Gewöhnlich entschied sich darüber der Rechtspraktikant erst nach dem Staatskonkurse und der Bekanntgabe der Note, die den Pegelstrich seiner Fähigkeiten und Aussichten bildete.

Einem Zweier stand alles offen, einem Dreier war beinahe alles verschlossen.

Sogar die Post und Eisenbahn kaprizierte sich auf intelligente Juristen; beim Notariat, beim Auditoriat, bei der Intendantur, von Justiz und Verwaltung nicht zu reden, überall begehrte man die Marke „zwei“.

In vergangenen Zeiten brannte man Galeerensträflingen ein entehrendes Zeichen auf die Schultern; sie trugen nicht schwerer daran, als geprüfte Juristen an einem Dreier.

Ich brauchte nicht erst das Ergebnis des letzten Examens abzuwarten, um zu wissen, daß ich weder Richter noch Verwaltungsbeamter werden mochte.

In beiden Berufen sah ich Beschränkungen der persönlichen Freiheit, gegen die ich mich auflehnte; die Vorstellung, daß ich mir den Aufenthaltsort nicht selbst sollte wählen können, hätte allein genügt, mich abzuschrecken.

Und dies und das im Leben der Richter und Beamten, das ich täglich beobachten konnte, sagte mir nicht zu; es schien sich doch in einem engen Kreise zu drehen, [pg 148]von einer Beförderung und Versetzung zur andern, und alles Interesse, das sich über den Beruf hinaus erstreckte, starb von selber ab.

Ich floh, wenn ich irgend konnte, die Gesellschaft der Juristen.

Jede Unterhaltung mit Bürgern, Handwerksgesellen oder Bauern war unvergleichlich anregender als ein Gespräch mit trefflichen Räten. Wie Schüler von ihren Aufgaben unterhielten sich die Herren von ihren Fällen, die älteren mit Genugtuung, weil sie noch, die jüngeren, weil sie schon so klug waren.

Die Medisance, die auch in diesem Kreise blühte, bestand immer darin, daß einem Abwesenden nachgesagt wurde, er habe oberstrichterliche Entscheidungen nicht gekannt oder falsch verstanden.