Welch gefiel jeder Adelsperson.«
Und so etwas schrieb ein Geistlicher für die Jugend!
Neben den Rittern und Knappen waren hauptsächlich die Dorfpfaffen bei den Frauen als Liebhaber beliebt, worauf ich noch zurückkommen muss, ebenso wie bei den Männern die Mägde des eigenen Hauses und die Frauen und Töchter der Nachbarn. Übrigens ist aus dem Schwankbuche »Peter Leu« ersichtlich, dass die schlauen Mägdlein schon damals die Kunst verstanden, irgend einem unschuldigen armen Teufel die Paternität aufzubrummen, die ein ganz anderer auf dem Gewissen hatte.[43]
Wo Verführung gang und gäbe war, fehlten auch deren Folgeerscheinungen, namentlich der Kindesmord, nicht. Strenge, zum Teil unmenschliche Strafen sollten das Übel steuern. »Kindsvertilgerin lebendig ins Grab, ein rohr ins maul, ein stecken durchs hertz« bestimmt beispielsweise das Brenngenborner Weistum von 1418. Noch grausamer waren die urwüchsigen Dithmarschen Bauern, welche sogar gefallene Mädchen im Sumpfe lebendig begruben, welches Urteil der älteste Mann der Familie der Verbrecherin zu vollziehen hatte.[44] Den Verführer seiner Frau und diese selbst konnte der Dithmarsche nach eigenem Ermessen bestrafen, verstümmeln, töten oder freigeben.[45] Ein Gleiches gestattete auch das mit grausamen Strafen sehr freigebige Berliner Stadtbuch.[46]
So frei übrigens das Bürgertum und die Bauern im grossen und ganzen über den Geschlechtsverkehr dachten, in einem waren sie einig: in der Achtung vor der Jungfräulichkeit. Darum galt ihnen die Notzucht als eines der todeswürdigsten Verbrechen, auf das zum Teil fürchterliche Strafen gesetzt wurden. Sogar die Nötigung der fahrenden Frauen – »an varndeme wive« – und an der Geliebten ahndet der Sachsenspiegel III art. XLVI 1 mit dem Tode. Der Schwabenspiegel verbietet nur die »notnunft« an »siener amîen«, der Geliebten.
Die Ahndung des Verbrechens war entweder die Enthauptung, manchmal das Lebendbegraben, wie dies 1418 einem Krämer in Augsburg erging. Im 13. Jahrhundert wurde in Basel ein Geistlicher dieses Deliktes wegen entmannt und dann getötet. Im Frankenbergischen wurde dem Vergewaltiger ein spitzer Eichenpfahl aufs Herz gesetzt, den die Geschändete mit drei wuchtigen Hammerschlägen in den Körper treiben musste; so wird wohl die Todesart variiert, aber der schimpfliche Tod blieb überall das Los des Verbrechers.
Nach diesen düsteren Bildern der »guten alten Zeit«, die gewisse dichterisch veranlagte Romantiker gerne als Vorbild für unsere verderbte Epoche aufzustellen belieben, wieder zu etwas Heiterem.
Am lustigsten ging es im Dorfe natürlich bei den seltenen Festlichkeiten, an hohen Feiertagen und bei den Kirchweihen zu, wo man sich im Essen, Trinken, Lieben und Raufen nicht genug zu thun wusste.
Die Hochzeiten begüterter Dörfler zählten gleichfalls als Festlichkeiten, zu denen die Verwandten und Freunde oft von weither kamen, um sich vergnügte Tage zu machen. Drei detaillierte Schilderungen solcher bäuerlicher Hochzeitfeiern sind auf uns gekommen, die hier auszüglich mitgeteilt sein mögen. Das erste dieser Gedichte, »Von Metzen hochzit«, entstammt dem Anfang des 14. Jahrhunderts. Der junge Meier Börschi (Bartholomeus) will seine Geliebte Metzi heiraten. Am Montag früh versprechen sie sich, und da die beiderseitige Mitgift das Paar zufrieden stellt, wird am Abend desselben Tages die Hochzeit mit einem solennen Hochzeitsmahle gefeiert, bei dem es hoch hergeht und alle vollgetrunken sind, als man das Brautpaar zu Bett bringt. Die Braut schreit, weint und sträubt sich erst gegen das Auskleiden, wie es die Gepflogenheit verlangt. Am Morgen wird dem jungen Ehepaare das Essen ans Bett gebracht, worauf sich Metzi unter dem Jubel der Bauern bei Zwerchpfeifen- und Trommelklang anzieht, um in die Kirche zur Trauung zu ziehen.
Das Gedicht der oft erwähnten Klara Hätzlerin »von meyer Betzen« lehnt sich ziemlich eng an »Metzis Hochzeit« an, nur dass Metzi mit einer fürchterlichen Schlägerei, hingegen das Poem der Hätzlerin mit der saftigen, aber witzigen Beschreibung der Brautnacht also endet: