„Obgleich bei Befestigungsanlagen das Mauerwerk in der Regel vor dem feindlichen Geschützfeuer aus der Entfernung gedeckt werden soll, so giebt es doch Fälle, wo man davon absehen muß und auch absehen kann. Namentlich ist dies der Fall bei Küstenbatterien. Denn manchmal liegt eine kleine Insel, ein Felsen, oder schmaler Terrainabschnitt sehr günstig, um die feindlichen Schiffe abzuhalten, ist aber nur gerade groß genug für einen größern oder kleinern Thurm. Um aber die nöthige Geschützzahl aufzustellen, müssen mehrere Stockwerke und darum ein hohes Gebäude angelegt werden. Solche Gebäude haben nun trotz der ihnen anklebenden Mängel, die man auch nach Möglichkeit beseitigen muß, oft eine sehr kräftige Wirkung, und es ist durchaus ein Irrthum, daß sie durch Feuer von Schiffen so leicht zerstört und zum Schweigen gebracht werden können.“

„Aber auch außer den Fällen, wo Mauern dem Feuer der Schiffs-Artillerie ausgesetzt werden, sind sie auch sonst noch zulässig, ja oft unvermeidlich.“

„So kommt es manchmal vor, daß ein befestigter Punkt nur Sicherheit gegen einen Handstreich gewähren soll, wie z. B. in allen Fällen, wo die Umstände nicht gestatten, Geschütz dagegen in Anwendung zu bringen. Ebenso wenn der Zweck des Werkes erfüllt ist, sobald der Feind genöthigt wird, vielleicht mit großer Schwierigkeit Geschütze dagegen aufzustellen, oder auch zum Schluß der Kehlen der Außenwerke, wo es darauf ankommt, daß das Mauerwerk von unserer eigenen Artillerie wieder eingeschossen werden kann. In allen diesen Fällen ist Mauerwerk den Erdwällen vorzuziehen.“ –

Nach solchen Zeugnissen wird man die Anwendung von gemauerten Escarpen in den Festungen auch jetzt noch gerechtfertigt und nicht unnütz finden und den neuen preußischen Festungsanlagen nur an wenig Stellen den Vorwurf machen können, Mauerwerk blosgegeben zu haben, wo es besser durch Erdwälle gedeckt worden wäre. Letzteres findet namentlich bei mehrern ältern Thurmforts statt, bei denen es allerdings wünschenswerth sein wird, nachträglich noch entweder auf Verwandlung der gemauerten Brustwehren in Erdbrustwehren, oder auf Deckung der von Außen gesehenen kasernirten Etage Bedacht zu nehmen.

Ich bemerke in letzterer Beziehung, daß es da, wo Raum genug vorhanden ist und die Höhenverhältnisse es gestatten, wohlfeiler und zweckmäßiger sein wird, die obere kasemattirte Etage beizubehalten und lieber den vorliegenden deckenden Wall cavalierartig zu erhöhen.

Bei einem Umbau oder Neubau solcher Kasematten, würde demnächst auch zu untersuchen sein, ob nicht die Konstruktion der kasemattirten Batterie auf Tafel 80 B. meiner Beiträge etc. oder eine ähnliche Konstruktion in Anwendung kommen könnte, namentlich wenn die Bedeckung der Erdscharten mittelst Eisenbahnschienen, sich bewähren sollte, und dadurch die Möglichkeit gegeben wäre, das ganze Mauerwerk, auch über den Scharten, mit Erde zu decken.[3] Eine Eindeckung der Scharten mit Balken erscheint dagegen nach den auf S. 46 meiner Beiträge beschriebenen Versuchen mit hölzernen bedeckten Geschützständen, nicht rathsam.

[3] Nach einer mir gewordnen Mittheilung von zwei fremdherrlichen Offizieren haben dieselben neuerdings in England Versuchen mit gezogenen Geschützen von schwerem Kaliber gegen Bekleidungen von Eisen beigewohnt, welche sehr günstige Resultate ergaben. So weit sie beobachten konnten, bestand diese vor einer Mauer angebrachte Bekleidung aus horizontal über einander gelegten, mit einer Nuthe und Feder versehenen, Eisenschienen (wahrscheinlich Puddlingsstahl) von 12′ Länge, 8″ Breite, 4″ Dicke. Die Schartenwangen waren ebenfalls mit Eisen bekleidet. Das Mauerwerk zeigte sich als ganz entbehrlich. Der Unternehmer (aus Wales) war seiner Sache so sicher, daß er sich hinter diese Eisenwand während der Versuche stellen zu wollen erklärte. Er behauptete, eine solche Eisenwand koste nicht mehr, als eine Mauer und war bereit für die Befestigung von Antwerpen dergleichen Eisenbekleidungen zu liefern. Genauere Kenntniß zu nehmen, gestattete er nicht. Es scheint, daß durch die Nuthen und Federn der Stoß des Geschosses sich auf die ganze Fläche des Eisens vertheilt.

Sollte sich eine derartige Benutzung des Eisens bewähren, so steht eine ausgedehntere Anwendung desselben zu erwarten und würde darin ein ganz wesentliches Vertheidigungsmittel gegen den Brescheschuß gegeben sein.

Ich gehe nunmehr über zu dem

2. indirekten Brescheschuß.