Im Februar 1893 trat ich beim Stadtmagistrat in München, zwei Monate später bei Rechtsanwalt Löwenfeld als Praktikant ein.

Da waren also nun die größeren Verhältnisse, die ich kennenlernen sollte, allein bei Amt und Gericht merkte ich wenig davon.

Der Fabrikbetrieb im Labyrinth des Augustinerstockes, wo die Gerichte untergebracht waren, verwirrte mich wohl anfangs, allein ich merkte bald, daß die Herren auch mit Wasser kochten, und die erste Zeugenvernehmung, die ein buchgelehrter Konkurseinser in meinem Beisein vornahm, erregte in mir den Verdacht, daß es jeder Dreier besser gemacht hätte.

Der Verdacht hat sich späterhin gefestigt und ist zur sicheren Überzeugung geworden.

Vielbeschäftigte und berühmte Anwälte gab es zu bewundern, darunter manchen, dessen Gewandtheit und Wissen exemplarisch waren.

Unter den Verteidigern ragten Wimmer und Angstwurm hervor und wurden in Aufsehen erregenden Prozessen viel genannt.

Der beste forensische Redner, den ich kennengelernt habe, war der joviale Justizrat Wimmer, dem die glücklichste Mischung von Sachlichkeit und Pathos eigen war.

Ein ganz öliges Pathos hatte Angstwurm, der einen Komödianten und einen Pfarrer hätte lehren können, ein Mann, der in Bildern schwelgte, bis ein anderer kam, der ihn darin weit übertraf.

Gerade damals ging der Stern des Mößmer Franzl auf, des Vaters der Gerichtshofblüten.

Unzählig sind die gewagten Vergleiche, Bilder und Parabeln, die von ihm erzählt werden, aber die Art, wie er sie mit feierlichem Ernste, losbrechender Heftigkeit und wieder mit dumpfer Resignation vorbrachte, machte sie erst zu den Ereignissen, von denen sich die Herren Kollegen vormittagelang unterhielten.