der Allgemeine deutsche Frauenverein Untersuchungen der Frauenarbeit im Kürschnergewerbe, und in Dresden der Rechtsschutzverein solche der Heim- und Fabrikarbeit der Strohhutnäherinnen veranstaltet. Die Bedeutung aller dieser Maßnahmen läßt sich nicht nur am Vergleich mit der nach anderen Richtungen so vorgeschrittenen französischen und englischen Frauenbewegung ermessen, sondern vor allem daran, daß sie von 137 Vereinen ausgehen, deren 71000 Mitglieder sich im wesentlichen aus dem rückständigen, antisozialistischen deutschen Bürgertum zusammensetzen. Wahrlich, ein deutliches Zeichen für die Macht sozialer Ideen! Auch abseits vom Bunde, in kirchlichen Kreisen, fanden sie Eingang. So im evangelisch-sozialen Kongreß durch den Einfluß zweier mit der Lage der Arbeiterinnen vertrauter Frauen, Frau Elisabeth Gnauck-Kühne und Fräulein Gertrud Dyhrenfurth, und sie beginnen selbst in dem orthodoxen evangelischen Frauenbund durchzudringen.

Selbstverständlich lehnt die bürgerliche Frauenbewegung nach wie vor jede Gemeinschaft mit dem Sozialismus ab, und dokumentiert das vielfach durch Unterlassungssünden, durch Worte und Thaten. Als die proletarischen Frauenorganisationen im Jahre 1895 unter dem Zeichen des drohenden Umsturzgesetzes in der schlimmsten Weise verfolgt und geschädigt wurden und die Gelegenheit geboten gewesen wäre, die Solidarität mit den Arbeiterinnen zu beweisen, hüllte die offizielle Vertretung der bürgerlichen Frauenbewegung sich in Schweigen. Eine Protesterklärung an den Reichstag gegen die Umsturzvorlage, die ich veröffentlicht hatte, fand nur verhältnismäßig wenig Unterschriften. Und bei Gelegenheit der großen Agitation gegen das bürgerliche Gesetzbuch seitens des Bundes deutscher Frauenvereine, die eine Flut von Reden, Artikeln, Broschüren und Petitionen mit sich führte, blieben die für die Proletarierin so wichtigen Fragen des Rechts auf dem Gebiete des Arbeitsvertrags, der Gesindeordnungen, der Stellung der ländlichen Arbeiter von alledem völlig unberührt. Wie vorsichtig und zurückhaltend die Mehrheit der Frauenrechtlerinnen Deutschlands der Arbeiterinnenbewegung gegenübersteht, dafür noch folgendes Beispiel: Unter der Leitung des Vereins "Frauenwohl" entstand innerhalb des Bundes ein Verband fortschrittlicher Frauenvereine, der weniger in seinen Bestrebungen,—sie decken sich fast ganz mit denen des Bundes,—als in ihrer energischen Betonung und radikalen Färbung von ihm abweicht. Er stellte den Antrag, der Bund möge eine Verständigung zwischen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung für wünschenswert erklären, wurde aber damit zurückgewiesen und es trat eine äußerst matte Erklärung an seine Stelle, wonach "die Möglichkeit einer Verständigung von Fall zu Fall in Betracht" gezogen werden sollte.

Am deutlichsten aber trat der bürgerliche Klassencharakter der Frauenbewegung hervor, als im Jahre 1899 die häuslichen Dienstboten anfingen, sich auf ihre Menschenrechte zu besinnen, und sich gegen die unwürdige Lage, in der sie sich befinden, aufzulehnen. Bis ins innerste Herz wurde die ganze bürgerliche Gesellschaft dadurch getroffen; solange die Arbeiterinnenbewegung sich außerhalb der eignen vier Wände abspielte, konnte sie noch auf Sympathien rechnen, besonders bei den Frauen, die keine Unternehmer waren, also nichts von ihren Forderungen glaubten fürchten zu müssen. Die Dienstbotenfrage aber machte sich in ihrem eigensten Reich, im Hause selbst, empfindlich geltend, sie verlangte direkte Opfer von ihnen und damit verwandelte sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ihr Wohlwollen in Abneigung, ja vielfach in Haß, der alle diejenigen in Acht und Bann erklärte, die mit der Dienstbotenbewegung sympathisirten. Schon die Haltung des Berliner Internationalen Frauenkongresses war charakteristisch; für lange Berichte über Wohlthätigkeitsorganisationen war Zeit in Fülle vorhanden, als aber Dr. Schnapper-Arndt die Dienstbotenfrage erörtern wollte, konnte er nicht zu Ende sprechen, und niemand ging in der Diskussion darauf ein. Noch schlimmer war das Auftreten des Berliner Hausfrauenvereins unter Leitung von Frau Lina Morgenstern: um das "Verlieren" der in Deutschland üblichen, mit Zeugnissen versehenen Dienstbücher wirkungslos zu machen, verlangte er die direkte Einreichung dieser Zeugnisse an die Polizei, damit die Herrschaften hier stets Einsicht von ihnen nehmen könnten.