Ueber Harnschau handeln Schriften des Afilacius, Joh. Platearius Archimathaeus, Maurus, Urso, des Gilles de Corbeil, außerdem finden sich in der Coll. Salern. mehrere anonyme Abhandlungen über den Gegenstand.

Die Uroskopie der Salernitaner beruhte auf den Schriften des Theophilos und namentlich des Isaac Judaeus. Die Voraussetzung derselben bildete die Annahme, daß der Harn eine Kolatur des (in der Leber gebildeten) Blutes und der übrigen (in der Leber dem Kochungsprozesse der 2. Digestion unterworfenen) Kardinalsäfte sei. Demgemäß glaubte man aus dem Harn nicht nur auf den Zustand der Harnwerkzeuge und Harnwege, sondern auf den Kochungsprozeß in der Leber, auf die Beschaffenheit des Blutes und der übrigen Humores, somit auf den Gesamtzustand schließen zu dürfen. Die Domäne der Harnschau bildeten alle, auf Säfteanomalien basierenden oder wenigstens mit solchen irgendwie zusammenhängenden Krankheiten, also der größte Teil der Pathologie. Während der Puls vorzugsweise prognostischen Aufschluß gab — seine Qualität ist durch das Herz, den Sitz der spiritus vitales, bedingt —, sollte der Harn die spezielle Diagnose ermöglichen. Beide Methoden, Pulsuntersuchung und Harnschau, ergänzten einander. Archimathaeus sagt ausdrücklich: Et si pulsus mutatio ipsum egrotare significet, genus tamen egritudinis urina melius declarat (Coll. Sal. V, 333), ebenso meint Maurus: notandum est, quod licet urina vitii vel vigoris omnium membrorum corporis conjectualiter quodummodo sit declarativa, principaliter tamen vitii vel vigoris epatis et viarum urinalium est significativa (Coll. Sal. III, 5). Bei der Harnschau wurde, abgesehen von den individuellen Umständen (vgl. die Verse des Gilles de Corbeil, S. 309), auf die Farbe (color), die Dichte (substantia), die Menge (quantitas), die Niederschläge (contentum) geachtet. Darin spiegelt sich gemäß den Prinzipien der Uroskopie der gesamte Kochungsprozeß, die Prävalenz einer oder der anderen Elementarqualität, bezw. Kardinalflüssigkeit wider. Besonders waren hierfür die Farben — von denen in der Regel 19-20, vgl. S. 304 und 309, unterschieden wurden — maßgebend. Die Beschaffenheit der Contenta (Nubecula, Enaeorema, Hypostasis etc.), von denen die Autoren eine große Zahl von Arten subtil beschreiben, wies auf den Rückstand beim Kochungsprozeß der Säfte in den Geweben (3. Digestion). Man ging soweit, die Stellen im Harnglas (Urinal), wo ein Niederschlag auftrat, mit den Körperregionen in Korrespondenz zu setzen (vgl. S. 304).

Die spezielle Pathologie kennzeichnet sich durch schlichte, naturgetreue Schilderung der Krankheiten und entbehrt auch nicht der selbständigen Beobachtungen, namentlich verdient die Beschreibung der Wechselfieber, der Geistesstörungen (im Anschluß an die Methodiker), der Lungenentzündung und Phthise, sowie mancher Haut- und Geschlechtsaffektionen (Lepra, Morphaea, Impetigo, Scabies, Tinea, „malum mortuum qui Lupus vocatur” etc., Geschwüre an den Genitalorganen) hervorgehoben zu werden.

Hinsichtlich der Chirurgie und Geburtshilfe, der Augen-, Ohren- und Zahnheilkunde vgl. S. 286, 298, 307. Unter dem Namen eines Zacharias läuft eine kurze Schrift über Diagnostik und Behandlung der Augenkrankheiten (ed. P. Pansier, Collectio ophthalmologica veter. auctor. Fasc. V, Paris 1907), tractatus de passionibus oculorum qui vocatur sisilacera id est secreta secretorum in 3 Büchern, deren letztes zahlreiche Rezepte enthält. Der Verfasser, welcher vermutlich in Salerno den ersten Unterricht genossen hatte, weilte angeblich am Hofe des Kaisers Emanuel Comnenus (1143-1180) in Byzanz und war dort mehrere Jahre hindurch Schüler des erfahrenen Arztes Theophilus, später trat er selbst als Lehrer auf. Kulturhistorisch interessant sind die Ratschläge, welche er zur Täuschung der Kranken angibt. Si vis sophisticare infirmum et adstantes, dicas quod illud tale (das herausgeschnittene Hagelkorn) est vermis qui destruebat oculum patientis. ... Hoc valet ad deceptionem faciendam, ut videaris quasi ab oculis pannum auferre: accipe semen centrumgalli et dimitte parum, postea auferas eum quasi pannum.

Ebenfalls nur in ganz losem Zusammenhang mit der Schule von Salerno steht Benevenutus Grapheus, der berühmteste Augenarzt im Mittelalter. Er stammte aus Jerusalem[38], machte sich mit der arabischen Heilkunde vertraut und studierte in Salerno unter Nicolaus Praepositus. Auf seinen Wanderungen durch Italien und Südfrankreich (als reisender Starstecher) übte er auch Lehrtätigkeit aus, wobei er allenthalben, in Salerno ebenso wie in Montpellier, dieselben demonstrativen Vorträge (gewiß gegen hohes Honorar) hielt[39]. Aus diesen wuchs seine Practica oculorum (ars probatissima oculorum) hervor, ein Werk, das in zahlreichen Handschriften verbreitet, frühzeitig übersetzt wurde (ins Französische, Provenzalische, Englische) und jahrhundertelang großes Ansehen genoß (ed. Berger u. Auracher des B. G. Practica oculorum, Heft 1, München 1884, Heft 2, München 1886). G. Albertotti, Benvenuti Grassi Hierosolomitani de oculis eorumque egritudinibus et curis, Incunabulo Ferrarese etc., Pavia 1897; Derselbe, I codici Riccardiano Parigino ed Ashburnhamiano dell' opera oftalm. di Benvenuto, Modena 1897; Derselbe, I codici Napoletani, Vaticani e Boncampagni dell'opera oft. di Benvenuto, Modena 1901; Derselbe, I codici di Napoli e del Vaticano e il codice Boncampagni ora Albertotti riguardanti la opera di Benvenuto etc., Modena 1903; Derselbe, Il libro delle affezioni oculari di Jacopo Palmerio da Cingoli (ganz eng an B. angelehnter Text). — Le compendil pour la doleur et maladie des yeuls qui a esté ordonné par Bienvenu Graffe. Ed. franç. d'après le manuscrit de la Bibl. Nationale de Paris (XV siècle) par le Dr. P. Pansier et Ch. Laborde. Suivi de la version provençale d'après le manuscrit de Bâle (XIII siècle), editée par H. Teuilîé, Paris 1901. Laborde, Un oculiste du XII siècle, Bienvenu de Jerusalem, le manuscrit de la bibl. de Metz, Thèse de Paris 1901. Die verschiedenen Texte zeigen nicht unbedeutende Abweichungen. Die Practica oculorum, welche den arabischen Einfluß überall verrät, aber nicht wenige eigene Erfahrungen oder selbständige Bemerkungen des von Selbstlob triefenden Verfassers enthält, zerfällt in 3 Bücher. Das erste Buch betrifft, abgesehen von einer Augenanatomie, die verschiedenen Arten des Stars (Linsentrübung, Amblyopie und Amaurose); das zweite die aus den vier Feuchtigkeiten entstehenden Krankheiten des Auges (Blut: Ophthalmie; Schleim: Tränenträufeln, Haarkrankheit, Pannus, Trachom; gelbe Galle: Verdunkelung der Augen, Nebel in der Hornhaut; schwarze Galle: Mückensehen, Protrusio bulbi, Flügelfell). Das dritte Buch behandelt das Hagelkorn, Ectropium, Verletzungen des Auges, Verstopfung der Sehnerven (Erblindung mit Aufhebung der Pupillenreaktion), Tränenfistel, Fremdkörper. Die Staroperation (Depression mit einer goldenen oder silbernen Nadel), die Trichiasisoperation, die Trachombehandlung (Abschaben) u. a. finden ziemlich eingehende Darstellung; die Zahl der mitgeteilten Rezepte, von denen sich manche (Augenpulver, Augensalben) langanhaltender Beliebtheit erfreuten, ist sehr bedeutend; anerkennenswert ist es, daß Benevenutus das abergläubische Element fernhielt.

Die Therapie verlor zwar ihren Ausgangspunkt — Regelung der Lebensweise und Ernährung des Kranken — nie gänzlich aus den Augen, aber infolge äußerer Einflüsse erweiterte sich die anfangs hygienisch-diätetische Behandlungsweise, welche höchstens „Digestiva”, leichte Abführmittel und Aderlässe heranzog, allmählich zu einer medikamentösen von ziemlicher Reichhaltigkeit; immerhin macht sich das lobenswerte Bestreben geltend, für die materiell weniger begünstigten Kranken durch heimische Ersatzmittel zu sorgen.

Was den Aderlaß anlangt, so gab es für denselben nicht wenige Indikationen, doch wurde auf Alter, Kräftezustand, Krankheitssitz, Krankheitsstadium, Jahreszeit u. a. sorgfältig Rücksicht genommen, für die Wahl der Vene waren bestimmte Regeln maßgebend, besonders bei den älteren Autoren herrscht die Bevorzugung der venaesectio e contrario (gemäß den Vorschriften der Methodiker) vor. Kleine Aderlässe (an der Salvatella) dienten prophylaktischen Zwecken.

Den Ansprüchen verwöhnter, reicher Patienten wurde durch die Pharmakopöe Rechnung getragen. Das krasseste Beispiel eines kostspieligen Medikaments bildet das „Diamargariton”, eine besonders aus Perlen bereitete Arznei (gegen Hysterie). Schon in Kophons ars medendi werden aber im Interesse der medicina pauperum einfache Mittel den teuren exotischen Drogen gegenübergestellt, und besonders tritt dieses rationelle Streben bei Salernus und Bernardus Provincialis hervor[40]. Anspielend auf die „Aurea alexandrina” heißt es (Coll. Sal. II, 422): „Cesset igitur amodo scolarium lacrimalis querimonia; cesset pauperum miserabilis inopia; cessent suspiria, gemitus et lacrimae. Prius non habebant scolares aurum unde auream compararent, modo habant auream et sine auro et meliorem aurea; prius non habebant medici sine speciebus alexandrinis, modo medentur tamen speciebus aegrorum communibus, minus caris, magis efficacibus.” Sehr scharf spricht sich an einigen Stellen auch Gilles de Corbeil gegen den eingerissenen Unfug aus.

Die Schule von Salerno räumte das lähmende Gefühl geistiger Inferiorität, das jahrhundertelang die Geschlechter bedrückt hatte, hinweg, sie erweckte Hoffnungen auf eine Zukunft wissenschaftlicher Tätigkeit, und durch nichts verrät sich der psychologische Effekt ihrer Leistungen so sehr als in der Tatsache, daß unter dem Eindruck derselben einsichtsvolle Normannenfürsten der Freizügigkeit des ärztlichen Pfuschertums endlich einen Hemmschuh setzten. Schon 1140 erließ Roger, König von Sizilien, unter Androhung schwerer Strafen die gesetzliche Bestimmung, daß fürderhin niemand die Praxis ausüben dürfe, der nicht von der staatlichen Behörde auf Grund nachgewiesener Kenntnisse die nötige Erlaubnis erwirkt habe.

Quisquis amodo mederi voluerit, officialibus nostris et judicibus se presentet, eorum discutiendus judicio: quod si sua temeritate praesumserit, carceri constringatur, bonis suis omnibus publicatis. Hoc enim prospectum est, ne in regno nostro subjecti periclitentur ex imperitia medicorum. (Hist. Diplomat. Friderici II ed. Huillard-Bréholles, Paris 1854, tom. IV, Pars I, Constitutiones Regni Siciliae, titulus LXIV.) Wahrscheinlich gaben die analogen arabischen Einrichtungen (vgl. S. 199) das Vorbild.