Erzbischof Gerhard II. von Bremen hatte sich mit den Stedingern, einem Bauernvolk in den Weserflußmarschen im heutigen Oldenburg, überworfen, wohl weil sie gegen kirchliche Bedrückung sich aufgelehnt hatten. Deshalb erklärte Papst Gregor IX., erfüllt von Milde und Nächstenliebe, ihnen am 29. Oktober 1232 und am 19. Januar 1233 den Kreuzzug. Aus ganz Norddeutschland strömten die Scharen zu diesem gottgefälligen Werk, ein freies deutsches Bauernvolk auf Pfaffengeheiß hin zu vernichten, herbei. „Raub und Plünderung wüteten weit und breit; auch Weiber und Kinder wurden erschlagen; wie die Erde blutig sich färbte, so auch der Himmel; aber nicht bloß der Brand der Ortschaften zeigte die Wut der Sieger. Auch die Lohe der Scheiterhaufen, auf denen die Gefangenen verbrannt wurden, verkündete die Grausamkeit, die im Namen der christlichen Kirche verübt ward.“

In der dritten Stedingerbulle verlieh Gregor IX. allen gegen dieses arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten: er wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen! Aber wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich den christlichen oder doch päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; über sechstausend wurden getötet. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich passende Lied: Media vita in morte sumus.

Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein kirchlicher Feiertag! Man wußte Kulturtaten zu ehren.

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Konrad von Marburg eröffnete seine glorreiche Laufbahn als Inquisitor im Jahre 1212 mit der Verbrennung von achtzig Waldensern in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so predigte er zehn Jahre lang.“

Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften, wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern ohne alle weiteren Beweise mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen unsere Hand von ihnen zurück. So waren die Richter genötigt, dieselben zu verbrennen. Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele reiche Ketzer, und ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König oder ein anderer Richter bekommen. Darüber freuten sich nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“. Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so barbarisch vorgingen, antworteten: „Hundert Unschuldige verbrennen wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist“.

Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“ Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein Zeitgenosse schreibt: „Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen, sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen und wurde dann als Büßer geschoren, oder man leugnete das Verbrechen, und dann wurde man verbrannt. War man aber geschoren, so mußte man die Mitschuldigen angeben, widrigenfalls man verbrannt wurde. Daher glaubt man, daß auch (!) Unschuldige verbrannt wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als Verteidiger der Ketzer betrachtet, und für diese und die Hehler der Ketzer war vom Papst die gleiche Strafe wie für die Ketzer selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können, verbrannt“.

Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX. erließ 1231 eine Verfügung: „Berufungen derlei Personen (der Ketzer) sind nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt“.