Der Landrichter nahm ihre Aussagen mit Wohlwollen auf und sagte, daß er ihre Befürchtungen ganz begründet fände.

Außerdem sei ihm vom Herrn Oberförster der Sprengelsperger als sehr ruhiger und pflichttreuer Mann geschildert worden, der gewiß seine Befugnisse niemals überschreiten würde.

Soweit war es gut gegangen, und der alte Lenz rauchte nach der Vernehmung seine Pfeife mit größerem Behagen als den Abend vorher.

Die Herren von der Kommission frühstückten und machten sich dann unter Führung des Hohenreiner sowie des Anderl und Sprengelsperger auf den Weg zum Tatorte. Außerdem nahm man zwei Holzknechte zur Bergung der Leiche mit.

Auf Ersuchen des Herrn Landrichters, welcher an einer Herzverfettung litt, wurde der Aufstieg zum Scharer Graben langsam gemacht; endlich kam man an, und Sprengelsperger bezeichnete zuerst die Stelle, an welcher er geschossen hatte.

Man sah die Leiche unten im Graben liegen.

Der Landrichter erklärte, daß er die Stellung des Toten auch von oben mit genügender Sicherheit konstatiert habe, und daß er es für überflüssig halte, selbst hinunterzusteigen.

Dies sollte der Herr Bezirksarzt in Begleitung Sprengelspergers tun.

Die beiden schritten abwärts und näherten sich dem Toten.