Benutzte SchirmeDickeBeobachtete Stromstärke
Aluminium0,01+
Messing0,00517,9
Messing0,005+
Aluminium0,016,7
Aluminium0,01+
Zinn0,005150,0
Zinn0,005+
Aluminium0,01125,0
Zinn0,005+
Messing0,00513,9
Messing0,005+
Zinn0,0054,4

Die Resultate beweisen also, daß die Strahlung durch feste Schirme umgewandelt wird. Dieser Schluß ist in Übereinstimmung mit den Versuchen, nach denen von zwei identischen Metallblättern, die übereinander gelegt sind, das erste weniger absorbirend erscheint als das zweite. Es ist hiernach wahrscheinlich, daß die transformirende Wirkung eines Schirmes um so größer ist, je weiter sich der Schirm von der Quelle entfernt befindet. Dieser Punkt ist jedoch noch nicht sichergestellt, und die Natur der Umwandlung noch nicht im einzelnen untersucht.

Ich wiederholte dieselben Versuche mit einem sehr aktiven Radiumsalz. Das Ergebniß war negativ. Ich beobachtete nur ganz unwesentliche Änderungen in der Intensität der Strahlung bei der Umkehrung der Schirme. Folgende Schirmsysteme wurden untersucht:

Dicke mmDicke mm
Aluminium0,55und Platin0,01
"0,55und Blei0,1
"0,55und Zinn0,005
"1,07und Kupfer0,05
"0,55und Messing0,005
"1,07und "0,005
"0,15und Platin0,01
"0,15und Zink0,05
"0,15und Blei0,1

Das System Blei-Aluminium zeigte sich ein wenig undurchsichtiger als das System Aluminium-Blei, doch war der Unterschied nicht groß.

Ich konnte also auf diese Weise eine merkliche Umwandlung der Radiumstrahlen nicht nachweisen. Gleichwohl beobachtete Herr Becquerel bei verschiedenen radiographischen Versuchen sehr kräftige Wirkungen, die von zerstreuten oder sekundären Strahlen herrührten, welch letztere von den die Radiumstrahlen auffangenden Schirmen emittirt wurden. Die wirksamste Substanz für die Emission von Sekundärstrahlen scheint das Blei zu sein.

[n) Ionisirende Wirkung der Radiumstrahlen auf isolirende Flüssigkeiten.]

Herr Curie[92] hat gezeigt, daß die Radium- und die Röntgenstrahlen auf flüssige Dielektrika wie auf Luft wirken, indem sie ihnen eine gewisse elektrische Leitfähigkeit erteilen. Die Versuchsanordnung war folgende (Fig. 9):

Fig. 9