sagt der Tannhäuser trocken.
In der Abhandlung »was schaden tantzen bringt«, meint der unbekannte Verfasser: »der tufel stifft solich tentz vff daz sich die vnkuschen menschen an sehen an griffen vnd mit einander reden, vnd dar durch entzundt werdent durch vnkuschheit, vnd böse fleischlich begirde gewynnen, vnd gunst dar zu geben, vnd lust dar jnne haben, damit sie tötlich sünden vnd jn vil stricke des tufels vallen ....«, und so geht es weiter in allen Tonarten.
Von einem anderen wird der Tanz der Kuppelei beschuldigt: »Es sind solche, die gehen darum zu Tanz, damit sie andere zur Unzucht und zum Mutwillen anstacheln. Da fasst man sich an, wird einander hold, da schwätzt man Lieb und Leib mit einander, da man sonst nicht zusammenkommt, da drücken sie sich die Hände, geben sich Liebesbriefe (bulen brieffle) u. s. w.«
Noch kräftiger drückt sich Florian Daulen von Fürstenberg, Pfarrherr zu Schellenwalde, in seinem einst allbekannten und vielbesprochenen »Tanzteufel«[183] aus.
»Wir wollen vom Tanzteufel, wie fürgenommen, sagen, dass unter allen andern, so jetzt erzählt und in Krätschemen (Krug, Wirtshaus) zu geschehen pflegt, der teuflische, verfluchte, unziemliche, unzüchtige, Gottes Zucht und Ehr vergessene, leichtfertige Tanz, der besonders die Nacht in Krätschemen geschieht, zu verfluchen, zu schelten und zu verdammen sei.
Der Tanz ist, sobald der Fiedler oder Spielmann aufmacht, ein stätiges, unordentliches Rennen und Laufen. Wie das unvernünftige Vieh laufen sie durcheinander; auch mit tollem, unvernünftigem Geläuf laufen sie von fern mit den Köpfen zusammen, und treffen eins das andere zu Boden, nicht allein von hinten auf die Füsse, dass die Schuhe entfallen, sondern sie rennen sich auch gar darnieder und machen ein so gräulichen Staub, dass vernünftige, fromme Leute in der Stube nicht bleiben können. Die Tanzenden offt durcheinander gehen, unordentlich gehen und lauffen wie die bisenden Küh, sich werfen und verdrehen, welches man jetzt verködern heisset. So geschiehet nun solch schendtlich, unverschämt schwingen, werffen, verdrehen und verködern von den Tantzteuffeln, so geschwinde, auch in aller Höhe, wie der Bawer den Flegel schwinget, dass bissweilen den Jungfrauwen, Dirnen und Mägden die Kleider biss über den Gürtel, ja biss über den Kopff fliegen. Oder werffens sonst zu boden, fallen auch wol beide und andere viele mehr, welche geschwinde und unvorsichtig hernach lauffen und rennen, dass sie über einem hauffen liegen. Die gerne unzüchtig Ding sehen, denen gefellt solch schwingen, fallen und Kleiderfliegen sehr wol, lachet und seind fröhlich dabei, denn man machet jnen gar ein fein welsch Bellvidere. Welche Jungfraw, Magd und Dirne am meisten am Tantze herumgefüret, geschwungen, gedrehet und geschawet wirdt, die ist die fürnembste und beste und rühmen und sagen die Mütterlein selber: »Es ist gar bedrang umb meine Tochter am Tantze, jedermann wil mit jr tantzen, sie hat heut am Tantz guten Markt gehabt. Auch sticht der Narr unsre jungen und alten Witwen, die treibens ja so körbisch, wilde und unfletig als die jungen Mägdlein ....«
»Alle Tänze sind jetzt gemeiniglich also geartet, gar wenige ausgenommen, dass wahrlich an auch den Tänzen, die bald nach geschehener Mahlzeit auf den Wirthschaften gehalten, nicht viel zu loben ist, denn das junge Volk ist gar vom Teufel besessen, dass sie keine Zucht, Ehre und Tugend mehr lieben. Die jungen Gesellen meinen, wenn sie Fochtel und Degen neben den Tanz an der Seite tragen, sich ungebärtig stellen, hoch springen, schreien, wüthen und drohen, sie hätten nicht recht getanzt, zu geschweigen der unzüchtigen Worte und Geberden, so die garstigen Esel am Tanze treiben.« Luther verdammt das Tanzen an sich nicht, »wo es züchtig zugeht«. »Dass aber Sünde da geschehen, ist des Tanzes Schuld nicht allein, sintemal auch über Tisch und in der Kirche dergleichen geschehen. Gleichwie es nicht des Essens und Trinkens Schuld ist, dass etliche zu Säuen darüber werden.«[184]
In dem »Ehespiegel« des Cyriakus Spangenberg (1578), in dem 50 Brautpredigten des Verfassers enthalten sind, werden für das letzte Viertel des 16. Jahrhunderts die alten Klagen laut. Spangenberg stellt dem ehrbaren »Bürgerlichen« den »Buben- und Hurentanz« gegenüber, bei denen es zuging, »dass einer schwört, es hätten die Unfläter, so solchen Regenführern, aller Zucht und Ehre vergessen, wären taub und unsinnig und tanzten St. Veitstanz«.
Wie es auf einem Balle oder Tanzfeste im 16. Jahrhundert zuging, davon gibt der gelehrte markgräflich badische Rat und Obervogt zu Pforzheim, Johann von Münster in seinem zuerst 1594 gedruckten »gottseligen Traktat vom ungottseligen Tanz« genaue Mitteilung: »Die deutsche allgemeine Tanzform besteht hierinnen, dass nachdem bei den Pfeiffern und Spielleuten der Tanz zuvor bestellet ist, der Tänzer aufs Zierlichste, Höflichste, Prächtigste und Hoffärtigste herfürtrete und aus allen allda gegenwärtigen Jungfrauen und Frauen eine Tänzerin, zu welcher er eine besondere Affektion trägt, jene erwähle. Dieselbe mit Reverentz, als mit Abnehmen des Hutes, Küssen der Hände, Kniebeugen, freundlichen Worten und anderen Ceremonien bittet, dass sie mit ihm einen lustigen, fröhlichen und ehrlichen Tanz halten wolle. Diese (hochnöthige) Bitte schlägt die begehrte Frauensperson nicht leichtlich ab, unangesehen auch der Tänzer, der den Tanz von ihr begehrt, bissweilen ein schlimmer Pflugbengel, oder ein anderer unnützer vollgesoffener Esel, und die Frauensperson eine stattliche vom Adel, oder andere ansehnlich denn reiche Frau oder Jungfrau ist. Es wäre denn, dass sie um eines Verstorbenen Willen trauert oder Leid trüge. In dem Falle ist sie, und auch eine Mannsperson entschuldigt. So ferne noch bei dem, der den Tanz begehret, so viel Verstandes übrig ist, dass er diese Entschuldigung annehmen will. Ist aber der Kerl gar voll und toll, der den Tanz begehret, so muss die Frauensperson eben wol fort. Will sie nicht tanzen, so mag sie schleiffen. Will sie im Tanz nicht lachen und frölich springen, so mag sie weinen und sauer aussehen und traurig tanzen. Denn er verlässt sie nicht, weil er sie bei der Hand hat, sondern er zieht mit ihr immer fort, zum Tanze, wie mit einem Widder zur Küche. Darüber lachen etliche, die dabei stehen und zusehen, etliche aber, denen die Frauensperson verwandt ist, sehen übel aus, und dürfen bisweilen mit diesem unzeitigen Tänzer Händel und Streit anfangen. Ist aber die Frauensperson also daran, dass sie aus wahrer Erkenntnis Gottes den Tanz hasset und dem Tänzer den Tanz abschlägt, oder aus anderen Ursachen mit ihm zu tanzen sich weigert, so ist das Ei zertreten. Dann fängt der Tänzer an zu fragen, oder beschickt die Frauensperson durch seine Freunde, was sie für Ursache habe, ihm den Tanz zu verweigern, ob er nicht redlich, ehrlich oder gut genug dazu sei u. s. w. Zuweilen wartet der Tänzer nicht so lange, dass er die Beschickung kann fürnehmen, sondern schämt sich auch nicht, die Jungfrau oder Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat, wider alle Billigkeit, Rechtlichkeit und Recht aufs Maul zu schlagen. Etliche geben dem Schläger Recht und verteidigen seine lose Sache mit den Spruch: einem ehrlichen und redlichen Mann muss und soll man keinen Tanz weigern. Darum ist der Person Recht geschehen u. s. w. Andere aber halten dieses (wie denn billig ist), für eine solche unbescheidene, tyrannische That, dass sie wert sei, dass die ganze Gesellschaft derselben sich annehme und sie räche. Daraus dann endlich solch Werk erfolget, dass ohne Blutvergiessen und ständigem Hasse nicht wol oder kaum kann beigelegt und verglichen werden. Wenn aber die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten, treten sie beide herfür, geben einander die Hände, und umfangen und küssen sich nach Gelegenheit des Landes[185], auch wol recht auf den Mund, und erzeigen sich sonst mit Worten und Geberden die Freundschaft, die sie vor langer oder kurzer Zeit gewünscht haben, einander zu erzeigen. Darnach, wenn es zum Tanze selbst gekommen ist, halten sie erstlich den Vortanz, derselbe gehet etwan mit ziemlicher Gravität ab. Es kann aber in diesem Vortanz das Gespräch und Unterredung, derer die sich lieb haben, besser gebrauchet werden, als in den Nachtanz. Dies aber haben sie gemein, dass die Tänzer, wenn sie zum End des Gemaches, in welchem sie tanzen, gekommen sind, wieder umkehren, und sich zu beiden Seiten, zur rechten und zur linken, so lang wenden und treiben, vorgehen und folgen müssen, bis der Pfeiffer aufhört zu spielen, und ihn gelüstet, ein Zeichen zu geben, dass der Vortanz ausgetanzet sei. Darnach ruhen sie ein wenig, stehen aber nicht lange still. Sind es gute Freunde, so reden sie miteinander von den Dingen, die sie gern hören. Ist aber die Freundschaft nicht so gross, so schweigen sie still, und warten bis der Pfeiffer wiederum aufblaset zum Nachtanz. In diesem gehet es was unordentlicher zu, als in dem vorigen. Denn allhier des Lauffens, Tummels, Handdrückens, heimlichen Anstossens, Springens und bäurischen Rufens und anderer ungebührlichen Dinge, die ich Ehren wegen verschweige, nicht verschonet wird, bis dass der Pfeiffer die Leute, die wohl gern, wenn sie könnten, einen ganzen Tag also toller Weise zusammenliefen, durch sein Stillschweigen geschieden hat. Da hört man denn oft einen schrecklichen Fluch über den Pfeiffer, dass er viel zu bald den Tanz ausspielet, oder auch manchmal den Tanz zu lang gemacht hat. Denn sie schämen sich aufzuhören zu tanzen, ehe und bevor der Spieler aufgehört hat zu pfeiffen. Die Strafe wird ihm bisweilen auch zugelegt, dass er noch einmal um dasselbe Geld (wie sie reden) aufblasen muss. Da gilt es denn mit Tanzen aufs Neu. Wenn aber der Tanz zu Ende gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum an ihren Ort, da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt Urlaub und bleibet auch wol auf ihrem Schoss sitzen und redet mit ihr, darzu er durch den Tanz sehr gute und keine bessere Gelegenheit hat finden mögen.«[186]
Alle diese Anklagen finden amtliche Bestätigung durch die zahllosen Tanzordnungen, wie solche die ganzen Jahrhunderte hindurch erlassen wurden und immer wieder erneut werden mussten bis in das 17. Jahrhundert hinein. Man gab genaue Vorschriften, wie man sich beim Tanze zu benehmen und zu kleiden hatte, welche Tänze erlaubt und welche verpönt waren. In Zürich war sogar das Verbot nötig, nicht »bei nacktem Leibe« auf dem Tanzboden zu erscheinen. Nürnberg untersagte nur das »halsen und umbfahen«, während die Sächsisch-Meissnische Polizeiordnung von 1555 gar das Kind mit dem Bade ausschüttete, denn sie besagt, es sei besser, für manche Orte überhaupt keinen Tanz zu gestatten, da sich bei solchen viele Mannspersonen unzüchtig und Ärgernis erregend benahmen. Deshalb hätten Männer und Frauen züchtig bekleidet zu sein und müsse das unziemliche Drehen, Geschrei und unanständige Gebärden unter allen Umständen unterbleiben. In Danzig wurden 1530 sieben Männer und ebensoviele Weiber gestäupt und ihnen die Stadt »auf ewig« verboten, weil sie »in nicht gebräuchlicher, unanständiger Kleidung« öffentlich getanzt hatten.[187] In Freiburg im Breisgau legte man 1556 die Spielleute, die bei einem Tanze mitgewirkt, in das Spitals-Gefängnis. Als alles dies nichts half, lenkte man in einzelnen Städten ein und sandte zu den Tanzunterhaltungen Beamte als Zensoren, um darüber zu wachen, dass nicht allzu grobe Ausgelassenheiten vorfielen.[188]