[51] Derselbe machte übrigens mehrere Reisen ins Ausland (darunter England, Frankreich, Italien, Spanien). Die von ihm berichteten Kuren bestanden in der Behandlung durch Aderlaß, Brennen und Operationen. Unter letzteren ist auch der Steinschnitt beschrieben nach dem sog. Celsusschen Verfahren, das der Isländer gewiß in der Fremde kennen gelernt hatte.

[52] Bemerkenswert ist es, daß im altschwedischen Landschaftsgesetze (Södermannalagen, Uplandslagen) definiert wird, welche Personen als legitime Aerzte anzusehen sind: „Wenn ein Mann einem anderen Wunden zufügt, soll er ihm drei gesetzmäßige Aerzte anbieten, von welchen er den einen, den er wünscht, wählen kann. Gesetzmäßiger Arzt heißt derselbe, der eine mit Eisen gehauene Wunde, einen Beinbruch, eine durchdringende Wunde, das Abhauen eines Gliedes, eine durchgestochene Wunde mit zwei Oeffnungen geheilt hat”. Von ärztlichem Honorar (Naturalien), von der Berechtigung der Barbiere zur Ausübung des Aderlasses, von Badestuben handeln schon früh gesetzliche Bestimmungen der Schweden und Norweger.

[53] Außer den medizinischen Handbüchern handeln in spezialistischer Weise eigene Traktate über die Untersuchung des Harns und der Exkrete (de egestione).

[54] Wie aus alten bildlichen Darstellungen erhellt, war das kelchartige Harnglas, das „Urinal”, geradezu das Emblem der ärztlichen Kunst im Mittelalter, und wiewohl die medizinischen Autoritäten davor warnten, stützten die Praktiker ihre Diagnose und Behandlung oft ganz einseitig allein auf die Harnschau. Die ärztliche Konsultation bestand nicht selten nur darin, daß das „Wasser” des Patienten durch einen Boten zur Besichtigung überbracht wurde. Die Unsicherheit der Methode eröffnete begreiflicherweise der Scharlatanerie, ja den plumpsten Betrügereien Tür und Tor; lügenhafte Harnpropheten erweckten und verstärkten beim Volke stets aufs neue den Glauben, daß der Kundige aus dem Harn alles ersehen könne. Mancher tüchtige, aufgeklärte Arzt mag, gegen seine eigene Ueberzeugung, nur unter dem Drucke der schwindelhaften Konkurrenz, den Schwächen des Publikums entgegengekommen sein. Insbesondere in Deutschland war der Glaube an die Harnschau tief eingewurzelt, so daß „kluge” Praktiker (z. B. in Frankfurt) ein Harnglas als Aushängeschild gebrauchten.

[55] Vgl. zu dem folgenden die Grundprinzipien der galenischen Therapie, auf welche (durch das Medium der arabischen) die gesamte spätmittelalterliche Behandlungsweise zurückzuführen ist.

[56] Diese Vorschriften bezogen sich — unter Vermeidung einer allzu brüsken Aenderung der bisherigen Lebensweise — auf den Aufenthaltsort (Lüftung, Temperatur, Räucherung des Krankenzimmers — Klimawechsel), die Bettruhe oder die Leibestätigkeit des Patienten, die Wahl und Zubereitungsweise seiner Nahrung, die psychische Beeinflussung u. s. w. Wie pedantisch genau — im Geiste der Qualitäten- und Säftelehre — namentlich die Krankenküche geregelt wurde, ersieht man aus den meisten Konsilien.

[57] Anweisungen zur Arzneibereitung waren schon deshalb nötig, weil nur in den größeren Städten Apotheken bestanden und somit die Bereitung der Heilmittel häufig noch von den Aerzten selbst vorgenommen werden mußte.

[58] Vgl. S. 370. Die Aerzte schrieben noch keine Rezepte, sondern gaben die einzelnen Bestandteile ihrer Arzneiverordnungen dem Apotheker mündlich an; dem Kranken reichten sie selbst die Arzneien in Bechern aus Zinn oder Silber, die nach dem Gebrauch in die Apotheke zurückgestellt wurden.

[59] Auch Latwergen und Pillen. Den Syrupen wurde gemäß den arabischen Doktrinen die Wirkung zugeschrieben, daß sie die „Kochung” der Säfte befördern.

[60] Auch in Form von Suppositorien und Klysmen.