Ein klares Bild des Wachstums der Frauenarbeit gewinnen wir aus der nächsten Tabelle auf S. 172. Mit Ausnahme von Frankreich, dessen eigentümliches Bild im Stillstand der Bevölkerung seine Ursache hat und dessen besonders langsam wachsende Frauenarbeit vielleicht auf den größeren Wohlstand der Bevölkerung zurückzuführen ist,—wenn nicht die Unvollkommenheit der Zählung einen Teil der Schuld trägt,—zeigt es sich, daß die Erwerbsthätigkeit des weiblichen Geschlechts in den betreffenden Ländern in weit rapiderem Tempo zunimmt, als die des männlichen. Vergleichen wir sie mit dem Wachstum der Bevölkerung, so zeigt sich, daß, während die männliche Bevölkerung durchschnittlich um 13,77 Proz., die männlichen Erwerbsthätigen um 15,18 Proz. zunahmen, die weibliche Bevölkerung um 13,46 Proz. und die weiblichen Erwerbsthätigen um 23,62 Proz. gewachsen sind. Aus diesen Zahlen spricht deutlich der Notstand, unter dem das weibliche Geschlecht zu leiden hat und der es in Scharen in den Kampf um Arbeit treibt. Noch drastischer wird dies Verhältnis durch die dritte Tabelle auf S. 172 beleuchtet, die zeigt, in welchem Verhältnis die Geschlechter an der Erwerbsthätigkeit beteiligt sind. Wieder mit Ausnahme Frankreichs, das aber gegenüber den hohen Zahlen anderer Länder wenig ins Gewicht fällt, wächst der Anteil der Frau am Erwerbsleben. Wir sehen auch, wie sehr er von der Zahl der alleinstehenden Frauen abhängig ist: in Amerika ist er außerordentlich gering, in England sehr hoch und in raschester Zunahme begriffen. Da nun, wie wir oben darstellten, nicht nur die Menge der Alleinstehenden stetig wächst, sondern auch die verheirateten Frauen immer mehr zur Arbeit genötigt werden, so ist an eine Abnahme der Frauenarbeit, die etwa gar durch äußere Maßregeln herbeigeführt werden soll, überhaupt nicht zu denken. Sie kann allenfalls von einem Zweig der Erwerbsarbeit in den anderen gedrängt werden, ihre Entwicklung aber ist eine gesetzmäßige, deren aufsteigende Tendenz unverkennbar ist.
Für den gegenwärtigen Zweck der Untersuchung ist es nun notwendig, aus dem Bereich der weiblichen Erwerbsthätigkeit den Kreis herauszuschälen, der die bürgerlichen Berufe umfaßt. Dabei kann man nicht bei den liberalen Berufen stehen bleiben und stößt deshalb auf große Schwierigkeiten. Handelt es sich doch hauptsächlich darum, die Zahl von erwerbsthätigen Frauen festzustellen, die aus der Bourgeoisie hervorgegangen sind und hierfür fehlen, da an eine Feststellung der sozialen Herkunft der Erwerbsthätigen, trotz ihrer Wichtigkeit, bisher so gut wie gar nicht gedacht wurde, fast alle statistischen Anhaltspunkte. Obwohl die Erfahrung mit einiger Sicherheit lehrt, daß Lehrerinnen, höhere weibliche Beamte, weibliche Aerzte und Gelehrte aller Art aus bürgerlichen Kreisen stammen, so steht das für Handelsangestellte, Krankenpflegerinnen, Wirtschafterinnen, Schauspielerinnen u. dgl. keineswegs fest, vielmehr setzen sich diese Berufe aus Gliedern bürgerlicher und proletarischer Schichten zusammen. Eine Untersuchung, die auf Grund des Materials, das dem Berliner Hilfsverein für weibliche Angestellte zur Verfügung steht, angestellt wurde329, verbreitet einiges Licht über diese Frage, soweit sie den kaufmännischen Beruf betrifft. Danach stellt sich heraus, daß 84 Proz. des kaufmännisch gebildeten, also des Aufsichts- und Bureaupersonals, und 66 Proz. der Verkäuferinnen bürgerlichen Kreisen entstammen. Dieses Resultat läßt sich jedoch nicht ohne weiteres auf die Gesamtheit der Handelsangestellten anwenden, weil der genannte Verein ihre Elite umfaßt und das Verhältnis in den Provinzstädten und unter den Nichtorganisierten ein anderes sein dürfte. Wir glauben der Wahrheit nahe zu kommen, wenn wir,—soweit die Zählungen der verschiedenen Länder das zulassen,—die Verkäuferinnen aus dem Kreis der bürgerlichen Frauenarbeit ganz ausscheiden, dagegen das kaufmännisch gebildete Personal vollständig dazurechnen; der Prozentsatz unter ihm, der etwa aus proletarischen Schichten stammt, dürfte durch den der Verkäuferinnen ersetzt werden können, der ihre Herkunft aus bürgerlichen Kreisen darstellt. Eine weitere Schwierigkeit bildet die Frage der selbständigen erwerbsthätigen Frauen. Ein großer Prozentsatz von ihnen kann nicht zu denen gerechnet werden, die sich aus eigner Kraft emporarbeiteten und wirklich selbständige Leiterinnen ihrer Unternehmungen sind; sie sind vielmehr durch Erbschaft in deren Besitz gekommen und sind keineswegs die leitenden Kräfte; ihre Zu- resp. Abnahme ist daher vom Standpunkt der Frauenfrage völlig belanglos. Um so bedeutsamer wäre es jedoch, ließe es sich ermöglichen, diejenigen unter ihnen statistisch festzustellen, die als selbständig Erwerbsthätige in unserem Sinne gelten können. Das ist aber beinahe unmöglich: nur Künstler, Photographen, Zeichner, Apotheker und Chemiker können ohne weiteres berechnet und in die Kategorie der bürgerlichen Erwerbsthätigen einbezogen werden; im allgemeinen vermögen wir nur, und zwar wesentlich auf Grund der amerikanischen und englischen Verhältnisse, anzunehmen, daß die Zahl der selbständigen Frauen aus eigner Kraft in steter Zunahme begriffen ist. Leichter schon wäre es, wenn dabei die Betriebszählungen zu Grunde gelegt werden, die proletarischen Existenzen unter den Selbständigen von den bürgerlichen zu sondern.
Noch schwerer als bei der Betrachtung der einzelnen Länder gestaltet sich die Feststellung der in bürgerlichen Berufen thätigen Frauen für eine internationale Vergleichung, weil die Methoden, nach denen die Berufe eingeteilt werden, gar zu verschiedene sind. Teils werden, wie in Amerika und England, die sozialen Schichten nicht scharf genug auseinandergehalten, teils Berufe zusammengeworfen, wie z.B. die der Hebammen und Krankenpflegerinnen, die getrennt aufgeführt werden müßten.
Nach alledem steht es fest, daß die statistische Umgrenzung der bürgerlichen Frauenarbeit keinen Anspruch auf vollkommene Genauigkeit machen kann, trotzdem aber ein im allgemeinen richtiges Bild von ihr geben dürfte. Teilen wir sie in 38 Berufsarten ein, so stellt sie sich nach den Ergebnissen, die ich den letzten offiziellen Berufszählungen entnommen habe, folgendermaßen dar.
Berufe
Deutschland
Oesterreich
Frankreich
England u. Wales
Vereinigte Staaten
1. Beamte und Bureauangestellte im Staatsdienst
1852
865
445
8546
4875
2. Beamte und Bureauangestellte im Gemeinde- und Kommunaldienst
357
387
5165
3. Polizeibeamte, Gendarmerie und Wachtdienst
--
10
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--
279
4. Post-, Telegraphen- und Telephonbeamte
2499
2703
5211
4356
8474
5. Eisenbahnbeamte
382
605
3767
849
1438