Was im 16. Jahrhundert an deutschen Höfen alles passierte, erhellt unter anderem aus des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen „Denkwürdigkeiten“ (S. 26). Im Jahre 1568 wurde die Hochzeit der Elena, Herzogin zur Liegnitz, mit Siegmund Kurzbach auf dem Schlosse Liegnitz gefeiert. „Den ersten Abend, wie sich Braut und Bräutigam zusammengeleget haben, und sich nun die Fürstlichen Personen auch zur Ruhe geben wollen, indessen führet die Braut im hohen Zimmer, gen Schloß Raunstein, ein groß Geschrei an: ‚O herzer Herr Siegmund!‘ und das gar oft wiederholet. Wenn ich denn als Kammerjunge in JFG. Zimmer aufwarte und die Herzogin das Geschrei höret, heißt sie mich Lichter anstecken, läuft in dem engen Gang hin nunter, schlägt in der hintern Thür an, schreiet: ‚Herr Siegmund, seid Ihr thöricht, schonet doch, meinet Ihr, Ihr habet eine Viehmagd bei Euch?‘ Herr Siegmund kehret sich nicht daran, bis letztlichen alles stille ward (wie wohl zu gedenken ist, was die Ursache des Stillschweigens gewest sei); also zog die Herzogin nach dem Stillschweigen wiederum ab. Auf dem Morgen hielt die Herzogin den Herrn Kurzbach bald das vor und fraget, warum er nicht aufgemacht hätte. Der Herr Kurzbach saget, er hätte es nicht gehöret, weil er gebalzet hätte wie der Auerhahn, und gab ein Lachen daran und ging davon. Es wollte sich hernach ferner kein Geschrei erheben, sondern die Hochzeit ward in allen Freuden verbracht.“
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Johann Wedel erzählt in seinem „Hausbuch“ (S. 511 f.) von einem merkwürdigen Gesellschaftsspiele, das am Hof zu Stettin im Beginn des 17. Jahrhunderts gepflegt wurde und zwar nicht etwa nur im Fasching, sondern das ganze Jahr hindurch:
„Es werden viel zettel, drinn der könig und hoffes-ampter benannt, geschrieben, welche alle, gleich wie mans mit den glückstöpffen hält, zusammen vermischet, blindlings herausgenommen und allen hofsgenossen, auch wohl bürgern in der stadt und andern, die man gerne bei der gelächter-spiele haben wil, derer nahmen aufgeschrieben, jederm einer derselben zugeschaft. Was nun für eine dignität oder ampt auf den zettel verzeichnet, auf des nahmen es fällt, daß muß der, dem derselbe zukömmt, annehmen und geschieht oft, daß der geringste diener könig und hinwiederumb der fürst feuerbüter wird, das wird dann mit großem gelächter angefangen, müssen sich die personen nach gebühr des ampts, so ihnen zufällt, verkleiden, werden drauf sämtlich in einer procession und ordnung mit trompeten herumbgeführet, darnach mit einem freuden-mahl, drinn der diener, so nun könig ist, zu tische oben ansitzet und der fürst, der ihm dienen muß, vorm tische stehet, essen zuträgt und aufwartet, gemittelt, endlich mit dantzen, springen, gesöffen und guten räuschen geschlossen und dann nichts weiter, denn dabei keine rittermäßige übungen vermerckt werden. Welches affenwerk ich so groß nicht zu tadeln, weniger aber zu loben weiß, vornemlich wenn mans in einem stetigen gebrauch halten (Alles ding hat seine zeit) und ein beständig jahrfest daraus machen und ohn unterscheid, so wol in zeit der trauer, wie kurtz nach hertzog Barnims christmilder gedächtniß todesfall geschehn, als freude üben wollte.“
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Ein Hauptvergnügen beim Tanzen der Bürgerschaft – auf Hofbällen war man anständiger – im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert war, die Tänzerin hoch zu heben und zu schwenken „das man jhn hinden und vorne hinauff siehet biß in die weich, also das man jhr die hübsche weiße beinle siehet..“ Bei den Reigentänzen ging es auch entsprechend zu, „da werden auch nit minder unzucht und schand begangen, weder inn den andern, von wegen der schadtlichen und schamparen hurenlieder, so darin gesungen werden, damit man das weiblich geschlecht zu der geilheit und unkeuschheit anreizet“ sagt Geiler.[179]
In Zürich mußte im späteren Mittelalter von der Behörde verboten werden, nicht „bei nacktem Leibe“ auf dem Tanzboden zu erscheinen.[180] Geiler sagt, „bis auf den halben Rücken ist alles bloß und nackt und vorn bis zu den Büsten, daß sie auch die enthaltsamsten Männer locken können“.
Über die noch Ende des 16. Jahrhunderts herrschenden Gepflogenheiten beim Tanz und zwar in guter Gesellschaft belehrt uns der badische Rat und Obervogt zu Pforzheim Johann von Münster in seinem 1594 erschienenen „gott seligen Traktat vom ungottseligen Tanz“. Danach kommt es gar nicht selten vor, daß der Kavalier „die Jungfrau oder Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat, wider alle Billigkeit, Rechtlichkeit und Recht aufs Maul zu schlagen sich unterfing!“ Wenn aber die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten, treten sie beide herfür, geben einander die Hände, und umfangen und küssen sich nach Gelegenheit des Landes. Wenn aber der Tanz zu Ende gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum an ihren Ort, da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt Urlaub und bleibet auch wol auf ihrem Schoß sitzen und redet mit ihr.
Übrigens war es in Südfrankreich, und wohl auch anderwärts, noch 1552 Sitte, daß Männer Frauen mit einem Kuß begrüßten. Auch in England wurde noch im 16. Jahrhundert der Gast durch küssen begrüßt[181].