Bei der Bauchwassersucht („apostema aquosum”) wurde differentialdiagnostisch gegenüber dem Meteorismus („apostema flatulentum”) sowohl die Sukkusion als die Perkussion benützt (si venter agitetur, sonat velut uter aquae semiplenus ... si percutiatur resonat non ut ventus, sed ut aqua); nach vergeblicher Anwendung innerlicher Mittel kam das Glüheisen oder die Punctio abdominis zur Anwendung. In der Gruppe der „apostemata ancharum et partium earum” sind Hernien und Hodengeschwülste zusammengefaßt. Die als „Hernia aquosa” bezeichnete Hydrokele sei durch den splendor pellucidus, d. h. das Durchscheinen erkennbar.
Traktat III handelt von den Wunden im allgemeinen und von den Wunden der einzelnen Körperteile. Heilung erfolge per primam oder per secundam intentionem. Vocatur autem prima intentio, quando conjunguntur divisa absque medio heterogeneo, sed rore nutrimentali. Secunda intentio vocatur, quando conjunguntur divisa in medio heterogeneo, sicut faber aerarius consolidat plumbo.... Et istud medium dicitur porus sarcoides. Die Wundnaht könne einen dreifachen Zweck haben, nämlich als: Sutura incarnativa, suppressoria sanguinis, conservatrix labiorum ad tempus. Die Sutura incarnativa komme bei allen klaffenden Wunden deren Ränder sich zusammenziehen lassen, zur Anwendung, und zwar in fünf verschiedenen Arten, zu denen auch die Knopfnaht, die umschlungene Naht und die Zapfennaht gehören. Die Sutura suppressoria sanguinis, welche dann am Platze sei, wenn andere Nähte „propter magnum impetum sanguinis in vulneribus venarum” nicht angewendet werden können, entspricht der Kürschnernaht. Bei gerissenen und mit Substanzverlust verbundenen Wunden empfehle sich die Sutura conservatrix, welche nicht so fest zusammengezogen ist. Ebenso subtil werden die Binden, Wieken etc. abgehandelt. Guy kennt als Symptom der Nervenwunden die Läsion der Bewegung und Empfindung, er unterscheidet Knochenwunden von Knochenbrüchen und verwirft die Anwendung der Wundtränke, empfiehlt aber eine antiphlogistische Diät. Als Blutstillungsmittel gelten Styptika und Druckverband, Naht, Gefäßdurchschneidung, Ligatur, Kauterisation. In der Behandlung der Schädelverletzungen schlägt G. unter kritischer Verwertung der Methoden der Vorgänger seinen eigenen Weg ein, indem er, je nachdem es sich um eine Schnittwunde, eine Hiebwunde mit oder ohne penetrierenden Knochenbruch u. s. w. handelt, verschieden verfährt, insbesondere kommen neben allgemein diätetischen Maßnahmen und Schutz vor Kälte und Luftzutritt, Reinigung des Wundgebietes, Beseitigung von losen Knochenstücken, Sorge für den Abfluß des Eiters, entsprechende Verbände in Betracht. Vortrefflich ist die Trepanation und das dazu gehörende Instrumentarium beschrieben. Als Indikation für diese Operation gelten komplizierte Frakturen größeren Umfangs, komplizierte penetrierende Schädelfrakturen, Reizung der Dura, Beseitigung eitriger und anderer Absonderungen der Dura. Merkwürdig nimmt sich die Warnung aus, bei Vollmond nicht zu trepanieren, quia in eo cerebrum augmentatur et ad cranium appropinquat. Auch im Streite über die Behandlung der Brustwunden — offene Wundbehandlung oder Schließung der Wunde in allen Fällen — verläßt Guy die Schablone, indem er je nach dem Falle vorgeht, im allgemeinen ist er für die offene Wundbehandlung. Erweiterung und Offenhalten der Brustwunde sei jedenfalls nötig, wenn Zeichen von Erguß und Zersetzung des Blutes in der Pleurahöhle bestehen (gravitas et pondus laterum juxta falsas costas et sputum putridum cum tussi multa et febris incipiens). Ein diagnostisches Zeichen penetrierender Brustwunden bestehe im folgenden: anhelitus per vulnus emissio, maxime quando os et nares infirmi clauduntur, quod per candelam incensam ... demonstratur. In der Behandlung des Empyems wird nur die Thorakozentese anempfohlen, bei Darmwunden (Reposition der vorgefallenen Organteile) die Kürschnernaht (Verwerfung der Ameisennaht und des Einlegens einer Holunderkanüle).
Traktat IV handelt von den Geschwüren, Fisteln etc. im allgemeinen und an bestimmten Körperteilen. In diesem Traktat ist kaum etwas gebracht, was sich nicht schon bei den Vorgängern des G. fände. Bei hartnäckigen Geschwüren applizierte man auch eine mit einer Lage Quecksilber bedeckte Bleiplatte, zur Erweiterung von Fistelgängen diente die Enzianwurzel, tiefe und lange Fistelgänge wurden auf einer hölzernen Sonde der ganzen Länge nach aufgeschnitten. Karzinome rät G., wiewohl er sie für unheilbar hält, sorgfältig zu exstirpieren, mit darauffolgender Aetzung (Arsensublimat) und Kauterisation.
Traktat V betrifft die Lehre von den Frakturen und Luxationen. Die Darstellung der Entstehungsweise der Frakturen (auch Längsbrüche), der Extensions- und Repositionsmethoden, der Verbände, Komplikationen ist erschöpfend. Als Erfordernisse für die Behandlung der Knochenbrüche gelten: geeignete Lagerung, geeignete Gehilfen, eine gehörige Quantität Eiereiweiß und Rosenöl, mit welchen die Kompressen getränkt wurden, Band, drei Binden, gut gezupftes Werg, flache und leichte Schienen (aus Tannenholz, Horn, Eisen, Leder), Röhrchen aus Sambucus (schon von Lanfranchi angegeben) zum Zusammenschnüren der Schienen, eine Beinlade oder Schwebe. Auf die Extension der Extremität legt Guy großen Wert, insbesondere bei den (am ausführlichsten beschriebenen) Oberschenkelbrüchen (Strohladen- und Gewichtsextension). Unter den fünf Methoden zur Reposition einer Humerusluxation findet sich auch die von Avicenna beschriebene.
Traktat VI handelt über eine Reihe von Konstitutionskrankheiten, Dermatosen und Unfallskrankheiten, sodann seinem Hauptinhalte nach über chirurgische Lokalpathologie. Von Interesse sind die Abschnitte über Lepra (strenge Isolierung; Hauptmittel Vipernfleisch, gekocht mit über Gewürzen destilliertem Wasser), über Erhängen, Ertrinken, Verbrennungen, über Einbalsamierungsverfahren, über Amputation gangränös gewordener Glieder (Anwendung der Säge, Kauterisation des Stumpfes mit dem Glüheisen oder siedendem Oel), wobei der Anästhesierung nach dem Vorschlage des Hugo von Lucca gedacht wird; Guy zieht übrigens den spontanen Abfall der brandigen Teile vor. Die chirurgische Lokalpathologie folgt natürlich der Ordnung a capite ad calcem. Was die Augenaffektionen anlangt, so definiert Guy den Star als häutigen Fleck im Auge vor der Pupille, welcher das Sehen stört, hervorgerufen von einer fremden Feuchtigkeit, die allmählich ins Auge herabsteigt und infolge der Kälte gerinnt; er unterscheidet drei Phasen der Starbildung: 1. phantasia (Gesichtstäuschung); 2. aqua descendens s. gutta; 3. cataracta. Die Operation (Depression) ist ziemlich ausführlich beschrieben, die Starnadel soll aus Eisen verfertigt sein. Was die Ohrleiden betrifft, so ist die Mahnung, die Ohrmittel weder zu kalt noch zu heiß zu applizieren, noch heute bemerkenswert; zur Untersuchung ist die Inspektion bei einfallendem Sonnenlichte und gleichzeitiger Erweiterung des äußeren Gehörganges mit einem Spekulum erforderlich. Versagen bei eingedrungenen Fremdkörpern etc. die üblichen Extraktionsmethoden, so soll man zur blutigen Operation schreiten. In der Zahnheilkunde ist die starke Benützung der Zange anzuerkennen. Daß zu Guys Zeiten das Fach wohl größtenteils in den Händen der „Barbiere oder eigener Zahnärzte” (dentatores) lag, geht aus seinen Worten hervor, doch fordert er Ueberwachung durch wissenschaftlich gebildete Aerzte: quod istae operationes sunt particulares, maxime dicatae barbitonsoribus et dentatoribus. Et ideo medici istam operationem eis reliquerunt. Tutum tamen est, ut tales operationes a medicis dirigantur. Ein sehr umfangreicher Abschnitt ist der Herniologie gewidmet (im Gegensatz zu den Vorgängern rechnet Guy die Hodengeschwülste, z. B. Hydrokele, nicht zu den Hernien). Es werden drei Arten von Hernien unterschieden, nämlich die H. epiploalis, die H. intestinalis und die H. composita ex ambabus. Die Ursache der Brüche ist in einer plötzlichen scissura oder in einer allmählichen dilatatio zu suchen. Der Darmbruch läßt sich vom Netzbruch dadurch unterscheiden, daß bei dem letzteren die Reposition ohne „quadam gurgulatione” zurückgeht. Therapeutisch kommen je nach dem Falle in Betracht diätetisches Regime, Abführmittel, Klistiere, adstringierende Fomentationen, Bruchpflaster, Bruchbänder, nach vorausgegangener Taxis, in dringenden Fällen die Radikaloperation. Von den zu seiner Zeit bekannten Methoden derselben hielt Guy vier für zuverlässig: Die erste bestand in der Freilegung des Bruchsackes und Hodens durch Schnitt, Heraushebung des letzteren und Unterbindung des ersteren so hoch als möglich, Fortnahme des Hodens, Kauterisation des unterbundenen Endes des Bruchsackes; die zweite bestand in der Anwendung des Glüheisens mit querem Durchbrennen des Bruchsackes bis zum Schambein; die dritte in der Anwendung eines Aetzmittels, z. B. Arsenik; die vierte in der Anwendung der Unterbindung, indem eine Ligatur mit einer Nadel unter dem Bruchsack fortgeführt und über einem aufgelegten Stückchen Holz geknüpft wurde[16]. Er selbst bevorzugte die Anwendung der Aetzmittel.
Zur Diagnose der Blasensteine soll nicht allein die Digitaluntersuchung per rectum, sondern auch der Katheter benützt werden. Der Steinschnitt ist nach den bekannten Mustern sehr kurz beschrieben (hinzugefügt aber Naht der Wunde), doch wurde die Operation von den herumziehenden Steinschneidern ausgeführt. Ehe man sich zur Operation entschloß, versuchte man es mit innerlichen Mitteln, Bädern, Umschlägen oder mit Einspritzungen in die Blase. Die Schilderung des Katheterismus als Palliativbehandlung (bei zu großem Steine oder bejahrten Leuten) beginnt folgendermaßen: Patiens ponatur in balneo mollificante: deinde cathetere aut argalia seu syringa inuncta butyro, aut aliquo suavi oleo, intromissa per virgam, impingatur e collo vesicae usque ad fundum ipsius. Remanere enim potest in fundo per 40 annos, ut dicit Theodoricus, aut per longum tempus, ut dicunt alii. Est autem catheter, intromissorium longum et gracile sicut specillum, in fine cujus potest esse nodulus, ut intrinseca non offendat. Argalia seu syringa est canulla illiusmet longitudinis et gracilitatis perforata in extremitate et lateribus. In summitate sua est lati ad modum emboti (Trichter), in qua potest ligari bursa corii, seu vesica porci vel arietis: et quaedam est cum cochlea, quaedam sine cochlea in modum clysterem (Tract. VI, Doctr. II, cap. 7). — Wiewohl die Geburtshilfe nahezu gänzlich in der Hand der Hebammen lag, füllt Guy doch zwei Kapitel des VI. Traktats mit dem Gegenstande. Normal ist nur die Geburt mit dem Kopfe voran, jede andere muß in eine natürliche verwandelt werden, während die Schenkel der Mutter in die Höhe gehoben sind. Tote Kinder sollen durch Niesemittel etc. zu Tage gefördert werden (auch unter Erweiterung des Muttermundes mittels eines Apparates mit Schraubenwirkung), eventuell durch Extraktion mit den Händen oder mit den Haken und der Zange. Für den Kaiserschnitt wird die Schnittrichtung angegeben, er soll nämlich mit einem Rasiermesser an der linken Seite ausgeführt werden.
Der VII. Traktat, das Antidotarium, gibt eine vortreffliche Uebersicht über die in der chirurgischen Praxis damals gebräuchlichen Heilmittel und Rezeptformeln. Besprochen werden Aderlaß, Schröpfen, Blutegel, Abführ-, Brechmittel, Klistiere, Stuhlzäpfchen, Kauterien, die Bereitungsweise der Salben, Pflaster, Oele, Wundtränke, Kataplasmen, die Abszeßmittel, die Wundmittel, die Grade der Arzneimittel, den Beschluß macht eine alphabetische Aufzählung derselben und eine Rezeptsammlung. Weitläufig abgehandelt sind namentlich die Abszeßmittel und Wundmittel. Nach ihrer Wirkungsweise zerfallen erstere in: medicinae repercussivae, attractivae, resolutivae, mollificantes, maturativae, mundificativae und dolorem sedativae; letztere in: constringentes sanguinem, incarnativae, regenerantes carnem, cicatrizativae et sigillativae, corrosivae, putrefactivae, causticae, carnem atque cutem rumpentes. Von Klistieren gibt es drei Arten: (enema aut clysterium) emolliens, mundificans et constringens. Die Zahl der Glüheisen ist geringer als bei den Vorgängern, nämlich nur sechs. Das beliebteste Aetzmittel war „calx viva et sapo mollis aequaliter”.
Schule von Montpellier.
Raymundus de Moleriis, Kanzler von Montpellier um 1338, schrieb unter anderem einen Traktat de impedimentis conceptionis (C. Arlt, Neuer Beitrag zur Geschichte der med. Schule von Montpellier, Berlin, Dissert. 1902, veröffentlichte den ersten Teil, welcher von den Konzeptionshindernissen bei Frauen handelt, Pagel im Janus 1903 den zweiten, der sich auf die männliche Sterilität bezieht).
Geraldus de Solo (Gerardus, Guirardus, † um 1360), Kanzler in Montpellier nach Raymundus de Moleriis, zitiert oft als Doctor mansuetus oder Expositor, verfaßte außer einem Kommentar zur Isagoge des Johanitius: Introductorium juvenum sc. de regimine corporis humani etc. (Venet. 1535), Libellus de febribus (ibidem), Commentum super Nono Almansoris c. textu (ibidem), Tractatus de gradibus medicinarum (ibidem). In französischer Ueberarbeitung: Traité des medecines de maistre Girard de Solo reformé et abregé par monseigneur le chancelier de Montpellier Jehan de Piscis etc., Paris 1507, 1529.