Doch was will der Nepotismus eines Kurialbeamten des 14. Jahrhunderts bedeuten gegenüber dem des Papstes Sixtus IV. und seiner Nachfolger! Er wurde nie, weder vorher noch nachher, so rücksichtslos betrieben. Er war das Prinzip aller Handlungen dieses Statthalters Christi.

Im Jahre seiner Papstwahl noch, 1471, machte er zwei Neffen, Pietro Riario, den man für seinen Sohn hielt, und Julian Rovere, nachmals Julius II., junge Menschen niederer Abkunft, weder durch Verdienst noch Talent ausgezeichnet, zu Kardinälen. Dessen ungeachtet erhielt Pietro die Würden eines Patriarchen von Konstantinopel, eines Erzbischofs von Sevilla, Florenz und Mende und so viele Benefizien, daß sich sein Einkommen auf 60000 Goldgulden belief. In den zwei Jahren, die dieser Parasit noch zu leben hatte, bis Reichtümer und Leben vergeudet waren, stürzte sich Riario in die sinnloseste Schwelgerei. Seine Feste übertrafen an Verschwendung alles je Dagewesene. Seine Nachttöpfe waren aus vergoldetem Silber! Der erbärmliche Mensch starb, erst 28 Jahre alt, nachdem er 200000 Goldgulden (ca. acht Millionen Mark!) verpraßt hatte, mit Hinterlassung großer Schulden. Er war mächtiger gewesen als der Papst![184]

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Die kirchlichen Zustände im 14. Jahrhundert werden am Beispiel des Erzbischofs Walram von Köln deutlich. Um das Jahr 1315, als zwölfjähriger Knabe, hatte er bereits eine Kölner Domkanonikatspfründe erhalten, noch bevor ihm die Tonsur erteilt worden war. In seinem 23. Lebensjahre erhielt er dazu die Propstei der Maastrichter Stiftskirche S. Servatii, eine Sinekure, sowie die Thesaurarie der Kölner Domkirche, obschon er damals für beide Würden noch nicht das kanonische Alter hatte. Nachdem er dieses erreicht, verlieh der Papst ihm noch die Propstei der Lütticher Domkirche, eine Kuratdignität, samt einer dortigen Domkanonikatspfründe und gestattete ihm den Fortbesitz der Maastrichter Propstei. Weil er aber unterlassen hatte, wegen der beiden erstgenannten Dignitäten den vorgeschriebenen kanonischen Dispens wegen mangelnden Alters einzuholen, war er der kirchlichen Strafe der Infamie und der Unfähigkeit zum Erwerb und Besitz kirchlicher Pfründen verfallen. Doch die päpstliche Lossprechung von diesen Kirchenstrafen und kanonische Wiedereinsetzung in die Kirchenpfründen wurde ihm unterm 30. September 1330 zuteil.

Zugleich schrieb ihm der Papst vor, bis zum nächsten Osterfest (1331) die für die Lütticher Dompropstei kanonisch erforderliche Subdiakonatsweihe und dann binnen dreier Jahre die dafür ebenfalls erforderliche Diakonats- und Priesterweihen sich erteilen zu lassen. Walram versäumte die erste Pflicht und erfüllte auch die Residenzpflicht nicht. Deshalb verfiel er neuerdings den vorgenannten Kirchenstrafen. Doch erhielt er am Ostermontag 1331 die päpstliche Lossprechung und zugleich die Erlaubnis, den Empfang der Diakonats- und Priesterweihe noch drei Jahre lang aufzuschieben. In der Zwischenzeit hatte Walram am 21. Oktober 1328 Titel und Vorrechte eines päpstlichen Kaplans erhalten.

Diese, wenigstens nach heutigen Begriffen, nicht ganz normale Lebensgeschichte war aber noch lange nicht zu Ende. Am 27. Januar 1332 wurde nämlich Walram zum Erzbischof von Köln ernannt. Da er aber das vom kanonischen Recht für einen Bischof erforderliche Alter noch nicht erreicht hatte, was dem Papste verschwiegen worden war, so war die Ernennungsurkunde ungültig und mußte durch eine neue gültige Ausfertigung, die das Datum des folgenden Tages trägt, ersetzt werden.

Der noch nicht dreißigjährige Erzbischof hatte erst die sogenannten niederen Weihen erhalten. Deshalb bekam er vom Papste die Erlaubnis, binnen dreier Jahre sich die drei höheren Weihen von einem beliebigen Bischof erteilen zu lassen.

Diese ganze abenteuerlich klingende, aber durchaus nicht vereinzelte Geschichte findet ihre Erklärung darin, daß Walram von seinem Bruder, dem Grafen Wilhelm von Jülich, dem Neffen des französischen Königs, protegiert worden war. Dieser hatte dem Papst als Entgeld für seine Bereitwilligkeit in der Ernennungsangelegenheit das eidliche Versprechen gegeben, dem päpstlichen Stuhle zeitlebens treu und ergeben zu bleiben und ein Widersacher Ludwigs des Bayern und anderer Gegner des Papsttums zu sein.

Außerdem war die Sache für Wilhelm auch nicht billig. Sie hatte nämlich 40000 Goldgulden gekostet, also etwa 1200000 Mark nach heutigem Geldwert!