Ihr ganz ergebenster W.«

Mit neugierigem Verlangen griff der Graf nach den Documenten und sprach schmerzlich lächelnd: Ich will doch nicht hoffen, daß sich um mich ein Schriften- und Actenwerk drängt, wie um die alte selige Großmutter; am Besten wird es sein, ich werfe, was mir nicht gefällt, gleich in’s Feuer.

Das erste Papier war ein mit zwei schwarzen Siegeln versehener und vom Erbherrn wie von dem Vice-Admiral eigenhändig unterschriebener Vertrag in französischer Sprache, welcher ins Deutsche übersetzt lautete:

Wir, die Unterzeichneten, Wilhelm Gustav Friedrich, regierender Graf von Rhoon, Herr von Varel und Kniphausen, und Wir, William, Graf und Herr von Doorwerth mit Zubehör (cum annexis) erklären und erkunden, daß alle die Rechtsfragen, Streitpunkte und Zwistigkeiten, die vorher zwischen der Reichsgräfin Charlotte Sophie, verwittweten Gräfin und Frau zu Varel, In- und Kniphausen, geborene Gräfin von Aldenburg einerseits, und dem obengenannten regierenden Grafen, wie auch die zwischen seinem seligen Vater, dem Herrn von Varel, seiner Frau Mutter und seinem Großvater anderseits Statt gefunden haben, auf eine freundliche Art für immer abgethan und verglichen sein sollen, so daß Wir, der regierende Graf und Herr von Doorwerth, als einziger Erbe der seligen Frau Gräfin, unserer Großmutter, im vollkommensten Einverständniß über Alles sind, was Rechte und Vorrechte in unsern Familien betrifft, und daß wir so wohl für uns als für unsere Nachkommenschaft, die es angeht, uns verbunden haben, niemals diese gemeinschaftliche Uebereinkunft zu verletzen. Damit aber unsere oben ausgesprochene, gemeinschaftliche Vereinigung weder Zweifel noch Widerspruch erleide, so haben wir diesen gegenwärtigen Act unterschrieben und besiegelt. Geschehen zu Varel etc.

Es waren die richtigen beiderseitigen Wappen; das des Erbherrn stand in einem gekrönten hermelinverbrämten Fürstenmantel, über dem Wappen vier schwebende Kronen, deren jede ein besonderes Kleinod trug. Zwei Löwen dienten als Schildhalter, die auf Palmenzweige traten, um die sich eine Bandrolle mit dem Wahlspruch: Craignez honte wand. Das Wappen des Vice-Admirals war im Ganzen ebenso, aber es stand nicht in einem Fürstenmantel, auf dem Wappen ruhten vier gekrönte Helme mit den Kleinodien, und der Wahlspruch fehlte.

Ja wirklich, Windt hat Recht, spöttelte Ludwig, zu dieser Einigungsacte hätte nothwendig aus dem Falken von Kniphausen getrunken werden müssen, wie vor Zeiten bei der uralten Einigung der streitenden Linie. Schade, daß sie ihn nicht an Ort und Stelle hatten!

Die Auszüge aus dem Testament der Großmutter, welche Ludwig rasch überflog, enthielten meist ihm Bekanntes; das Testament umfaßte so viele Legate und Schenkungen, daß den Erben alles Lachen darüber vergangen war.

Nun aber, was soll diese dritte Schrift? rief der Graf, und hob sie verwundert empor; sie war 22½ Seiten lang und von einer Advocatenhand geschrieben. Dieselbe berührte die einem jungen Menschen zu dessen Erziehung, Ausbildung und zu Reisen gemachte Schenkung, über die sich ein Nachlaß, eine Aufzeichnung vorgefunden hatte; gedachte ferner eines Testamentes, in welchem der Falk von Kniphausen ausdrücklich erwähnt worden sei, als spurlos verschwunden, kam dann auch auf das vorhandene Testament zu sprechen, kraft dessen der Vice-Admiral Graf William zum Universal-Erben eingesetzt sei; sprach klagend über die vielen Schenkungen, und vermißte in denselben die Anführung des werthvollen Geräthes, jenes Falken von Kniphausen, das ganz unschätzbar sei. Da nun »dem Vernehmen nach ein gewisser junger Herr dieses Kleinod von der Erblasserin aus freier Hand und aus eigenem Willen in unbekannter Form und Weise erhalten habe, so erscheine wünschenswerth, den dermaligen Aufenthaltsort jenes Herrn zu erkunden, und denselben wo möglich zu bewegen, jenes hochwerthvolle Familienkleinod, sofort er sich über den rechtmäßigen Besitz werde genügend ausweisen können, gegen eine Geldsteuer wieder an die Familie abzutreten, sintemalen alte Sagen und Ueberlieferungen im Umlauf gingen, deren superstitiösem Wahn allerdings keine Folge zu geben, daß an diesen Falken das Glück des hochgräflichen Hauses so gebannet sei, wie das Glück der Grafen von Ranzau an jene Kleinode aus Zwergengold: fünfzig Rechnenpfennige, ein Häring und zwei Spindeln. Es werde sonder Zweifel der dermalige Inhaber besagten Kleinods sich mit ohngefähr vier- bis fünftausend Mark Hamburger Banco zu Dank begnügen lassen, um so mehr, als der hochgnädige Erbherr die frühere übergroße Schenkung großmüthig wolle passiren lassen, ohngeachtet ihm C. 32, Cod. de donationibus und die prononcirte Meinung Schaumburgs in Comp. ff. ad tit. de donat. §. X, nebst andern mehr, hinlänglichen Stoff zu Einreden an die Hand geben könnten.

Ludwig hatte Mühe, in Sophiens Gegenwart seinen Zorn zu beherrschen, der bei Lesung dieser Schrift in ihm aufflammte, aber seine Hände zitterten, während er dieses Memorandum las, bis er es plötzlich, wie es war, mit dem Ausruf: Dänische Spinne! von oben bis unten zerriß und zusammenknitterte.

Was sagte die selige Großmutter? rief er entschlossen. »Sie sollen ihn nicht haben!« sprach sie. »Sie sollen nicht wieder daraus trinken!« Und die Worte eines Sterbenden sollen uns heilig sein! Wohl ist dieses kunstvolle und köstliche Geräth ein hochwerthes Kleinod und für mich in der That ganz unschätzbar – o es schließt Herzen unsichtbar in sich ein, theure edle Herzen! Aber bedarf es für diese Herzen eines sichtbaren Andenkens? Nein, bei mir nimmermehr, so lange ich athme. Darum will ich rasch mich scheiden von seinem Besitze, ehe List oder Uebereilung oder Raub oder Bitte es mir abdringen.