Jhr felder, &c.

Wann auff das e ein Consonans oder mitlautender Buchstabe folget, soll es nicht aussen gelassen werden: ob schon niemandt bißher nicht gewesen ist, der in diesem nicht verstossen. Ich kan nicht recht sagen:

Die wäll der starcken Stadt vnnd auch jhr tieffe Graben;

Weil es die Wälle vnd jhre Graben sein soll. Auch nicht wie Melißus:

Rot rößlein wolt' ich brechen,

für, Rote rößlein.

Gleichfals nicht:

Nemt an mein schlechte reime,

für: Meine.

Es soll auch das e zueweilen nicht auß der mitten der wörter gezogen werden; weil durch die zuesammenziehung der sylben die verse wiederwertig vnd vnangeneme zue lesen sein. Als, wann ich schriebe: