„Nein, dafür dank ich,“ sagte Isolda entschieden, „die Dienstboten eines Hauses sind mir gerade genug. Ich habe schon hundertmal gesagt, daß ich bloß wegen der leidigen Dienstboten nicht geheiratet haben möchte. Es wäre verrückt, sich jetzt diese Plage noch zu verdoppeln. Du kannst mich aus der Liste der Duogamistinnen streichen, Amoret, bis die Dienstbotenfrage durch die Erfindung irgend einer neuen Maschine oder den Import von Chinesen gelöst ist.“

„Vielleicht“, warf Amoret hoffnungsvoll ein, „würde dein ‚Zweiter‘ darein willigen, im Hotel zu leben?“

„Solches Glück habe ich nicht,“ sagte Isolda traurig, „wenn ein Mann heiratet, so ist es meistens wegen des Heims — warum sollte er sonst heiraten, abgesehen von den Kindern? Guter Gott! Ich habe ja an die Kinder ganz vergessen. Natürlich gibt das der Sache den Rest.“

„Die ‚Sackgasse aller Reformen‘!“ sagte Amoret tragisch. „Es ist unmöglich, irgend eine Neuerung im Ehesystem vorzuschlagen, die nicht gleich durch die Komplikation des Nachwuchses annulliert wird.“

Wie saßen alle schweigsam in Gedanken versunken; Isolda schauerte zusammen.

„Mit der Duogamie ist’s nichts!“ sagte sie pathetisch, „und ich bin so enttäuscht!“

[ VII.] Die Vorteile der Ehe „auf Sicht“

„Die Ehe ist abschreckend, aber auch ein kaltes und verlassenes Alter ist es.“ R. L. Stevenson.

Von allen revolutionären Vorschlägen zur Verbesserung des gegenwärtigen Ehesystems erscheint mir die Ehe „nach Billigung“ — mit anderen Worten die „Ehe auf Sicht“ die vernünftigste und durchführbarste. Das Verfahren wäre ungefähr folgendes: Ein Paar, das heiraten will, würde einen gesetz­lichen Vertrag schließen des Inhalts, daß sie einander für eine begrenzte Zahl von Jahren — sagen wir drei — zu Gatten wählen. Dieser Zeitraum würde zwei Jahre Versuchszeit bieten, nachdem das abnormale und außergewöhnlich kritische erste Jahr vorüber wäre. Eine kürzere Zeit wäre ungenügend. Nach Ablauf der drei Jahre hätten die Kontrahenten das Recht auf Lösung der Ehe, die Lösung sollte aber erst nach weiteren sechs Monaten in Kraft treten und so jede Gelegenheit bieten, die Echtheit des Scheidungs­wunsches zu erhärten. Wenn keine Scheidung gewünscht wird, würde die Ehe durch eine religiöse oder endgültige gesetzliche Zeremonie genehmigt und für immer bindend werden.

Im Falle einer geschiedenen Ehe hätte jeder Teil die Freiheit, wieder zu heiraten; aber der zweite Versuch müßte vom Anfang an endgültig und bindend sein. Diese Einschränkung ist absolut notwendig, wenn die „Ehe auf Sicht“ nicht in eine Art gesetzlich geregelter „freier Liebe“ ausarten soll, da es viele Männer und manche Frauen gibt, die immer von neuem solche Ehen schließen würden, und das Ende der Sache wäre nichts anderes als die „Probeehe“ für den kurzen Zeitraum von drei Jahren.