Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell. Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. Wuttke § 89.

† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln, wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. [§ 32] und Wuttke § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. — Das Horchen an einem Astloch beruht auf dem Glauben, daß durch diese Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen. Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. Wuttke § 270. Simrock, Mythologie S. 545.

* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte Bräutigam.

c) Eintragen von Zweigen: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der 6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. Wuttke § 82. — * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen: Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (aesculus hippocastanum), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder (vgl. [§ 23, n.]) d. i. sambucus nigra (Raschau).

d) Andere Gebräuche: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel Hirsebrei (vgl. [§ 23, q.]) und stelle sich damit vor die Hausthüre, wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg). — † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten (Marienberg), vgl. Wuttke § 80. — 169. Außerdem kann man alle die Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. [228], [288][290], [294], [295], [303], [305], [308] u. [312]. — 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu empfangen (allg.).

e.) Anderweiter Aberglaube. * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. [51], [118], [132] u. [389].

§ 17 (31 ff.). Außer den [§ 5][16] angeführten Festzeiten giebt es noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf astrologischem Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf Jahrmärkten ([§ 77]) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:

172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. [476]. — * 173. In den Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu etwas (Frohnau), vgl. [476]. — † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. [397]. Anderwärts (Geier) schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“ zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach Wuttke § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet ist, gesteckt, hart werden. — 175. Ist ein Kind im Zeichen des Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken (Frohnau), vgl. [476].

§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders der Mond gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren, beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige Zeit. Vgl. auch [§ 94].

* 176. Rüben sind bei abnehmendem Monde zu stecken (Frohnau), ebenso ist das Säen des Getreides zu vollziehen (Raschau), vgl. [468.]* 177. Im Neumond darf man keine Erdäpfel legen und keine Erbsen säen, sonst blühen sie immerfort und setzen keine Früchte an, vgl. [397] und Wuttke § 323. — * 178. Wenn man am letzten Freitag im Monde Asche Vormittags streut, so wird viel Klee, streut man sie aber Nachmittags, so werden viel Wicken (Raschau), vgl. [466]. — * 179. Wenn die Bäume im Vollmonde blühen, so wird viel Obst, blühen sie im abnehmenden Monde, so tragen sie keine Früchte (Raschau). — 180. Die Kälber sind bei zunehmendem Monde abzunehmen (Frohnau), vgl. [464] u. Wuttke § 316. — 181. Der Eintritt in eine neue Stellung, ein Umzug, die Hochzeit u. s. w. geschehe bei zunehmendem Monde (allg.), vgl. [450]. — * 182. Wenn man vor dem am Himmel stehenden Vollmonde drei Verbeugungen macht, bekommt man etwas geschenkt (Marienberg), vgl. [449]. — * 183. Wird eine Leiche im Vollmonde begraben, so nimmt sie den Segen mit aus dem Hause (Saida), vgl. [532]. — * 184. Stirbt Jemand im abnehmenden Monde, so geht es mit seiner Familie rückwärts (Schneeberg). — * 185. Manche Leute geben bei abnehmendem Monde der Leiche Geld und Brod mit in den Sarg, vgl. [409].