Die Causae et curae (ed. P. Kaiser, Lips. 1903) ═ liber compositae medicinae de aegritudinum causis, signis atque curis behandeln vorwiegend die Ursachen, Kennzeichen und Heilweise der Krankheiten vom humoralpathologischen Standpunkte. Unzweifelhaft haben Interpolationen von späterer Hand stattgefunden. Die Mittel sind zum größten Teile volkstümliche und dem Pflanzenreich entlehnt. Vgl. die fragment. Uebersetzung von P. Kaiser in Therap. Monatshefte 1902. Der Stoff ist ziemlich bunt angeordnet, wie nachfolgende Inhaltsangabe beweist: Bedeutung des Mondes, Zeit der Zeugung, Wasser, Empfängnis, Krankheiten, Nebel, Schöpfung Adams, Elemente, nochmals Empfängnis, Milch, fleischliche Lust, Temperamente, Monatsfluß, Schlaf, nächtliche Befleckung, Atmen, Uebermaß des Schlafes, körperliche Bewegung, sanguinische, phlegmatische, cholerische, melancholische Weiber, Haare, Kopfschmerz, Zahnschmerz, Milzschmerz, Magen und schlechte Verdauung, Podagra, Schlummern, Durst nach dem Schlaf, Lähmung, Fieber, Essen, Trinken, Jahreszeiten und Mahlzeiten, Aderlaß, Schröpfen, Speichelauswurf und Schnauben, Nasenbluten, Schnupfen, Reinigungstränke, Diät, Blattern, Geschwulst, Geschwüre, Aussatz, Haarschwund, Kopfschmerz, Verrücktheit, Migräne, Kopfschmerz durch Magendunst, Kopfschmerz von Schleim, Lungenübel, nochmals Verrücktheit, Augenleiden, Gehörleiden, Zahnschmerz, Herzleiden, Lungenleiden, Leberverhärtung, Milzleiden, Magenleiden, Zerreißung des Siphac (Bauchfells), Nierenschmerzen, Seitenstechen, Geschwulst des männlichen Gliedes, Harnzwang, Impotenz, Unfruchtbarkeit, Podagra, Fisteln, Geschwüre, Eiterungen, Schlaflosigkeit, Ausbleiben der Menstruation, übermäßige Menstruation, schwere Geburt, Beförderung des Stuhlganges und Auswurfes, Nasenbluten, Schnupfen, Heiltränke, Ueppigkeit, Gedächtnisschwäche, Schlucken, Vergiftung, Krampf, Zorn und Schwermut, Augenverdunkelung, unmäßiges Lachen, Trunkenheit, Durchfall, Blutfluß aus dem Mastdarm, Blutspeien, Hämorrhoiden, Rose (?), Krebs, Skabies, Gelbsucht, Kolik, Pulsschlag, Bäder. Auch in dieser Schrift fallen viele deutsche Bezeichnungen auf, z. B. crampho ═ spasmus, freislicha ═ erysipelas, gelewesucht ═ Icterus.
Solche freiere literarische Gestaltungen bildeten nur ein Teilstück jener regsamen Kopistentätigkeit, welche fortdauernd die Kloster- und Stiftsbibliotheken bereicherte.
Als Beispiele des Mönchfleißes seien hier zwei Handschriften angeführt, welche wegen ihrer illustrativen Beigaben höchst bemerkenswert sind: die Kopenhagener Moschion-Handschrift aus dem 12. Jahrhundert mit ihren 15 kolorierten Federzeichnungen von Fötuslagen (vgl. Weindler, Geschichte der gynäkologisch-anatomischen Abbildung, Dresden 1908) und ein im Jahre 1154 im Kloster Prüfling (bei Regensburg) geschriebener, anatomischer Traktat (im Cod. Monac. lat. 13002), mit 5 den Lauf der Arterien und Venen, den Knochenbau, das Muskel- und Nervensystem darstellenden Zeichnungen (vgl. Sudhoff, Tradition und Naturbeobachtung, Lpz. 1907).
Wie sehr die geistlichen Bibliotheken in ihrem medizinischen Bücherschatz mit dem Fortschritt der Zeit Schritt hielten, beweist z. B. das Testament des Bischofs Bruno, welcher der Dombibliothek von Hildesheim (um 1161) folgende Bücher vermachte: „quinque libros phisice artis et pantegni .... antidotarium sarrocinicum et librum febrium et librum urinarum in uno volumine; antidotarium Constantini et librum graduum et librum cirurgie et librum cerebri et partem herbarii et librum melancolie in uno volumine, librum aureum et librum lepre et universales dietas et tegni galienis in uno volumine, librum stomachi et librum oculorum in uno volumine, particulares dietas, glosas duplices in ysagogas Joannicii et glosas in aphorismos et in librum prognosticorum et in librum urinarum et in librum pulsuum”
(Janicke, Urkundenbuch des Hochstiftes Hildesheim und seiner Bischöfe, Lpz. 1896 I, Nr. 324).
In der Praxis aber hatte die Klerikermedizin ihren Höhepunkt bereits überschritten, wenn auch der Klerikerarzt noch lange nicht aus dem abendländischen Kulturleben schwindet. Den Wechsel der Szene bereitete nicht bloß das Emporkommen des bürgerlichen Laienstandes, sondern auch das öfters wiederholte Verbot der Kirche vor, welches — allerdings vorerst ohne durchgreifenden Erfolg — der regulierten Geistlichkeit und den Mönchen den (erwerbsmäßigen) Betrieb der Heilkunde aus naheliegenden Gründen untersagte, ja sogar das Studium derselben einzuschränken suchte.
Namentlich unter dem Papste Innozenz II. wurden Konzilsbeschlüsse (Konzil von Clermont 1130, von Rheims 1131, Lateranisches Konzil 1139) gegen die ärztliche (und advokatorische) Praxis der Geistlichen erlassen. In der Verordnung vom Jahre 1130 heißt es: Prava autem consuetudo, prout accepimus et detestabilis increvit, quoniam monachi et regulares canonici post susceptum habitum et professionem factam, spreta beatorum Benedicti et Augustini regula, leges temporales et medicinam gratia lucri addiscunt ... Ipsi quoque canonici et monachi, neglecta animarum cura ordinis sui propositum nullatenus attendentes, pro detestanda pecunia sanitatem pollicentes, humanorum curatores se faciunt corporum. Cumque impudicus oculus impudici cordis sit nuntius, illa etiam, de quibus loqui erubescit honestas, non debet religio pertractare. Ut ergo ordo monasticus et canonicus deo placens in sancto proposito inviolabilis conservetur, ne hoc ulterius praesumatur, auctoritate apostolica interdicimus. Episcopi autem, abbates et priores, tantae enormitati consentientes et non corrigentes, propriis honoribus spolientur. — Auf dem Konzil von Tours 1163 unter dem Papst Alexander III. wurde verordnet: Ne sub occasione scientiae, spirituales viri mundanis rursum actionibus involvantur et in interioribus eo ipso deficiant, ex quo se aliis putant in exterioribus providere, de praesentis concilii assensu huic malo obviantes, statuimus, ut nullus omnino post votum religionis, post factam in aliquo religioso loco professionem ad physicam legesve mundanas legendas permittatur ire. In demselben Sinne sprachen sich die Konzilsbeschlüsse von Montpellier (1162 und 1195) aus: Sub omni severitate Ecclesiasticae disciplinae, ne quis Monachus vel Canonicus regularis aut alius Religiosus ad seculares Leges vel Physicam legendas accedat. Diese kirchlichen Verbote richteten sich also insbesondere gegen den allmählich eingerissenen Unfug, daß Priester und Mönche zuweilen ihre eigentlichen Obliegenheiten zugunsten einer einträglichen Praxis vernachlässigten[52] und die Würde ihres Standes durch die drohende Gefahr übler Nachrede beeinträchtigten[53]; ferner gegen den Mißbrauch, daß nicht wenige nur die Vorrechte der Kleriker anstrebten, um unter günstigen Bedingungen einem weltlichen Berufe leben zu können. Die Verbote richteten sich aber weitergehend selbst gegen das medizinische Studium[54] und die medizinische Lehrtätigkeit der Priester, wobei die im 12. Jahrhundert von den Cluniacensern und Cisterciensern[55] ausgehende strengere asketische Richtung von Einfluß gewesen sein dürfte[56]. Es ist aber festzuhalten, daß die Verbote in ihrer vollen Strenge nur für die Mönche und die regulierte Geistlichkeit gültig waren, und daß sich die Begriffe Priester und Kleriker keineswegs deckten.
Immerhin war das Interesse für die Heilkunde[57] und das Vertrauen, welches in altgewohnter Weise vom Volke den Geistlichen auch in ärztlichen Dingen entgegengebracht wurde, viel zu mächtig, als daß die Konzilsbeschlüsse ihrem Wortlaut nach in kurzer Zeit hätten durchgeführt werden können — namentlich in jenen Ländern, wo es an Bedingungen für die Heranbildung tüchtiger Laienpraktiker noch fehlte. Gerade die wiederholte und noch in viel späterer Zeit erfolgte Erneuerung der kirchlichen Verbote beweist, wie wenig dieselben fruchteten. Während des 12. Jahrhunderts finden sich noch immer in nicht geringer Zahl angesehene Vertreter der ärztlichen Kunst unter den Benediktinern (z. B. im Kloster Tegernsee in Oberbayern), geistliche Leibärzte und manche wegen ihrer medizinischen Leistungen gerühmte hohe Würdenträger der Kirche.
Das ärztliche Milieu rekrutierte sich im allgemeinen aus besseren Elementen, soweit die Einflüsse der berühmten Schule von Salerno und Montpellier reichten. Nur allzubald wußten aber auch Scharlatane die Schallkraft des Namens dieser Lehranstalten für ihre betrügerischen Zwecke auszunützen, indem sie bloß vorgaben, dort ihr Wissen erworben zu haben. Neben der Minderzahl gebildeter Aerzte trieben rohe Empiriker, männliche und weibliche Pfuscher[58] ihr Wesen, und im Volke wurzelte unerschütterlich, stärker als alles andere, der Glaube an medizinische Mirakel[59].
Daß übrigens schon gegen Ende dieser Epoche zum Schaden der medizinischen Ausbildung eine gewisse Leichtfertigkeit in der Schule von Salerno Platz griff, indem „bartlose unreife Knaben” die Würde des Arztes erhielten und sogar als Lehrer auftreten durften, bezeugt Gilles de Corbeil, vgl. S. 311.