Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber hielt man das Beilager auch dann öffentlich ab, wenn sich die Gatten in heiratsfähigem Alter befanden. Aus einer Beschreibung vom Jahre 1599, der »Hohen Zollerischen Hochzeyt«, die J. Frischlin in »Drey schöne vnd lustige Bücher« lieferte, heisst es:

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyss

In jr gezimmer hüpsch und weyss.

Da wartet sie, biss zu jr kam

Der junge Herr und Bräutigam

Mit allen Fürsten, Graffen, Herren,

So folgen theten willig geren.

Vor jnen her Trommeter bliesen,

Die stark in jre Pfeiffen stiessen.

Als nun der Hochborn Bräutigam