Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber hielt man das Beilager auch dann öffentlich ab, wenn sich die Gatten in heiratsfähigem Alter befanden. Aus einer Beschreibung vom Jahre 1599, der »Hohen Zollerischen Hochzeyt«, die J. Frischlin in »Drey schöne vnd lustige Bücher« lieferte, heisst es:
»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyss
In jr gezimmer hüpsch und weyss.
Da wartet sie, biss zu jr kam
Der junge Herr und Bräutigam
Mit allen Fürsten, Graffen, Herren,
So folgen theten willig geren.
Vor jnen her Trommeter bliesen,
Die stark in jre Pfeiffen stiessen.
Als nun der Hochborn Bräutigam