Jhr felder, &c.
Wann auff das e ein Consonans oder mitlautender Buchstabe folget, soll es nicht aussen gelassen werden: ob schon niemandt bißher nicht gewesen ist, der in diesem nicht verstossen. Ich kan nicht recht sagen:
Die wäll der starcken Stadt vnnd auch jhr tieffe Graben;
Weil es die Wälle vnd jhre Graben sein soll. Auch nicht wie Melißus:
Rot rößlein wolt' ich brechen,
für, Rote rößlein.
Gleichfals nicht:
Nemt an mein schlechte reime,
für: Meine.
Es soll auch das e zueweilen nicht auß der mitten der wörter gezogen werden; weil durch die zuesammenziehung der sylben die verse wiederwertig vnd vnangeneme zue lesen sein. Als, wann ich schriebe: