Eines Mittags im Oktober 1898 suchte Korfiz Holm die Künstler des „Simplicissimus“ und mich im Parkhotel auf und zeigte mir den Korrekturabzug der späterhin vielgenannten Palästinanummer, weil ich den Text zu einer Zeichnung Pauls gemacht hatte. Wir [pg 192]lachten über das Titelbild Heines, das Gottfried von Bouillon und Barbarossa mit dem Tropenhelm Wilhelms zeigte, und dann las ich das Gedicht Wedekinds.

Darin war der Kaiser so direkt angegriffen, daß ich sagte, wenn die Verse nicht in letzter Stunde noch entfernt würden, sei die Beschlagnahme der Nummer und eine Verfolgung wegen Majestätsbeleidigung unausbleiblich.

Holm erklärte aber, das Gedicht sei von einer juristischen Autorität geprüft worden, und außerdem sei die Nummer schon im Drucke, so daß Änderungen nicht mehr möglich seien. Ich blieb auf meiner Ansicht stehen, aber am Ende war es Sache der Redaktion, ob sie die Strafverfolgung riskieren wollte oder nicht.

Die Nummer wurde sofort nach Erscheinen konfisziert; Albert Langen floh nach Zürich, Heine wurde nach Leipzig vorgeladen und dort in Untersuchungshaft genommen, späterhin auch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Obwohl Wedekind das Gedicht unter einem Pseudonym hatte erscheinen lassen, konnte er sich doch nicht für gesichert halten, denn zu viele Leute kannten ihn als Verfasser. Eine andere Frage ist, ob er ehrenhalber nicht hätte hervortreten müssen, aber die Entscheidung darüber wurde ihm erspart, da die Polizei durch einen Übergriff des Leipziger Gerichtes hinter das Geheimnis kam. Wedekind wurde rechtzeitig gewarnt und floh von der Premiere seines „Erdgeistes“ weg in die Schweiz zu Langen.

Daß er über die Aufdeckung seiner Autorschaft ungehalten war, läßt sich begreifen, aber ganz unverständlich bleibt der Vorwurf, den er später gegen Langen erhob: der habe ihn gezwungen, eine Majestätsbeleidigung zu dichten, indem er seine Notlage ausgenützt habe.

Wedekind war regelmäßiger Mitarbeiter des „Simplicissimus“ und konnte darauf rechnen, daß jeder Beitrag von ihm angenommen und anständig honoriert wurde. Von einem Zwange, ein bestimmtes Gedicht zu machen, konnte schon darum ebensowenig die Rede sein wie von einer Notlage. Der Hergang war auch ein anderer. Das Gedicht auf die Palästinafahrt war in seiner ersten Fassung so scharf, daß Albert Langen Bedenken trug, es aufzunehmen, und Änderungen verlangte. Wedekind, der es in der Redaktion mit Vaterfreuden vorgelesen hatte, wollte an die Milderung zuerst nicht heran und verstand sich nur mit Widerstreben dazu. Darum blieb auch die zweite Fassung noch so gepfeffert, daß Langen die Aufnahme vom Gutachten des Herrn Justizrat Rosenthal abhängig machte.

Der gab seinen Segen dazu, vielleicht etwas zu sehr beeinflußt durch das Vergnügen an der famosen Satire und dem formvollendeten Gedichte. Damit war das Unheil im Zuge und nahm seinen Lauf.

Die Gegner, an denen es dem „Simplicissimus“ nicht fehlen konnte, haben sich hinterher stark über planmäßige Majestätsbeleidigungen und geschäftliche Spe[pg 194]kulationen aufzuregen gewußt. Daß ein aus künstlerischen Gesichtspunkten geleitetes Witzblatt sich aufs Geschäftemachen nicht einlassen konnte, war am Ende leicht einzusehen; schwieriger mußte auch für kluge Leute in Deutschland die Erkenntnis sein, daß ein sich so sehr und in solchen Formen in den Vordergrund drängendes persönliches Regime ganz von selber die Satire herausforderte. Die unnahbare Höhe des Thrones mußte zu allererst von dem Herrscher selbst gewahrt werden. Wenn er in die Niederungen der Tagesstreitigkeiten bei jeder möglichen Gelegenheit herunterstieg, rief natürlicherweise dieser Widerspruch zwischen der eigenen Unverletzlichkeit und dem Vorbringen von anfechtbaren und verletzenden und sehr konventionellen Meinungen scharfe Entgegnungen hervor.

Als Repräsentant eines großen Volkes Polemik zu treiben, in alles und jedes dreinzureden, ging nicht an. Die aufdringliche Bewunderung, die auch groben Verstößen und Fehlern gegenüber an den Tag gelegt wurde, die Manier, jeden ehrlichen Unwillen über das gefährliche, vorlaute Wesen als vaterlandslose Gesinnung zu brandmarken, verschärften den Widerspruch und mehrten den Zorn, der sich – heute dürfen wir sagen leider – viel zu wenig Luft machte. Wäre das Ersuchen um geneigteste Zurückhaltung, das 1908 zu sehr in Moll gestellt wurde, zehn Jahre vorher von Parlament und Presse mit rücksichtsloser Entschiedenheit vertreten worden, dann hätte vieles anders und besser werden müssen.