»Dann geht ja eigentlich der Befehl nicht von Ihnen, sondern von der Gesellschaft aus. Stimmt das?«
»Ja. Aber Sie hören ja nicht auf zu spielen; ich muß Sie ersuchen, daß Sie augenblicklich aufhören.«
»Uebereilung ist zu nichts gut und tut oft Schaden. Wer ermächtigte die Gesellschaft, einen solchen Befehl zu erlassen?«
»Mein werter Herr, das geht mich gar nichts an, und …«
»Aber Sie vergessen, daß Sie nicht der einzige sind, der hier in Betracht kommt. Vielleicht geht es mich sehr nahe an. Ja, es ist in der Tat für mich eine Sache von sehr großer Bedeutung. Ich kann eine gesetzmäßige Vorschrift meines Landes nicht verletzen, ohne mich selber zu entehren; ich kann keinen Menschen und keiner Gesellschaft erlauben, meine Freiheit mit ungesetzlichen Vorschriften einzuschränken – was Eisenbahnverwaltungen fortwährend zu tun versuchen – ohne meine Bürgerwürde zu entehren. Ich komme daher auf meine Frage zurück: auf welche Autorität hin hat die Verwaltung diesen Befehl erlassen?«
»Das weiß ich nicht. Das ist ihre Sache!«
»Meine auch. Ich zweifle, ob die Gesellschaft überhaupt ein Recht hat, eine derartige Vorschrift zu erlassen. Die Bahn führt durch verschiedene Staaten. Wissen Sie, in welchem Staat wir augenblicklich sind, und wie die gesetzlichen Vorschriften dieses Staates in Bezug auf das Kartenspielen am Sonntag lauten?«
»Diese gesetzlichen Vorschriften gehen mich nichts an, wohl aber die Befehle meiner Gesellschaft. Es ist meine Pflicht, dafür zu sorgen, daß dies Spielen aufhört, meine Herren, und es muß aufhören!«
»Kann sein; aber trotzdem brauchen wir uns nicht zu übereilen. In Gasthäusern schlagen sie gewisse Vorschriften in den Zimmern an, aber stets führen sie dabei Paragraphen aus den Staatsgesetzen an. Hier sehe ich nichts derart angeschlagen. Bitte, weisen Sie Ihre Berechtigung nach und lassen Sie uns zum Schluß kommen, denn Sie sehen selber, daß Sie das Spiel aufhalten.«
»So etwas habe ich nicht, aber ich habe meine Befehle, und das genügt. Diesen Befehlen muß gehorcht werden.«