[71] Freilich hatten in Wien die Baccalarien und Scholaren bereits 1435 vorgeschlagen, jährlich eine Anatomie zu veranstalten, aber nach der ersten 1404 stattgefundenen sind weitere nur für die Jahre 1418, 1444, 1452, 1455, 1459, 1493, 1498 bestimmt nachweisbar; eine im Jahre 1441 und 1491 beabsichtigte Anatomie mußte entfallen, weil das zur Sektion bestimmte justifizierte „subjectum” wieder zu sich kam. Aus den Akten ergibt sich, wie umständlich die Vorverhandlungen waren, welche die medizinische Fakultät mit dem Scharfrichter pflegen mußte, wie dieselben insgeheim betrieben wurden, wie man unter den in Betracht kommenden Delinquenten eine Auswahl traf, als ob es sich um Schlachtvieh gehandelt hätte. — Viele Aerzte mögen die Schule verlassen haben, ohne die inneren Teile des Menschen aus eigener Anschauung kennen gelernt zu haben.

[72] Nach den Statuten von Bologna vom Jahre 1405 hatten bloß die im 3. Studienjahre stehenden Mediziner darauf Anspruch, der „Anatomie” beiwohnen zu dürfen, und auch von diesen sollten bloß 20 bei der Sektion einer männlichen, und 30 bei der Sektion einer weiblichen Leiche zugelassen werden, später gestattete man überall schon denen, welche das 1. Jahr zurückgelegt hatten, ja sogar den Erstjährigen den Zutritt.

[73] Studenten und Zuschauer mußten die beträchtlichen Auslagen für Instrumente, für Erwerbung, Transport, Herrichtung und Bestattung der Leiche u. s. w. bestreiten.

[74] Mondino und Guy de Chauliac deuten allerdings an, daß Muskeln, Knorpel, Gelenke, Bänder, Nerven, Gefäße u. a. an lange gewässerten, gekochten oder an der Sonne gedörrten Leichen studiert werden können, doch kam diese Methode der Schulanatomie kaum zugute.

[75] Der Professor ordinarius practicae oder theoricae erklärte den von einem Extraordinarius vorgelesenen Text, überließ aber die Durchführung der Sektion einem Chirurgen und den Hinweis auf das Erläuterte dem Demonstrator. Trotzdem in Italien die Wundärzte auf einer relativ hohen Stufe standen, genügten sie doch, wie der häufige Wechsel beweist, nur selten den Anforderungen. Außerhalb Italiens mag die Obduktion bisweilen eher eine Zerfleischung des Leichnams als eine kunstgerechte Zergliederung gewesen sein. Wie sah es erst mit den Demonstrationen der gelehrten Doktoren aus!

[76] Die Unfehlbarkeit Galens in der Anatomie ist von Nicolaus Florentinus vielleicht zuerst ausgesprochen worden.

[77] Dies gilt schon von den arabischen Aerzten, vgl. S. 166.

[78] Von den medizinischen Fakultäten wurde allgemein — wenigstens späterhin — bei der Zulassung zum Lizentiat sogar gefordert, daß der Kandidat unter fachmännischer Leitung fleißig Krankenbesuche gemacht habe, sei es in der Privatpraxis, sei es in Spitälern.

[79] Z. B. die Statuten von Wien, Köln, Ingolstadt. In Wien wollte die medizinische Fakultät 1455 die Krankenbesuche den Scholaren gänzlich verbieten, mußte sich aber auf Drängen derselben noch im gleichen Jahre zur Entscheidung herbeilassen, daß der Krankenbesuch allen denen gestattet werde, welche das 3. Studienjahr vollendet haben und sich zum regelmäßigen Besuch der Vorlesungen verpflichten.

[80] Miniaturen der lateinischen Galenos-Handschrift der Kgl. öffentlichen Bibliothek in Dresden, Db. 92-93 in phototypischer Reproduktion. Einleitung und Beschreibung von E. C. van Leersum und W. Martin, Leyden 1910. Die Amtstracht der Professoren der medizinischen Fakultät (des „Ordo gratiosus”) war durch die scharlachrote Farbe gekennzeichnet, sie bestand aus einem talarartigen Ober- und Unterkleid mit Hermelinbesatz und einem Barett; die Studierenden erscheinen (gewöhnlich mit Tonsur) in einfachem Ober- und Unterkleide; der Pedell ähnlich, das Zepter in Händen. — Ordentliche Vorlesungen wurden täglich nur zwei (1-2 Stunden lang) gehalten, eine morgens und eine nachmittags. Die Unterrichtszeit erstreckte sich von Oktober bis Mai und war durch eine beträchtliche Zahl von „dies illegibiles” unterbrochen, d. h. Tagen, an denen nicht gelesen werden durfte.