Schwer fällt es auch ins Gewicht, daß die Aerzte Roms sehr verschiedenen sozialen Schichten angehörten, was natürlich nicht ohne Einfluß auf das Ausmaß der Durchschnittsbildung und auf die Standesethik bleiben konnte. Nicht bloß, daß sich unter den zahlreichen Griechen und Orientalen[13], welche als Aerzte in der Weltstadt ihr Glück machten, Abenteurer bedenklichster Sorte befanden, nicht bloß, daß Leute von geringem Bildungsgrade, ehemalige Handwerker, ihr vermeintliches Talent entdeckten und ihr Gewerbe mit dem lockenden Berufe des Heilkünstlers vertauschten[14] — eine Menge von Aerzten entstammte dem Sklavenstande (servi medici und liberti medici)[15]. Viele derselben eigneten sich aber gewiß auch ihrer ganzen Ausbildung nach eher zu Heilgehilfen als zu Vertretern echten Arzttums. Die, wie bei vielen anderen Berufen, auch bei den Aerzten der Kaiserzeit bestehenden Genossenschaftsverbände, die „Collegia medicorum”, scheinen für die Hebung des Standes wenig geleistet zu haben[16].

Eine Remedur erfuhr die schädliche Gleichstellung des wirklichen Arztes mit dem Pfuscher erst allmählich in dem Maße, als die Verleihung besonderer staatlicher Vorrechte und namentlich die Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste die Handhabe dazu bot, die minderwertigen Elemente gebührend zurückzuweisen. Die üblen Erfahrungen, die man hie und da zweifellos machte, spiegeln sich in den Gesetzesbestimmungen der späteren Kaiserzeit deutlich ab. Nachdem Julius Cäsar allen Aerzten das Bürgerrecht erteilt hatte, und dieselben durch die Verfügungen des Augustus, Vespasian, Trajan, namentlich aber durch die Gunst Hadrians, schließlich die volle Immunität (Befreiung von Abgaben, von der Uebernahme gewisser Aemter etc.) erlangt hatten, erfolgte schon unter Antoninus Pius eine bedeutsame Einschränkung der Vorrechte. Dieser Kaiser verfügte nämlich, daß die Immunität in vollem Umfange nur einer bestimmten Zahl von Aerzten zukommen solle, so zwar, daß in jeder Stadt, je nach ihrer Größe, nur fünf, sieben, höchstens zehn das Vorrecht genießen durften, womit aber gewisse Verpflichtungen verbunden waren. Um dem wahren Verdienste den Weg zu bahnen, legte dann Alexander Severus das Recht der Immunitätsverleihung in die Hand der stimmberechtigten Bürger und Grundbesitzer, „ut certi de probitate morum et peritia artis eligant ipsi, quibus se liberosque in aegritudine corporum committant”, und wenn er in der Sorge um den Unterricht Aerzten Besoldungen für den unentgeltlichen Unterricht armer, freigeborener Jünglinge aussetzte, so sind unter den „medici” sicher nur jene zu verstehen, welche ihr Anrecht schon durch geleistete Dienste (hauptsächlich wohl im öffentlichen Sanitätswesen) erwiesen hatten. Einen Lichtpunkt in der Zeit des erstarkten Aberglaubens bildet es auch, daß, dank dem aufgeklärten Ulpian, die Zauberärzte und Dämonenbeschwörer im Gegensatz zur Volksmeinung wenigstens von der Gesetzgebung nicht als wirkliche Aerzte betrachtet und daher von der „extraordinaria cognitio” (Vergünstigung, die Honorarklagen vor den Praeses provinciae zu bringen) ausgeschlossen wurden. Unter den Berechtigten sind die Aerzte mit Einschluß der Spezialisten und die Hebammen aufgezählt, dann aber heißt es: „Nec tamen si incantavit, si imprecatus est, si, ut vulgari verbo impostorum utar, exorcizavit. Non sunt ista medicinae genera, tametsi sint, qui hos sibi profuisse cum praedicatione affirment.” — Die bei den Griechen schon von alters her bestehende Institution der Gemeindeärzte[17] bürgerte sich auch im römischen Reiche ein, und jedenfalls seit dem 2. Jahrhundert besaßen wohl die meisten Städte besoldete Aerzte, welche die ärmeren Bürger unentgeltlich oder gegen geringes Honorar behandelten; seit der Zeit Valentinians I., durch welchen das Gemeindearztwesen fester gestaltet wurde, führen sie in den Gesetzesvorschriften den Titel „Archiatri populares” — im Gegensatze zu den Hofärzten, den „Archiatri palatini”[18]. Außer den Stadtärzten gab es noch eine ganze Reihe von Aerzten, welche in öffentlichen Diensten standen, so die medici ludi gladiatorii, welche die Gesundheit der Gladiatoren und ihr diätetisches Regime zu überwachen hatten, die medici ludi bestiarii, welche bei den Tierkämpfen anwesend waren und für die Verwundeten Sorge trugen, die Aerzte für das Personal des summum choragium (d. h. für die bei den dramatischen Schauspielen Beschäftigten ═ Theaterärzte), für das Personal der öffentlichen Gärten, der Bibliotheken (medici a bibliothecis) u. a. Außerdem waren bei den meisten Berufsgenossenschaften, den Kollegien, besoldete Vereinsärzte angestellt, ebenso hatten die Vestallinnen eigene Aerzte. Seit Augustus wurde auch das Heer mit Aerzten versehen und zwar jede Truppengattung. Die Aerzte der Legionen und der prätorischen Kohorten mußten römische Bürger sein, während bei den „Cohortae vigiles” (Polizeiwache) und den Hilfstruppen auch liberti oder peregrini angestellt sein konnten. Die Militärärzte[19] besaßen den Rang von Unteroffizieren. Die verwundeten und kranken Soldaten wurden in Zelten und Lazaretten (Valetudinaria) behandelt.

Was die Honorarverhältnisse anlangt, so herrschten im einzelnen die größten Unterschiede, je nach dem Ruf, welchen der Arzt genoß, je nach der sozialen Schichte, in der er wirkte. Während zahlreiche Aerzte, namentlich solche, die Armenpraxis übten, zeitlebens arm blieben, und der Durchschnittsarzt durch die große Konkurrenz zu sehr geringen Honorarforderungen gezwungen wurde (in der älteren Zeit betrug das Honorar für einen Besuch einen Nummus) — hören wir von einzelnen Glücklichen, die als Leibärzte, Konsiliarärzte oder Spezialisten unglaubliche Summen erwarben. Beispielsweise sei nur angeführt, daß die Leibärzte Quintus Stertinius und C. Stertinius Xenophon 30 Millionen Sesterzen hinterließen, oder daß der Legat Manilius Cornutus für die Behandlung eines Hautleidens 200000 Sesterzen bezahlte.

Die große Konkurrenz im Verein mit der geringen Verantwortlichkeit des Berufes züchtete begreiflicherweise eine Scharlatanerie, der sich selbst die ehrenwertesten Mitglieder des Standes im Kampfe ums Dasein nicht gänzlich zu entziehen vermochten, und wir sehen in jenen Zeiten alle Formen der Reklame vertreten, von der theatralischen Ausführung der Operationen vor einer Menge von Zuschauern und der Abhaltung populärer Vorträge herab bis zur marktschreierischen Anpreisung von Heilmitteln (namentlich Geheimmitteln)[20], ja bis zum Hereinrufen der Patienten in die ärztlichen Buden; gerade die Unwissendsten staffierten ihre Lokale am glänzendsten aus (mit elfenbeinernen Büchsen, silbernen Schröpfköpfen, Messern mit vergoldeten Griffen), um sich einen möglichst großen Nimbus zu geben. Der Unfug, bei den unbedeutendsten Fällen wichtig zu tun, sofort beim Eintritt ins Krankenzimmer eine überflüssige Geschäftigkeit zu entfalten, die Kollegen herabzusetzen, um das eigene Wissen vor dem Publikum in das hellste Licht zu setzen, war sehr verbreitet, und manche Aerzte erniedrigten den ganzen Stand durch Streitigkeiten unter sich, durch rohes Benehmen oder aber durch sklavische Kriecherei und schmähliches Entgegenkommen für jede Laune der (reichen) Kranken.

Der Niedergang des ärztlichen Standes weckte den Spott der Satiriker und die Verachtung gelehrter Nichtärzte[21], ja aus seiner Mitte selbst erhoben sich schwere Anklagen[22], und wenn auch gewiß manches übertrieben oder zu sehr generalisiert ist, wenn sich auch vieles durch die Sitten der entarteten Zeitepoche entschuldigen läßt — das Uebel saß tief, entwurzelte das Vertrauen zur Berufsmedizin und förderte das Emporkommen der Volksmedizin, wie die Folgezeit lehrt.

Es verdient besondere Beachtung, daß der Niedergang der wissenschaftlichen Medizin gerade in jener Epoche eintrat, in der das Interesse der Laien für die Heilkunde den Kulminationspunkt erreichte, und die regste Anteilnahme an medizinischen Fragen in allen Schichten der Gesellschaft zu finden war.

Kenntnis der Heilkunde verlangte schon Varro von den Gebildeten. Gellius (vgl. Bd. I, S. 310) sagt, daß es nicht bloß für den Arzt, sondern für jeden selbständigen Menschen, der eine gute Erziehung genossen habe, eine Schande sei, wenn er nicht über die Dinge, die den menschlichen Körper betreffen, Bescheid wisse und die Mittel kenne, welche zur Erhaltung der Gesundheit dienen. Nach Plutarch solle jeder seinen Puls kennen und jeder müsse wissen, was ihm schädlich oder nützlich sei. Athenaios empfahl geradezu, die Medizin zum Gegenstand des allgemeinen Unterrichts zu machen, da in jedem Berufe eine Kenntnis der Heilkunde nötig wäre und jeder Mensch auch Arzt sein müßte.

Begreiflicherweise kam das Interesse der Laien vorzugsweise in der Medikamentensucht zum Ausdruck. Diese beförderte den Empirismus aufs kräftigste, denn die Aerzte, buhlend um die Gunst der Reichen, warfen nur allzubald die hippokratischen Grundsätze über Bord. Während Pathologie und Diagnostik immer mehr vernachlässigt wurden, richtete man auf die Bezugsquelle, die komplizierte Komposition, die gefällige Ausstattung der Arzneien das Hauptaugenmerk, und die Rezeptbücher erlangten die hervorragendste Stelle in der ärztlichen Literatur. Nicht der wirkliche medizinische Wert, sondern die fremdländische Herkunft, die Kostspieligkeit, die Seltenheit gab den Ausschlag für den Rang, welchen das Heilmittel im Heilschatze einnahm. Gegen eine solche Art von medizinischer Praxis, welche nur dem Luxus der Reichen angemessen war, erhob sich natürlich alsbald das Streben, einfache leicht zu beschaffende Hausmittel einzuführen, und in dem Verhältnis, als das Vertrauen zur offiziellen Medizin sank, gelangte die lang zurückgedrängte Volksmedizin nach und nach auch in den höheren Schichten zu erneutem Ansehen.

So wie sich damals die verschiedenartigsten Religionsvorstellungen der gräko-italischen und orientalischen Kultur zu einem Ganzen mengten, erwuchs auch die Volksmedizin zu einem synkretistischen Gemisch der einheimischen und der viel zahlreicheren Heilgebräuche des Ostens, welche in überquellender Fülle durch Sklaven, Soldaten, Handwerker, Kaufleute, Quacksalber überall hin verbreitet wurden und zum großen Teile aus der uralten babylonisch-ägyptischen Priestermedizin herstammten. Eine literarische Sammelstätte fand die bunt zusammengesetzte Volksmedizin zuerst in der „Naturgeschichte” des älteren Plinius, jenes grimmigen Aerztefeindes, welcher den mit Aberglauben dicht durchsetzten Empirismus geradezu als eine notwendige Ergänzung der oft versagenden „medicina clinice” betrachtete und diese Anschauung umso siegesgewisser aussprechen durfte, als das Wesen der wissenschaftlichen Heilkunde in Rom stets etwas Fremdartiges, Unverstandenes geblieben war und wie etwas Divinatorisches angestaunt wurde.

Von verhängnisvoller Bedeutung aber wurde es, daß sogar ärztliche Autoren dem volksmedizinischen Aberglauben in der Fachliteratur einen ungebührlich großen Platz einräumten und ihn dadurch mit ihrer wissenschaftlichen Autorität deckten, wie schon Scribonius Largus, welcher in seinem Rezeptbuche manche abenteuerliche Volksmittel ernsthaft anriet, oder Archigenes, der bei gewissen Krankheiten die Anwendung von Amuletten empfahl[23]. Was der freigesinnte Geist des hippokratischen Zeitalters für immer ausgejätet zu haben schien, das Unkraut des medizinischen Mystizismus, schoß wieder mächtig empor und begann das edle Saatgut der Aufklärung zu überwuchern, da die in der Kaiserzeit besonders blühende Schule der Empiriker jedwedem angeblichen Heilmittel kritiklos Eingang gewährte[24].