Da jetzt die späteren Entwickelungen des ›Falls Clayton‹ ihren Lauf genommen – und beendigt haben, so will ich das Ganze kurz zusammenfassen. Claytons romantische Rettung vor einem schmachvollen Tode versetzte die ganze Gegend in einen Zaubertaumel von freudiger Ueberraschung. Er hielt die sprichwörtlichen neun Tage an. Dann folgte die Ernüchterung, und einige begannen nachzudenken und zu sagen: »Aber ein Mann wurde getötet – und Clayton tötete ihn.« Andere antworteten: »Das ist wahr; diesen wichtigen Umstand haben wir übersehen; wir haben uns von unserer Erregung zu weit fortreißen lassen.«

Bald hatte man allgemein das Gefühl, Clayton müsse noch einmal vor Gericht gestellt werden. Die nötigen Maßnahmen wurden getroffen und es wurden die erforderlichen Anträge in Washington gestellt; denn in Amerika gehören nach dem neuen Paragraphen, der im Jahre 1889 der Verfassung hinzugefügt wurde, Prozesse zweiter Instanz nicht in den Machtbereich der Einzelstaaten, sondern es sind Nationalangelegenheiten, und sie müssen vor die erhabene Körperschaft des Landes, den ›Höchsten Gerichtshof der Vereinigten Staaten‹ gebracht werden. Die Richter wurden also zur Tagung nach Chicago berufen. Die Sitzung fand vorgestern statt und wurde mit den üblichen eindrucksvollen Förmlichkeiten eröffnet: die neun Richter erschienen in ihren schwarzen Talaren und der neue Höchste Richter (Lemaître) führte den Vorsitz. Der letztere eröffnete die Verhandlung und sprach:

»Meiner Meinung nach ist die Sache ganz einfach: Der Angeklagte war beschuldigt, einen gewissen Szczepanik ermordet zu haben; er wurde wegen Ermordung des Szczepanik vor Gericht gestellt; er wurde wegen Ermordung des Szczepanik in aller Form Rechtens schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Es stellt sich heraus, daß der Szczepanik überhaupt nicht ermordet wurde. Nach der Entscheidung der französischen Gerichtshöfe im Fall Dreyfus steht es unbestreitbar fest, daß Entscheidungen von Gerichtshöfen ewig gelten und nicht nachgeprüft werden können. Wir sind gehalten, diesen Präzedenzfall zu achten und uns zu eigen zu machen. Auf Präzedenzfälle ist das ewige Gebäude der Rechtswissenschaft gegründet. Der Angeklagte ist in aller Form Rechtens wegen Ermordung des Szczepanik zu Tode verurteilt worden, und es gibt meiner Meinung nach in dieser Angelegenheit nur einen einzigen Weg, den wir einschlagen können: er muß gehängt werden!«

Richter Crawford sagte:

»Aber Exzellenz, er wurde wegen dieser Tat auf dem Schafott begnadigt!«

»Die Begnadigung ist nicht gültig und kann nicht gültig sein, denn er wurde begnadigt wegen der Ermordung Szczepaniks – eines Mannes, den er nicht getötet hatte. Niemand kann wegen eines Verbrechens begnadigt werden, das er nicht begangen hat; das wäre eine Abgeschmacktheit.«

»Aber Exzellenz, er tötete einen Menschen!«

»Das ist ein außerhalb der Sache liegender Umstand; wir haben damit nichts zu tun. Der Gerichtshof kann sich mit diesem Verbrechen nicht eher beschäftigen, als bis der Angeklagte das andere gesühnt hat.«

Richter Halleck bemerkte:

»Wenn wir seine Hinrichtung anordnen, Exzellenz, so werden wir damit nur einen Mißgriff der Justiz veranlassen, denn der Gouverneur wird ihn abermals begnadigen.«