Der Mann erstaunte und fragte, welches Unglück sich ereignet habe, und hörte dann von der schluchzenden Frau, daß das Mädchen durch einen unvorsichtigen Schritt in die geöffnete Falltür, die sich im Fußboden des Ladens befand, abends im Dunkeln, als sie eben die Nachtwache antreten wollte, in den tiefen Keller gestürzt war, auf dessen mit Steinplatten gepflastertem Boden man die Unglückliche mit gebrochenem Rückgrat tot aufgefunden hatte.
»Aber wer hat denn die Tür in den Keller aufstehen lassen?« fragte der Südfrüchtenhändler entsetzt.
Die Frau verbarg das Gesicht an seiner Brust und schluchzte von neuem:
»Ich bin es gewesen, ich. Ich bin wohl an ihrem Tode schuld, aber ich habe ihn nicht absichtlich verschuldet.«
Da durchlief den Mann ein Schauder, und er zog sich aus der Umarmung seiner Frau zurück.
Sie aber klammerte sich fest an ihn und rief verzweifelt: »Als es mir plötzlich einfiel, daß ich die Kellertür offen gelassen hatte, bin ich oben aus dem Zimmer in das Stiegenhaus gestürzt und habe ihr nachgerufen, sie solle nicht in den Laden gehen, da die Falltür zu dem Keller offen wäre. Im selben Augenblick aber hörte ich schon einen Schreckensruf und den polternden Aufschlag eines Körpers im tiefen Gewölbe.«
Die Frau setzte sich auf einen Stuhl und schluchzte in ihre beiden Hände. Und als sie nach einer Weile wieder aufsah, war das Zimmer leer.
Sie glaubte, der Mann wäre auf den Kirchhof in die Leichenhalle gegangen, um das Mädchen noch einmal zu sehen. Aber er war, ohne Abschied zu nehmen, in sein Geschäft in der Hafenstadt zurückgereist und ließ seine Frau deutlich fühlen, daß er es nicht glauben konnte, sie habe die Falltür ohne Absicht offenstehen lassen.
Gleich nach der Beerdigung des Mädchens reiste sie zu ihm und erklärte ihm noch einmal, daß sie unschuldig wäre. Er aber ging wieder aus dem Zimmer und wollte nicht mit ihr sprechen.
Sie kehrte in den Laden in der Provinz zurück, verzweifelt darüber, daß sie ihren Mann nicht zum Glauben an ihre Unschuld bringen konnte.