In Stuttgart hatte der „Simplicissimus“ vom ersten Tage seines Bestehens an eifrige Freunde, und es lag in der schwäbischen Freimütigkeit begründet, daß Saftigkeit des Ausdruckes und Schärfe des Angriffs hier keine Schauer des Entsetzens erregten.

Man verstand hier besser als manchenorts, daß sich hinter dem Spotte ein ernster Unwille, den man teilte, verbarg.

Schon darum war die gerichtliche Entscheidung, daß Stuttgart, wo der „Simplicissimus“ gedruckt wurde, zuständig sei, für die Redaktion günstig.

Ein Verfahren mit solchen Mitteln, wie man sie in Leipzig für zulässig gehalten hatte, war hier ausgeschlossen. Es kam allerdings zu einer Reihe von Strafverfolgungen, aber die Verhandlungen wurden sachlich geführt, und sie blieben frei von dem behördlichen Entsetzen über die ganze Richtung.

Es handelte sich immer um den gegebenen Fall, und war Anlaß zu Strafen gegeben, so griffen die Richter nicht zimperlich ein. Freilich, auf sechs und sieben Monate Gefängnis erkannten sie nicht; es fehlte ihnen an der Schadenfreude, mit der man in Sachsen beschwingten Meinungen die Federn ausrupfte.

Man war ruhig, manchmal ein wenig nüchtern.

Ich erinnere mich eines Vorsitzenden, der seine liebe Not hatte mit den getragenen, in die Höhe strebenden Ausführungen literarischer Sachverständiger; er zog sie immer wieder aus der Region freiheitlicher Gedanken auf den Boden der Tatbestandsmerkmale nieder.

Es handelte sich um eine Beleidigung der Sittlichkeitsprediger, und bei dem Thema konnte man warm werden.

Ludwig Ganghofer, der als sachverständiger Zeuge vor den Schranken stand, wurde warm und schlug mit der Faust auf den Richtertisch, daß die Tintenfässer klirrten; die Richter waren erstaunt, aber nicht gerührt, und brummten mir sechs Wochen auf.

Meine Stellung als Angeklagter konnte mir sonderbar scheinen in Erinnerung an vergangene Jahre, wo ich als Protokollführer oben auf dem Plateau der Erkenntnis oder unten im Anwaltstalar gesessen hatte.