So haben sie junkher Conraden geladen«[141]

d. h. einen Galan zur Hand.

Darum nahm der Würzburger Rat den Beschluss zu Protokoll: »Man sol die schoenen Frawen beherbergen, berenden und mit in reden, davon zu stellen, sunde und schande zu meyden, wann der Frawenwirt clagt, es werde sein hawse zu einem egereten (Brachfeld).«[142]

Schien den Freudenmädchen der obrigkeitliche Beistand nicht ausreichend, dann griffen sie im Bewusstsein ihres Rechtes zur Selbsthilfe. Einen diesbezüglichen Vorfall zeichnete Heinrich Deichsler in seiner Nürnberger Chronik folgendermassen auf: »1500 Item danach an selben tag – 26. November – da komen acht gemaine Weib hie auss dem gemainen Frawenhaus zum burgermaister Markhart Mendel und sagten, es wer da unter der vesten des Kolbenhaus ein taiber (Blockhaus, Taubenschlag) voller haimlicher huren, und die wirtin hielt eemener (Ehemänner) in einer stuben und in einer andern junggesellen tag und nacht und liess sie puberei treiben, und paten in, er solt in laub geben (erlauben), sie wolten sie aussstürmen und wolten den hurntaiber zuprechen und zerstören, er gab in laub; da stürmten sie das hauss, stiessen die tür auf und schlugen die öfen ein, und sie zerprachen die venstergleser und trug iede etwas mit ir davon, und die vogel waren aussgeflogen, und sie schlugen die alten hurenwirtin gar greulichen.«

Noch einmal, 38 Jahre später, wiederholte sich in Nürnberg ein solcher Einbruch konzessionierter Hübschlerinnen in ein Winkelbordell, das sie demolierten und dessen Insassinnen sie im Triumphe in ihr eigenes Haus zerrten. Da sie es aber diesmal versäumt hatten, die obrigkeitliche Genehmigung nachzusuchen, erhielten sie einen derben Verweis. Häufig wendeten sich die Stadtdirnen unter Beilage langer Verzeichnisse bittlich an ihre Vorgesetzten, die namhaft gemachten geheimen Prostituierten zu strafen »von Gottes und der Gerechtigkeit wegen«.[143]

In Frankfurt trug 1493 der Rat den Dirnen im Rosenthal auf, ein Mädchen, das auf eigene Faust lüderte, mit Gewalt in das Bordell zu bringen, falls sie nicht binnen 14 Tagen freiwillig zuzöge.[144] Die Dirnen, die sich obdachlos herumtrieben, in den Wirtshäusern und auf den Strassen ihrem Verdienste nachgingen, »dodurch ouch junge töchterlein angefürt und verfellet (verfürt) werdent, dovon vil bôses kompt«, sollen in Strassburg aufgegriffen und eingesperrt werden. Ausserhalb ihres Quartiers ertappte leichte Weiber wurden vom Büttel mit Fahne und Trommel in das Bordell zurückgebracht.

Die Wirtshäuser und Herbergen, in denen Reisende ihr Unterkommen fanden, waren im Mittelalter im primitivsten Zustand. Wie noch heute in sittlich tiefstehenden Ländern, waren die Herbergsväter meist auch Kuppler, die Dirnen zur Unterhaltung oder zum Anlocken von Gästen hielten. Gottschalck Hollen predigt in der Dominica exaudi gegen derartige Übelthäter, indem er ihnen zum Vorwurf macht, dass sie Dirnen in ihre Häuser kommen lassen, um mit den Gästen und Saufbrüdern zu sündigen. Erasmus von Rotterdam in seiner klassischen Schilderung eines mittelalterlichen Hotels, erzählt von hübschen Mädchen, die den Gästen Gesellschaft leisten, zu allen Scherzen geneigt sind und sich gerne zur Zielscheibe aller Witze machen lassen. Und in den Schlafstuben: »da waren auch immer Mädchen da, lachend, herausfordernd, tändelnd; sie fragten unaufgefordert, ob wir etwa schmutzige Wäsche hätten, die wuschen sie und brachten die gewaschene uns zurück. Was soll ich noch hinzufügen? Wir sahen da ausser im Stalle nichts als Mädchen und Frauen, und selbst da brachen oft die Mädchen ein. Bei der Abreise umarmen sie einen und verabschieden sich mit solcher Teilnahme, als ob man ein Bruder oder ein naher Verwandter wäre.« So war es in Frankreich, und ähnlich wird es auch in Deutschland gewesen sein, wie die vielen diesbezüglichen Klagen und Fritz Schickers Tagebuch beweisen. Von Wien sagt Aeneas Silvius Piccolomini, dass schier alle Bürger Tavernen mit »lusten Fröwlein« halten, in denen umsonst zu essen gegeben wird, damit die Gäste desto mehr trinken sollten.

Wie die Dirnen gegen die unbefugte Prostitution Front machten, so übten sie auch einen Zunft- und Gewerbezwang aus, wenn sich irgend ein unglückseliges Weib in ihr Revier verirrte. Wie sie selbst verfemt waren, so brachte auch jede Berührung mit einer Ausgestossenen dem ehrlichen Mädchen ein Schandmal bei, auf das die Dirnen mit boshafter Schadenfreude hinwiesen. Ein markantes Beispiel dieser Art weiss Deichsler vom 22. September 1502 zu berichten: Ein junger Kornschreiber hatte ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen, das er beredete, eine Nacht bei ihm zuzubringen. Statt sie in sein Haus zu führen, wie er ihr vorgespiegelt, brachte er sie ins Freudenhaus. Am frühen Morgen kamen die Bewohnerinnen des Bordells an das Bett des jungen Mädchens, setzten ihm den Strohkranz auf, das traditionelle Zeichen des Falles, und ihrer zwei nahmen sie zwischen sich, führten sie wie eine Braut öffentlich über den Obstmarkt einer Taverne zu, um dort mit süssem Wein den Eintritt des Mädchens in die »hurnzunft« zu feiern. Das Weinen und Barmen der Verführten weckte das Mitleid einiger Männer, die sie befreiten und die sich wehrenden Dirnen in die Flucht schlugen. Der schurkische Kornschreiber wurde eingelocht und auf zehn Jahre der Stadt verwiesen. Doch nicht allen dem Bordell Verfallenen wurde der Wiedereintritt in die Gesellschaft so leicht gemacht wie diesem Nürnberger Mädchen. Wo anders als gerade in Nürnberg wäre das kaum ohne umfangreiche und weitschweifige Ceremonien möglich gewesen. Nur »die Perle Deutschlands« erwies sich so entgegenkommend gegenüber Gefallenen, selbst richtigen Dirnen. Die anderen Städte und Städtchen, in denen Bordelle bestanden, ahmten darin dem Beispiele Nürnbergs, das sonst allen als Vorbild galt, nicht nach, obgleich sie es gekonnt hätten, denn selbst die unbedeutendsten Nester des deutschen Reiches mussten, schon um etwas in den Augen der seltenen Reisenden zu gelten, ihre Stadt-Bordelle haben. So unter anderen die im Mittelalter nur wenige Hundert Einwohner zählenden Flecken Quedlinburg, Schwabach, Acken an der Elbe, Oberehenheim, Wolkach u. a. m. Ausserhalb Nürnbergs gab es für die Hübschlerinnen nur drei Wege, dem infamierenden Banne des Freudenhauses zu entrinnen: die Heirat mit einem unbescholtenen Mann, den Übertritt in eine klösterliche Bussanstalt oder den Tod.

Die Ehe mit »anständigen« Männern wurde den »geschuhten Wachteln«, wie sie ein Fastnachtsspiel nennt, thunlichst erleichtert. Der Wirt musste sie ohne weiteres und schuldenfrei ziehen lassen, auch wenn sie noch so tief in seiner Schuld sassen; sogar für Aussteuer sorgte die Obrigkeit, denn: »Wer eine arme Sünderin aus dem Gemeinen Hause zur Ehe nimmt, soll vor allem andern eine Aussteuer von zwölf Gulden haben«[145], eine ziemlich bedeutende Summe für die damalige Zeit, die manche verfehlte Existenz zum Zugreifen veranlasst haben dürfte, wenn auch honette Männer es sich wohl überlegt haben werden, »ein verruchte dirn, Wol gewandert« heimzuführen. Der zweite Weg, der Eintritt in eine Bussanstalt, war leichter zu beschreiten, nur ward ein Rückfall in das gewohnte Lasterleben z. B. in Wien gleich mit dem Tode durch den Henker bestraft. Derartige Bussanstalten fanden sich ausser in Wien, in Nürnberg und Regensburg, fast in allen grösseren Orten Deutschlands. Welchen Zweck diese »Stiftungen der Reue« verfolgten, spricht klar der Steuerbefreiungsbrief Herzog Albrechts vom Jahre 1384 für das von mehreren frommen Ratsherren in der Singerstrasse in Wien gegründete Kloster aus. Es heisst darin, dieses Haus und Stift sei bestimmt: »für die armen Frauen, die sich aus den offenen Frauenhäusern oder sonst vom sündigen Unleben zur Busse und zu Gott wenden«. Das Volk glaubte freilich nicht so recht an vollkommene Bekehrung der schönen Sünderinnen, die, wenn es ungestraft sein konnte, ganz gerne wieder von der nun verbotenen Frucht naschten oder als Kupplerinnen ihrem einstigen Gewerbe neues Material zuführten. Die »jungen Bettschwestern«, die nun «alte Betschwestern« geworden waren, heuchelten und kuppelten gerne, zerstreuten sich in ihrer Langeweile durch Verlästerungen und Klatschereien. Murner zeichnete sie in seiner bissigen Weise in der Narrenbeschwörung V. 77:

»Beginentand ist's in der That!