Gehen wir zu den einzelnen Programmpunkten über, so sind dieselben eigentlich weit mehr politischer, als sozialistischer Natur und übereinstimmend mit den Forderungen der politischen Demokratie. An erster Stelle figuriert die schon von Lassalle so scharf betonte Forderung des allgemeinen Stimm- oder Wahlrechts — eine Forderung, welche ja an solcher Stelle deswegen als überflüssig erscheint, weil sie einmal zum Teil bereits erreicht ist, und weil sie zweitens mit einer der bekanntesten und am wenigsten bestrittenen Forderungen der politischen Demokratie zusammenfällt. Auch muss hier nochmals an die bereits hervorgehobene Unzuverlässigkeit dieses Rechtes, sowie daran erinnert werden, dass dasselbe ein zweischneidiges Schwert ist, welches bei seiner unbehinderten Anwendung ebe64nsowohl gegen als für die Sozialdemokratie entscheiden könnte. So lange die jetzige politische, soziale und religiöse Abhängigkeit der Wählermassen besteht, kann das allgemeine Stimmrecht nicht einmal als der wirkliche Ausdruck des Volkswillens betrachtet werden, ganz abgesehen davon, dass dieser allgemeine Volkswille durchaus nicht immer das Richtige trifft, sondern sich mitunter in den grössten Gegensätzen bewegt. Braucht man doch zum schlagenden Beweise dessen nur an das bekannte Plebiszit des dritten Napoleon zu erinnern, welcher nichtsdestoweniger wenige Jahre später, nachdem er den allgemeinen Hass der Nation auf sich geladen hatte, mit Schimpf und Schande davon gejagt wurde. Oder an die Proklamierung der Volkssouveränität in Frankreich im Jahre 1789, welche während eines ganzen Jahrhunderts nur fortwährend auf- und abwogende politische Kämpfe zwischen den verschiedensten Meinungen und Regierungsformen ohne positives Resultat zur Folge gehabt hat! Wenn der Arbeiter nach der Weisung seines Arbeitgebers, der Beamte nach derjenigen seiner Regierung, der katholische Wähler blindlings nach dem Kommando seiner Priester oder Kapläne stimmt, oder wenn der Bauer demjenigen zujubelt, der ihn durch Anwendung oratorischer oder materieller Mittel für sich zu gewinnen versteht, wenn endlich das Interesse des Volkes oder der Wähler selbst an der Wahl ein so geringes ist, dass es nur durch künstliche Aufstachelung erregt werden kann, so wird man zugestehen müssen, dass das Resultat einer solchen Wahl oft sehr wenig nach Vernunft und Gerechtigkeit schmecken wird. Die grosse Masse mit ihrer Unbildung oder Unwissenheit, ihrer Denkfaulheit, ihrer Unselbständigkeit und materiellen Abhängigkeit, ihrer Unterwürfigkeit unter 65Herkommen und Gewohnheit oder mit ihrer ganzen grobmaterialistischen Weise, zu denken und zu fühlen, ist das grosse Hemmnis an der Uhr der Menschheitsentwicklung, welche diese Entwicklung zurückhält und oft die riesigsten Anstrengungen einer aufgeklärten und für das Wohl der Menschheit begeisterten Minderheit mehr oder weniger vereitelt.
Das unbegrenzte Vertrauen der Sozialdemokratie in das allgemeine Stimmrecht für Verwirklichung ihrer Zukunftspläne dürfte daher zum mindesten als sehr zweifelhaft bezeichnet werden. Wäre dieses aber auch nicht der Fall, und sollte es gelingen, die Arbeitermassen so unter den Ruf ihrer Führer zu zwingen, dass diese auf dem Wege des allgemeinen Stimmrechts die politische Macht in ihre Hände zu bekommen Aussicht hätten, so würde man, wie bereits bemerkt, seitens der herrschenden Klassen längst einer solchen Eventualität durch geeignete Massregeln vorgebeugt oder aber sich auf einen ernsten Konflikt vorbereitet haben. Also bliebe auch hier wieder nur der Weg gewaltsamer Einwirkung oder der Revolution, deren Ausgang mindestens sehr zweifelhaft sein und welche vielleicht oder wahrscheinlich das Gegenteil des von der Sozialdemokratie Gewollten zur Folge haben würde.
Die zweite der aufgestellten Forderungen verlangt direkte Gesetzgebung durch das Volk, wobei es aber gänzlich unklar gelassen wird, wie man sich eine solche Einrichtung des näheren vorstellt Vielleicht hat man an die Schweiz gedacht, wo die Annahme oder Verwerfung wichtiger Gesetzesentwürfe durch direkte Volksabstimmung entschieden wird. Was aber in der kleinen Schweiz möglich ist, ist es nicht in grossen Staaten, wo eine solche Vo66lksabstimmung die grössten Unzuträglichkeiten haben müsste. Auch darf man nicht vergessen, dass diese Abstimmungen infolge der Dummheit und Unbildung der grossen Massen oft in sehr reaktionärem Sinne ausfallen und die wohlthätigsten Reformen vereiteln. In streng katholischen Ländern oder Gegenden wären davon die schwersten Gefahren für Geistes- und Gewissensfreiheit, welche hohen Güter doch auf der Fahne der Sozialdemokratie stehen, sicher zu erwarten.
Der dritte Punkt verlangt Volkswehr an Stelle der stehenden Heere. So berechtigt eine solche Forderung an und für sich ist, so thöricht ist sie doch unter der Konstellation der augenblicklichen politischen, Verhältnisse. Für das zwischen zwei grossen, zum Angriff bereiten Militärmächten eingekeilte Deutschland würde die Erfüllung einer solchen Forderung der reine politische Selbstmord sein, abgesehen davon, dass die Vornahme einer so tiefgreifenden Umänderung uns für kürzere oder längere Zeit in einen Zustand militärischer Schwäche oder Unfähigkeit versetzen müsste, der uns zur willkommenen Beute unsrer raubgierigen Nachbarn machen würde.
Was die diesem Programmpunkt angehängte Forderung der Schlichtung aller internationalen Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem Wege betrifft, so ist diese Forderung diejenige aller aufrichtigen Friedensfreunde, aber für die Gegenwart leider wie so viele andre sozialdemokratische Wünsche »verlorene Liebesmüh.«
Der vierte Punkt verlangt mit Recht die Beseitigung aller polizeilichen Einschränkungen der freien Meinungsäusserung und des 67Versammlungsrechtes. In einem freien oder Volksstaat dürfte sich das so sehr von selbst verstehen, dass dessen Erwähnung in dem Programm als ganz überflüssig erscheint.
Der fünfte Punkt verlangt politische und soziale Gleichstellung der Frau mit dem Manne, — eine Forderung, mit welcher auch nicht-sozialdemokratische Gelehrte und Schriftsteller vielfach übereinstimmen, welche also nicht als charakteristisch für das sozialdemokratische Programm angesehen werden kann.
Dasselbe gilt von dem sechsten Punkt, welcher die so oft von allen vorgeschrittenen politischen Parteien verlangte und in Amerika längst durchgeführte Trennung des Staates von der Kirche verlangt.
Nicht minder aber auch von dem siebenten Punkt, welcher Weltlichkeit der Schule und den bereits vielfach eingeführten obligatorischen, unentgeltlichen Volksunterricht fordert.
Der achte Punkt verlangt abermals Dinge, die längst als Forderungen liberaler Gesetzgebung anerkannt sind, wie Unentgeltlichkeit der Rechtspflege, Berufungsrecht, Entschädigung unschuldig Verurteilter, Abschaffung der Todesstrafe, Dabei findet sich aber auch die Forderung der Rechtsprechung durch vom Volk gewählte Richter. Das Beispiel Amerikas, wo diese Einrichtung Korruption und Bestechlichkeit grossgezogen hat, hätte die Verfasser des Programms von der Einfügung dieses Punktes abhalten sollen.