Hingegen erschien es mehr als zweifelhaft, ob Herr Georg Pfaffinger nach Erziehung und Charakter in der Lage war, seine Pflicht zur Genugtuung voll zu begreifen.

Hier also mußte der Leiter der Angelegenheit einsetzen.

Zum ersten war die Frage zu prüfen, ob der Brauereivolontär satisfaktionsfähig war.

Vor nicht langer Zeit hatte die Regierung der Brauereiakademie den Charakter einer Hochschule verliehen, und damit war offenbar nicht nur dem Biersieder die Würde einer gelehrten Beschäftigung zugesprochen worden, sondern auch den Kandidaten die Eigenschaft des akademischen Bürgers.

Es bestand sohin gegründete Hoffnung, daß Herr Georg Pfaffinger auch von strengen Beurteilern für satisfaktionsfähig betrachtet werden konnte — — aber!

Ob sich der Mann diese Eigenschaft selbst zuerkannte, in einem Zeitpunkte, da sie für ihn brenzlich war, das mußte bezweifelt werden.

Gumposch, der sich zuweilen auch jovial zu geben wußte, kannte Schorschl von einigen gemeinsamen Früh- und Abendschoppen her und hatte einen Einblick getan in dessen robustes und bildungsfremdes Wesen.

Der ungeschlachte Jüngling hatte von Welt und Menschen eine durchaus bräuburschige Ansicht, und seiner Art lag es bestimmt näher, Streitigkeiten mit Watschen als mit Pistolenschüssen auszutragen.

Vielleicht wäre jeder andere zurückgeschreckt vor der Aufgabe, einen Pfaffinger über ritterliche Pflichten aufzuklären, vielleicht hätte jeder andere dieses hoffnungslose und übel angebrachte Beginnen von sich gewiesen, aber Gumposch hatte das stärkste Vertrauen auf die Macht seiner Persönlichkeit, und er ging sogleich daran, sein Vorhaben auszuführen.

Er zog seinen Gehrock an und bedeckte das Haupt mit einem Zylinderhute, und wenn dieser feierliche Aufzug an einem Werktage in Dornstein Aufsehen erregen mußte, so war das ganz und gar nicht den Absichten des Herrn Gumposch zuwider, denn er war nicht der Mann, eine so wichtige Sendung in Heimlichkeit und Stille zu vollziehen.